CSS: Abriss wird zum Fall für das Kantonsgericht

Streit um Luzerner Gewerbegebäude geht in die nächste Runde

Das Gewerbegebäude an der Tribschenstrasse mit dem CSS-Hauptsitz im Hintergrund des Bildes.

(Bild: jal)

Das Seilziehen um das Gewerbegebäude der CSS in Luzern geht weiter: Der Heimatschutz hat die Abrissbewilligung auf dem Rechtsweg angefochten. Gleichzeitig führen die Fachverbände und die Krankenkasse Gespräche über einen Kompromiss.

Für manche ist es ein Schandfleck, für andere ein wertvoller architektonischer Zeitzeuge: Das Gewerbegebäude im Tribschenquartier. Geht es nach der Besitzerin, der CSS, soll das Haus einem Neubau für rund 500 Mitarbeiter Platz machen. Heimatschützer jedoch verlangen, dass das Gebäude erhalten bleibt (zentralplus berichtete).

Genau ein Jahr ist es her, seit die CSS das Abrissgesuch für das Haus eingereicht hat (zentralplus berichtete). Seither ist es ruhig geworden an der Tribschenstrasse. Und das dürfte noch eine Weile so bleiben. Zwar hat die Stadt den geplanten Abriss bewilligt, nachdem 2017 bekannt wurde, dass das Gebäude nicht unter Schutz gestellt wird (zentralplus berichtete).

Heimatschutz zieht vor Gericht

Doch wie angekündigt setzt sich der Heimatschutz dagegen zur Wehr. Er hat gegen die Abbruchbewilligung Beschwerde eingereicht, wie Rainer Heublein, Präsident der Sektion Luzern, auf Anfrage von zentralplus bestätigt. Das Verfahren sei nun am Kantonsgericht hängig.

«Wir hoffen natürlich, dass das Gericht den geplanten Abriss verhindert.»

Rainer Heublein, Heimatschutz

«Wir hoffen natürlich, dass das Gericht den geplanten Abriss verhindert», sagt Heublein. «Denn unsere Fachgutachten belegen, dass das Gebäude von nationaler Bedeutung ist, wie auch das ISOS, welches mit dem Eintrag ‹Erhaltungsziel A› einem Abbruchverbot gleichkommt.» Für die Fachverbände ist unbestritten, dass die 1933 erbaute Liegenschaft zu den bedeutenden Pionierbauten der frühen Moderne in der Zentralschweiz gehört.

Ob der Heimatschutz den Fall bei einem abschlägigen Entscheid nochmals weiterzieht, ist zurzeit noch offen.

Noch kein Siegerprojekt in Sicht

Ob das Gewerbegebäude abgerissen werden darf, ist also noch nicht entschieden. Ein Abbruch kann ohnehin erst realisiert werden, wenn ein rechtskräftig bewilligtes Neubauprojekt vorliegt. Ebenfalls vor einem Jahr hat die CSS einen Architekturwettbewerb angekündigt. Das Siegerprojekt sollte demnach frühestens Ende 2018 vorliegen. Doch davon ist man noch ein grosses Stück entfernt.

«Wir haben noch keine konkreten Ergebnisse», sagt CSS-Mediensprecherin Christina Wettstein. «Wir diskutieren derzeit verschiedene Lösungen – der Architekturwettbewerb ist eine davon.» Wie viele Architekturbüros an einem solchen Wettbewerb teilnehmen werden, ob es sich um ein offenes Verfahren handelt und wie es grundsätzlich mit dem Zeitplan für den Wettbewerb aussieht, lässt sie zurzeit offen. 

«Das Ziel ist, einen möglichen gemeinsamen Nenner zu finden. Ob das gelingt, ist offen.»

Christina Wettstein, CSS

Der Bund Schweizer Architekten BSA hatte im Sommer seine Mitglieder dazu aufgerufen, auf eine Teilnahme an der Projektierung und Jurierung zu verzichten (zentralplus berichtete). Die Haltung war klar: Wenn die CSS sich weigert, das Gewerbegebäude in den Neubau zu integrieren, sollten die Architekten sich weigern, beim Wettbewerb mitzumachen. Zu den Folgen dieses Aufrufs will sich die CSS nicht äussern.

Für Rainer Heublein vom Heimatschutz ist hingegen klar, dass der Aufruf in der gesamtschweizerischen Fachwelt einiges ausgelöst hat. Zudem dürfte er seiner Meinung nach auch dafür verantwortlich sein, dass der ursprünglich letztes Jahr geplante Architekturwettbewerb noch nicht in die Gänge gekommen ist. «Hätte die Bauherrschaft eine qualifizierte Jury gesucht, hätte sie keine Mitglieder gefunden.»

Die Suche nach dem gemeinsamen Nenner

Parallel zum juristischen Seilziehen laufen hinter den Kulissen Gespräche zwischen der CSS und den Fachverbänden. «Wir suchen den Dialog, die Positionen sind naturgemäss gegensätzlich», sagt CSS-Sprecherin Christina Wettstein. «Das Ziel ist, einen möglichen gemeinsamen Nenner zu finden. Ob das gelingt, ist offen.»

«Wir wollen nicht verhindern, dass die CSS ihren Hauptsitz erweitern kann, aber man muss dem Gebäude gerecht werden.»

Rainer Heublein, Heimatschutz

Auch bei der IG Baukultur bestätigt man die laufenden Gespräche über einen allfälligen Konsens. Wie zentralplus weiss, steht der nächste Austausch demnächst an. Was die Eckpunkte und mögliche Zugeständnisse betrifft, wollen sich beide Seiten zurzeit nicht in die Karten blicken lassen.

Das Gewerbegebäude von 1933 an der Tribschenstrasse.

Das Gewerbegebäude von 1933 an der Tribschenstrasse.

(Bild: fam)

Klar ist aber: Der Knackpunkt ist nach wie vor die Frage, inwiefern ein Neubau mit dem Erhalt des Gewerbegebäudes kompatibel wäre. «Wir fordern eine Studie, welche die Konsequenzen einer Integration des Gewerbegebäudes mit dem Neubau aufzeigt», sagt Architekt Rainer Heublein. Er ist zuversichtlich, dass diesbezüglich ein Kompromiss möglich ist. Denn er hält fest: «Wir wollen nicht verhindern, dass die CSS ihren Hauptsitz erweitern kann, aber man muss dem Gebäude gerecht werden.»

CSS steht mit Verbänden im Dialog

Auch auf Seiten der CSS gibt man sich inzwischen konzilianter als auch schon. War ein Erhalt des Gewerbegebäudes bislang kein Thema, sagt Mediensprecherin Christina Wettstein nun: «Wir diskutieren mit den Verbänden deren Forderung nach einer Integration des bestehenden Gewerbegebäudes.»

Ob sich die beiden Seiten tatsächlich auf einen Konsens einigen können, wird sich zeigen. «Wir stehen am Anfang dieser Gespräche und können deshalb noch nicht sagen, welches Ergebnis wir erzielen», sagt Wettstein. Offen ist auch, was die Verhandlungen für den Zeitplan bedeuten. Die CSS rechnete ursprünglich damit, dass sie frühestens Ende 2019 mit dem Bau beginnen kann. Angesichts der neuen Ausgangslage dürfte ein Baustart im laufenden Jahr indes kaum realistisch sein.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Roland Grueter
    Roland Grueter, 07.03.2019, 14:12 Uhr

    Steht eigentlich jedes Abbruchgebäude unter Heimatschutz? Im erwähnten Fall total absurd!

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