Luzerner CVP droht mit Referendum

«Der Eigenbetreuungsabzug ist solidarisch und gerecht»

Die Luzerner Regierung will mit einer Änderung des Steuergesetzes den Eigenbetreuungsabzug abschaffen. Gleichzeitig will sie die Dividendenbesteuerung von 60 auf 70 Prozent erhöhen und dies bereits per 1.1.19 in Kraft setzen. Die CVP Kanton Luzern bekämpft beide Stossrichtungen der Steuergesetzrevision.

Mit der Steuergesetzrevision 2011 wurde eine Neugestaltung der Abzüge für die Kinderbetreuung vorgenommen. Mit der Neugestaltung wurde die Motion M53 von Kantonsrätin Andrea Gmür, Luzern, über die Einführung eines generellen Kinderbetreuungsabzuges, umgesetzt. Die Motion verlangte die Einführung eines generellen Kinderbetreuungsabzuges, neu auch für die Eigenbetreuung von Kindern. Der Abzug für Eigenbetreuung soll höchstens 6700 Franken betragen.

Im Hinblick auf die finanziellen Folgen wurde der Abzug allerdings auf 2000 Franken beschränkt. «Die CVP hat damals im Sinne einer ganzheitlichen Lösung zu dieser Minimallösung Hand geboten. Die CVP wollte damit die Wertschätzung für die Eigenbetreuung zum Ausdruck bringen», schreibt die Partei in einer Mitteilung. Es sei in der Folge mehrfach versucht worden, diesen grossmehrheitlich gefundenen Kompromiss nach wenigen Jahren wieder abzuschaffen.

«Bestätigte Parlamentsentscheide werden torpediert»

Mit dem Projekt KP 17 sei dies von der Regierung erneut versucht worden. Und sei letztlich von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt worden. Aus finanzpolitischen Überlegungen habe die CVP erneut Hand geboten, den Abzug neu auf 1000 Franken festzusetzen. Mit dem Projekt LS II sei erneut versucht worden, den Eigenbetreuungsabzug abzuschaffen. Und auch dies wurde vom Parlament abgelehnt. «Mit der laufenden Vernehmlassung zur Änderung des Steuergesetzes will nun die Regierung ein weiteres Mal die mehrmals bestätigten Parlamentsentscheide torpedieren und den Eigenbetreuungsabzug nach wenigen Jahren wieder abschaffen», kritisiert die CVP. «Dieses Vorgehen ist für die Partei absolut unverständlich und wird in aller Form verurteilt.»

Für die CVP Kanton Luzern sei der Eigenbetreuungsabzug mit Blick auf die Subsidiarität ein entscheidendes Instrument der Anerkennung der Familienarbeit. «Mit Blick auf den Fremdbetreuungsabzug ist er auch solidarisch und gerecht.» Die CVP werde sich mit allen Mitteln für die Beibehaltung des (minimalen) Eigenbetreuungsabzuges einsetzen, schreibt sie weiter. Notfalls werde die Gesetzesreform mit dem Referendum bekämpft. Die CVP anerkennt, dass die Familienmo-delle heute beliebig sind. Aber das darf nicht heissen, dass das traditionelle Familienmodell abgestraft wird.

Erhöhung der Dividendenbesteuerung zum falschen Zeitpunkt

Die Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 des Bundes sieht eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent vor. Die laufende Vernehmlassungsphase des Bundes zeige laut der CVP, dass die SV17 äusserst umstritten sei. Ob, wie und wann die SV17 in Kraft trete, sei aktuell völlig offen. Es sei deshalb für die CVP Kanton Luzern unverständlich, weshalb der Regierungsrat in vorauseilendem Gehorsam die Dividendenbesteuerung im Kanton Luzern bereits auf 1.1.19 auf 70 Prozent erhöhen wolle.

Das Parlament habe kürzlich mehrheitlich zum Ausdruck gebracht, dass eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf Stufe Bund nicht unterstützt werde. Deshalb sei es für die CVP unverständlich, dass nur wenige Tage später eine entsprechende Botschaft in die Vernehmlassung geschickt werde. «Es gilt doch vorerst, die Resultate und die genauen Auswirkungen der SV17 zu analysieren», mahnt die CVP.

Der Kantonsrat hat im Rahmen der Beratung KP17 die Besteuerung auf 60 Prozent bestätigt. Die Auswirkungen der SV17 werden zu diesem Zeitpunkt womöglich zu weiteren Massnahmen bei der kantonalen Steuergesetzgebung führen. Dies müsse aber mit Blick auf das Ganze erfolgen. «Es dürfen heute keine Entscheide gefällt werden, die eine Gesamtschau verunmöglichen», finden die Christdemokraten. Die CVP Kanton Luzern verschliesse sich nicht grundsätzlich zu Massnahmen im Steuerbereich. Sie wolle aber eine Gesamtschau unter Würdigung aller Fakten und auch mit Blick auf die Massnahmen in den umliegenden Kantonen. «Fazit: Die CVP lehnt die Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent per 01.01.2019 ab», bringt es die CVP auf den Punkt.

«Der Eigenbetreuungsabzug ist solidarisch und gerecht»
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon