Familienergänzende Strukturen

Der Kanton Luzern soll ein Kinderbetreuungsgesetz erhalten

Die GLP fordert im Kanton Luzern einheitliche Regeln bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung (Symbolbild). (Bild: Adobe Stock)

Eine Motion der Grünliberalen fordert im Kanton Luzern eine rechtliche Grundlage für die familienergänzende Kinderbetreuung. Denn Luzern drohe in der Deutschschweiz diesbezüglich zum Schlusslicht zu werden – mit Folgen für die Wirtschaft.

Im Kanton Luzern existieren bis heute keine rechtlich verbindlichen Grundlagen für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Dies obwohl zahlreiche Studien die positiven Effekte einer, Politik der Frühen Kindheit belegen», begründet die Partei die Motion. Die Ergebnisse seien eindeutig: «Jeder investierte Franken kommt mindestens zweifach zurück, sofern die Qualitätssicherung der familienergänzenden Kinderbetreuung vorausgesetzt ist», so die GLP.

Deshalb möchte sie einheitliche und verbindliche Grundlagen für die Betreuung von Kindern schaffen. So soll die Attraktivität des KMU-Kantons als Arbeits- und Wohnkanton gesteigert werden. «Der Fokus liegt dabei auf einheitlichen Qualitätskriterien sowie einheitlichen und vereinfachten Prozessen. Die bisherigen Strukturen, welche auf Gemeindeautonomie aufbauen, können berücksichtigt werden», schreibt die GLP.

Luzern droht abgehänt zu werden

Gemäss den Grünliberalen galt Luzern bei der schulergänzenden Kinderbetreuung galt lange als Musterkanton in der Deutschschweiz. Bereits vor 20 Jahren sein ein entsprechender Passus im Volksschulbildungsgesetz verankert worden. «Bei der Betreuung der Vorschulkinder droht Luzern zum Schlusslicht zu mutieren», moniert die GLP.

Und weiter: «Während die meisten Deutschschweizer Kantone eine rechtliche Grundlage zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit Kindern im Vorschulalter geschaffen haben, steht der Kanton Luzern leer da.»

Wird Luzern für Firmen weniger attraktiv?

Der Kanton Luzern riskiere damit seine Stellung als attraktiver Wohn- und Arbeitskanton. «Luzern als KMU-Kanton hat Handlungsbedarf», lässt sich Claudia Huser, die den Vorstoss im Namen ihrer Fraktion eingereicht hat, in einer Mitteilung zitieren.

«KMUs sehen immer häufiger die Wichtigkeit durchgehender, gut funktionierender Betreuungssituationen. Viele wären bereit, sich an den Kosten der Kinderbetreuung zu beteiligen. Erfahrungsgemäss tun sie dies aber eher, wenn sie eine einheitliche und einfach verständliche Regelung antreffen und nicht mit 80 Gemeinden einzeln verhandeln oder sich in ihr System einlesen müssen.»

Viele Unterschiede zwischen den Gemeinden

Die ausserfamiliäre Kinderbetreuung im Kanton Luzern hat sich gemäss der GLP in den letzten 20 Jahren sowohl stark wie auch heterogen entwickelt. Immer mehr Luzerner Gemeinden – mittlerweile fast die Hälfte – hätten in den letzten Jahren den Betreuungsbedarf auch im Vorschulalter erkannt und mit der Einführung von Betreuungsgutscheinen ein Subventionsmodell kommunal umgesetzt. «Sie tun dies ohne kantonale rechtliche Grundlage und sind daher gezwungen, diese auf Gemeindeebene selbst zu erarbeiten. Dabei entsteht eine Vielzahl an unterschiedlichen Systemen, ein regelrechter Wildwuchs. Ausserdem erscheint der Aufwand für die Gemeinden unnötig und ressourcenintensiv», schreibt die Partei.

«Ich bin klar der Meinung, es braucht einen gesetzlichen Rahmen. Und wie dieser Rahmen ausgestaltet ist, das kann durchaus auf der im Kanton Luzern hochgehaltenen Gemeindeautonomie aufbauen», betont Huser. Die Kantone Baselland und Aargau machten es vor. Beide hätten mit wenigen klaren Regelungen eine positive Entwicklung angestossen. «Dies ist auch im Kanton Luzern nötig, will er weiterhin ein attraktiver Wohn- und vor allen Dingen Arbeitskanton sein.»

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