Umstrittener Neubau für die Lion Lodge

Befürchteter Monsterklotz: So erklärt Luzern die Bewilligung

Die beiden denkmalgeschützten Gebäude zwischen Zürichstrasse und Steinenstrasse sollen einem Neubau weichen.

(Bild: lwo)

Das «Lion Lodge» an der Zürichstrasse soll einem neuen Hotel weichen. Die Stadt hat den umstrittenen Abbruch bewilligt. Um dies dennoch zu verhindern, ziehen die Anwohner vor Gericht. Ein Blick zurück zeigt: Das Kantonsgericht könnte die Stadt und die Bauherren in die Schranken weisen.

Es ist ein Streit, bei dem kein Ende in Sicht ist. Das Hostel Lion Lodge zwischen der Zürich- und der Steinenstrasse soll einem neuen Boutique-Hotel weichen (zentralplus berichtete). Dies zum Ärger der Anwohner. Das neue Projekt sei ein «Monsterklotz», sagen sie und wehren sich vehement dagegen – und ziehen das Gerangel bis vor Gericht. Vor knapp drei Wochen reichte der Verein «Pro Steinenstrasse» Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein. 

Dies, nachdem die Stadt den Abbruch des Doppelhauses bewilligt hat, obwohl das Gebäude in der Ortsbildschutzzone liegt (zentralplus berichtete).

«Baudirektion schert sich nicht um die Regeln»

Die Kritik ist heftig: «Die Baudirektion schert sich offenbar nicht um die Regeln, die sie selber erarbeitet hat», kritisiert der Verein. Dieser spricht damit die Bau- und Zonenordnung der Stadt an, an die sich die Stadt nicht halte.

Die Stadt schiebt die Vorwürfe von sich. «Das Baugesuch wurde selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Die Vorschriften der Bau- und Zonenordnung sind eingehalten», sagt Stadtarchitekt Jürg Rehsteiner. Aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens gibt er jedoch keine weitere Auskunft.

Auch die Bauherren und Besitzer des «Lion Lodge», Bernadette Bucher Ashrafuzaman und Ratan Ashrafuzaman, wollen mit einer Stellungnahme warten.

Immer wieder ein Fall für die Justiz

Dass der Abriss eines Gebäudes, das im Inventar der schützenswerten Ortsbilder und in der Ortsbildschutzzone aufgeführt ist, zum Fall für die Justiz wird, ist indes kein Einzelfall. Immer wieder werden erteilte Baubewilligungen angefochten und bis vor Gericht gezogen (zentralplus berichtete). So auch der Abbruch des Gebäudes beim Hotel Montana. Der Stadtrat erteilte die Bewilligung zum Abriss, musste diese jedoch wieder zurückziehen.

Schon das Kantonsgericht hiess im angesprochenen Fall damals eine Beschwerde von Anwohnern gut. Das Urteil wurde bis vor Bundesgericht weitergezogen. Auch der Lausanner Richter wies die Stadt in die Schranken. Die Ortsbildschutzzone B lässt einen Abriss nicht zu, hiess es damals.

Sanierung kommt nicht in Frage

Die Stadt begründet dies im Fall der Steinenstrasse anders. In Ausnahmefällen dürfe der Stadtrat den Abriss eines Gebäudes, das sich in der Ortsbildschutzzone befindet, bewilligen, heisst es in der rund 40 Seiten langen Baubewilligung, die zentralplus vorliegt.

Die Stadt kommt zu folgendem Schluss: Eine Sanierung der bestehenden Bauten sei zwar möglich – aber unverhältnismässig. «Die Gebäude befinden sich in einem derart schlechten Zustand, dass eine nachhaltige Sanierung tiefe Eingriffe in die Bausubstanz bedeuten würde», heisst es. Und weiter: «[…] eine Sanierung ist aus wirtschaftlichen Gründen als unverhältnismässig zu betrachten.»

Die Eigentümer der Bauten haben viel Geld investiert und das Gebäude saniert (zentralplus berichtete). Dennoch liessen sich viele Probleme nicht aus der Welt schaffen, wie die städtische Baudirektion in ihrer Bewilligung schreibt. Der Keller laufe immer wieder voll mit Wasser. Bereits vor zehn Jahren entdeckte man den gemeinen Hausschwamm in den Decken und Wänden bis zum ersten Obergeschoss. Trotz Sanierungsarbeiten sei nicht auszuschliessen, dass das Gebäude wieder von Pilz befallen werde. Zudem weise das Bruchsteinmauerwerk viele Hohlstellen auf und der Mörtel sei in einem sehr schlechten Zustand.

Ratan Ashrafuzaman und Bernadette Bucher Ashrafuzaman vor dem Gipsmodell ihres neuen Projekts.

Ratan Ashrafuzaman und Bernadette Bucher Ashrafuzaman vor dem Gipsmodell ihres neuen Projekts.

(Bild: les)

«Keine triftigen Gründe»

Doch die Argumente stossen nicht überall auf Zustimmung. So schlägt sich die kantonale Denkmalpflege auf die Seite der sich wehrenden Anwohner. Im Juli 2018 sprach sich diese gegen eine Bewilligung des Baugesuches aus. «Das Doppelhaus Zürichstrasse 55/57 markiert den Auftakt zur einheitlichen Häuserzeile an der oberen Zürichstrasse», schrieb diese in ihrer Stellungnahme. Das geplante Hotel würde sich zu wenig in bestehendes Quartierbild eingliedern.

Darüber sieht die Baudirektion jedoch hinweg. Die kantonale Denkmalpflege «macht weder explizit geltend noch vermag sie schlüssig darzulegen, wie und ob die Umgebung durch den Neubau gestört würde», heisst es in der Bewilligung. Das neue Hotel sei zwar volumenmässig grösser als bisher, im Verhältnis zu bestehenden Bauten jedoch nicht übermässig.

«Die Tatsache allein, dass der Neubau als Auftaktgebäude etwas höher ausfällt als die Schwesterngebäude entlang der Zürichstrasse, vermag noch nicht ausreichend zu begründen, dass er die Umgebung derart stören würde und daher nicht bewilligt werden könnte», heisst es weiter.

Emotionale Debatte

Der befürchtete «Monsterklotz» an der Zürichstrasse entfachte schon vor langem einen Streit im Quartier. Auch in den sozialen Medien werden der Abriss und der Neubau des Objekts kontrovers diskutiert.

«Wenn man das erlaubt, dann kann man den Ortsbildschutz gleich abschaffen», fordert jemand. «Dabei wäre das die letzte Chance gewesen, noch zu retten, was zu retten ist.» Auch andere kritisieren den Entscheid. «Total daneben», «die spinnen, die Verantwortlichen», lauten beispielsweise einige der geschriebenen Kommentaren.

Andere betiteln die Debatte rund um das geplante Boutique-Hotel als unnötig. «Wegen einem Stock dieses Theater? Wie soll das viel zitierte verdichtete Bauen denn sonst stattfinden, wenn nicht in die Höhe?»

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Laura Grueter
    Laura Grueter, 30.10.2018, 13:00 Uhr

    Wie schon im lezten Artikel zum Thema schreiben Sie, dass die städtische Baukommission den Abbruch und Neubau des Doppelhauses bewilligt habe. Dies ist falsch. Die städtische Baukommission, die ich präsidiere, ist eine parlamentarische Kommission, die zu konkreten Bau- oder Abbruchbewilligungen nichts zu sagen hat. Diese Gesuche werden durch die Baudirektion, allenfalls nach Diskussion in der Stadtbildkommission, behandelt und entschieden.

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    • Profilfoto von Linus Estermann
      Linus Estermann, 30.10.2018, 13:27 Uhr

      Guten Tag Frau Grüter, herzlichen Dank für diesen Hinweis. Sie haben natürlich recht, der Entscheid wurde von der Baudirektion gefällt. Wir haben das im Artikel entsprechend angepasst. Freundliche Grüsse

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