So gross ist das Problem im Kanton Zug wirklich

Den illegalen Sportwetten gehts endlich an den Kragen

Hartnäckig sind sie, die Lokale, in denen illegales Glücksspiel angeboten wird. Dieses Treiben soll nun ein Ende haben.

(Bild: Adobe Stock)

Lokale, die illegale Glücksspiele anbieten, sind im Kanton Zug so hartnäckig wie der Nebel über der Reussebene. Regelmässig werden einschlägige Lokale ausgehoben und gebüsst. Kaum ist die Polizei weg, wird eifrig weitergewirtschaftet. Nun will man den Tätern mit einer Gesetzesänderung das Handwerk legen.

«Illegales Wettlokal im Kanton Zug ausgehoben», vermeldet die Polizei alle paar Monate. Spielcomputer und Bargeld werden beschlagnahmt, zwischendurch wird auch ein Mitarbeiter, der sich illegal in der Schweiz befindet, des Landes verwiesen.

Bloss: Die Erfolge der Zuger Polizei sind meist von kurzer Dauer. Denn dieselben Gastro- oder Vereinslokale machen kurz nach den Razzien unbeirrt weiter. Laut geltendem Gesetz dürfen sie nämlich nicht geschlossen werden, weil sie unter das Gastgewerbegesetz fallen und es in diesem keinen Passus zu Glücksspielen gibt.

In Baar scheint das Problem hartnäckiger zu sein als andernorts, die Dichte ominöser Lokale grösser. Die vier dort heimischen Politiker Michael Riboni (SVP), Beni Riedi (SVP), Pirmin Andermatt (CVP) und Andreas Hostettler (FDP) wollten dem Treiben deshalb nicht weiter untätig zuschauen und reichten vor einem Jahr eine Motion zum Thema ein.

Wer vorbestraft ist, soll keine Bewilligung erhalten

Mit dem Vorstoss beabsichtigen die Politiker, das Gastgewerbegesetz so anzupassen, dass illegale Glücksspiele und Sportwetten nachhaltig geahndet werden können. Will heissen: Neu soll es bei Zuwiderhandlungen möglich sein, einem Betreiber die Bewilligung zu entziehen oder den zwielichtigen Betrieb zu schliessen. Wer diesbezüglich bereits vorbestraft ist, soll ausserdem keine Alkoholausschankbewilligung erhalten.

Motionär Michael Riboni sagt: «Wir möchten somit nicht das ganze Gastronomiegesetz auf den Kopf stellen und beispielsweise eine Patentpflicht einführen. Das würde viel zu weit gehen. Vielmehr geht es darum, die Gesetzeslage so anzupassen, dass Gemeinden solche zwielichtigen Lokale sanktionieren können, wenn sie wollen.»

Zahlreiche Razzien und Kontrollen

Die Zuger Regierung reagiert wohlwollend auf die Forderung der Motionäre und unterstützt das Anliegen. Denn auch ihr sind die Spielhöllen ein Dorn im Auge. So seien in den Jahren 2015 bis 2017 insgesamt 26 koordinierte Aktionen in Form von Razzien und Nachkontrollen gegen illegale Geldspiele durchgeführt worden. Das Resultat: 30 Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Lotteriegesetz sowie 55 Strafverfahren wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz.

«Diese Regelung ist sehr restriktiv und erlaubt die Verweigerung oder den Entzug einer Bewilligung nur in wenigen Fällen.»

Die Zuger Regierung in ihrer Antwort

Die Exekutive würde es begrüssen, wenn die Bestimmungen gegen illegale Geldspiele verschärft würden. Dies nicht zuletzt, da der Spielraum, in welchem die Gemeinden handeln können, derzeit sehr eng sei. So sei ein Entzug der Bewilligung nur dann möglich, wenn jemand vor weniger als fünf Jahren über 18 Monate eingebuchtet war oder wenn jemand während der letzten fünf Jahre mehrere Verurteilungen im Strafregister habe.

Diese müssen ausserdem im Zusammenhang mit der Ausübung des Gastgewerbes oder des Kleinhandels mit gebrannten Wassern stehen. «Diese Regelung ist sehr restriktiv und erlaubt die Verweigerung oder den Entzug einer Bewilligung nur in wenigen Fällen», schreibt die Regierung.

Ausserdem werde die Durchführung von illegalen Geldspielen vom Gesetzeswortlaut überhaupt nicht erfasst, sodass das Gastgewerbegesetz in seiner aktuellen Fassung in diesem Bereich wirkungslos sei. Auch eine Schliessung solcher Lokale ist bis dato kaum möglich.

Kein Wort von Geldspielen im Gastgewerbegesetz

Das soll sich nun also mit einem strengeren Gesetz ändern. So sollen künftig illegale Geldspiele oder Widerhandlungen gegen das Ausländerrecht als Grund reichen, damit ein Lokal seine Bewilligung verliert. Auch soll die Bewilligung zum Alkoholausschank zwingend auf den Betriebsführer lauten und auch nicht übertragbar sein.

«Es ist schade, hat der Kanton nicht von sich aus gehandelt, sondern gewartet, bis diese Motion kam.»

Michael Riboni, SVP-Kantonsrat und Motionär

Auch könnte neu eine Leumundsregelung in Kraft treten. Diese setzt voraus, dass der Bewilligungsinhaber keine Verurteilungen wegen schwerwiegender strafbarer Handlungen, insbesondere gegen das Geldspiel- oder Betäubungsmittelgesetz, sowie gegen das Ausländerrecht aufweise.

Die Motionäre freuen sich – und üben Kritik

Mit der Antwort des Regierungsrats ist Michael Riboni sehr zufrieden: «Sie stützt genau das, was wir wollen.» Nur in einer Sache rügt er die Exekutive: «Es ist schade, hat der Kanton nicht von sich aus gehandelt, sondern gewartet hat, bis diese Motion kam.» Ausserdem habe die Regierung genau ein Jahr gebraucht, um diese zu beantworten.

«Sollte die Motion vom Kantonsrat überwiesen werden, hoffe ich, dass es nicht lange geht bis zur Umsetzung der Gesetzesanpassung.»

Naiv, wer an endgültige Lösung glaubt

Mit dieser dürfte sich das Problem allerdings nicht in Luft auflösen. Der Regierungsrat schreibt dazu: «Die Grösse beziehungsweise das Ausmass des illegalen Geldspielmarktes im Kanton Zug ist schwierig abzuschätzen.» Dies insbesondere, da ein grosser Teil der illegalen Aktivitäten im Verborgenen bleibe. «Erfolgreiche Aktionen der Strafverfolgungsbehörden gegen illegale Geldspiele sind nur Anhaltspunkte darauf und beleuchten vermutlich nur einen Teil des Problems», so die Regierung weiter.

So funktionieren Geldspiele in Zug

Neben den illegalen Angeboten im Internet, auf welche von zu Hause aus zugegriffen werden kann, werden illegale Geldspiele laut der Zuger Regierung meist in privaten Vereinslokalen angeboten. Diese Vereine würden in der Regel über keinen festen Mitgliederbestand verfügen.

Ausserdem lägen ihre Wurzeln häufig im südosteuropäischen Raum. Da die Lokale (auch illegales) Servicepersonal beschäftigen und Alkohol zu gewerbeüblichen Preisen abgeben, unterstehen sie dem Gastgewerbegesetz. In Zug seien bisher in den Gemeinden Baar, Hünenberg, Cham und Risch illegale Geldspiele durch die Polizei aufgedeckt worden.

Ist der PC runtergefahren, gibt’s keine Spuren

In Lokalen würden vor allem Online-Geldspiele und Sportwetten auf Plattformen wie «Till Casino», «Sterk Vegas», «T4Win» sowie Karten- und Würfelspiele angeboten. Bei den Online-Geldspielen bilden Computer gemäss Regierungsantwort sogenannte Zugangsterminals, welche meist mit einem im Ausland stehenden Server verbunden seien. Wenn die Betreiber oder die Nutzer den Computer herunterfahren, verschwinde auch das Spiel.

Somit seien keinerlei Spuren oder Informationen mehr ersichtlich, mit denen nachgewiesen werden könnte, dass es sich um ein illegales Geldspiel handle. Diese Spiele würden es den Betreibern erlauben, hohe Gewinne zu erzielen.

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