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Soll die Stadt Luzern die BZO annehmen?

Am 9. Juni stimmt die Stadt Luzern über eine neue Bau- und Zonenordnung ab. Das Regelwerk setzt den Rahmen für die räumliche Stadtentwicklung, legt fest, wie dicht und wie hoch gebaut werden darf und bestimmt den Wohnanteil. Bestandteil der BZO sind zudem eine Tourismuszone sowie mögliche Hochhaus-Standorte. Alexander Gonzalez vom Wirtschaftsverband Stadt Luzern leitet die Kampagne des überparteilichen Komitees «Für unsere Stadt – 3xJa zur BZO». Alexandros Guekos, Präsident des Vereins Stadtbild Luzern, kämpft an vorderster Front für das überparteiliche Komitee «Nein zur BZO».

Für eine attraktive und lebenswerte Stadt

Der Stadtrat, das Parlament und viele Luzernerinnen und Luzerner, die sich in den drei Mitwirkungsverfahren zur Revision der BZO geäussert haben, sind sich einig: Die Stadt Luzern braucht neue Wohnungen und Arbeitsplätze. Diese müssen aber so geplant werden, dass die Qualitäten der Stadt nicht darunter leiden.

Die Altstadt und allgemein das historische Ort- und Landschaftsbild müssen erhalten bleiben. Die grünen Kuppen wie der Dietschiberg dürfen nicht überbaut werden. Deshalb setzten Stadtrat und Parlament auf die innere Verdichtung. Dort, wo es verträglich ist, darf in Zukunft höher und dichter gebaut werden. Unter anderem sollen an vier Standorten, die sich dafür eignen, auch Hochhäuser zwischen 35 und 45 Metern möglich sein.

Die neue BZO schafft dank der inneren Verdichtung die Voraussetzungen für den Bau von zusätzlichem Wohnraum für 2200 bis 3300 neue Einwohnerinnen und Einwohner sowie für 1100 bis 1700 neue Arbeitsplätze. So wird zum Beispiel mit der neuen BZO die Voraussetzung geschaffen, dass im Gebiet Rösslimatt ein neues Arbeitsgebiet für die Ansiedelung von grösseren Dienstleistungsbetrieben an zentraler Lage entstehen kann.

Zudem wird mit der BZO der günstige Wohnungsbau gefördert – unter anderem sind die Areale Bernstrasse, Urnerhof und Industriestrasse für den gemeinnützigen Wohnungsbau vorgesehen. Zusammen mit dem bereits vorhandenen Potenzial könnte die Stadt bis in 15 Jahren um bis zu 8800 Personen und 4800 Arbeitsplätze wachsen.

Seit der ersten Auflage der neuen BZO im August 2011 gilt sowohl die alte als auch die neue BZO, was für alle Beteiligten Unsicherheit und zusätzlichen Aufwand bedeutet. Auch sind verschiedene Projekte dadurch blockiert. Mit der Zustimmung zur neuen BZO kann diese Blockade gelöst und für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen werden. Ein Ja am 9. Juni zur neuen BZO ist die Voraussetzung, dass wir Luzern gemeinsam weiterentwickeln und gleichzeitig die Qualitäten der Stadt schützen können, mit dem Ziel, dass Luzern in Zukunft noch attraktiver und lebenswerter ist.

Kein Tourist will Hochhausnadeln im Luzerner Panorama

Diese konzeptlose BZO würde der Stadt und der gesamten Gemeinde Luzern-Littau enorm schaden. Die Mehrheit der Bevölkerung hätte zu leiden, damit eine Handvoll Spekulanten profitieren könnte. Eine nachhaltige Entwicklung würde auf Jahre verhindert.

Die BZO vernichtet Wohnraum in der Innenstadt. Gemäss amtlichen Zahlen würde der Wohnanteil in den Quartieren Bruch/Gibraltar, Hirschmatt/Neustadt und Wey, sowie in Teilen von Tribschen, Maihof und Baselstrasse bei jeder Umnutzung, Sanierung oder jedem Neubau stark gesenkt, um neue Büros oder Läden zu schaffen. Obwohl massenhaft Gewerbefläche leersteht, jedoch fast keine Wohnungen, soll Wohnraum verschwinden. Mieter, speziell junge Familien, würden so weiter verdrängt. Luzern braucht aber eine lebendige Innenstadt, in der auch gewohnt und nicht nur gearbeitet oder eingekauft wird.

Die BZO schafft grosse Verkehrsprobleme. Mehr Büros im Zentrum brächten zusätzliche Pendler, also noch mehr Staus und Abgase. Da neue Firmen aufgrund der tiefen Unternehmenssteuer nur wenig finanziell beitrügen, wäre der Schaden viel grösser als der Nutzen.

Die BZO verschandelt Stadtbild und Seeufer. Die vier Hochhausstandorte für exklusive Büros und teure Luxuswohnungen hätten nichts mit Verdichtung zu tun. Sie würden die wunderschöne Stadtsilhouette von Luzern irreparabel zerstören. Das würde den Tourismus als wichtigsten Wirtschaftsfaktor schädigen. Kein Tourist will Hochhausnadeln im Luzerner Panorama.

Die BZO ignoriert Littau-Reussbühl. Obwohl die Fusion seit 2007 feststand, wurde eine BZO nur für Luzern erarbeitet. Statt eines modernen, zukunftsweisenden Reglements schuf man einen überholten, rückwärtsgewandten Alleingang, welcher die ganze Region blockieren würde. Die Littauer wären dabei weiterhin Bürger zweiter Klasse. Sie dürfen zwar über die BZO abstimmen, wären aber nachher davon ausgeschlossen.

Bis eine neue, gute Bau- und Zonenordnung verfasst ist, behalten wir lieber das bewährte, alte Reglement und lehnen die schlechte BZO an der Urne ab.