Zuger RAV müssen nun neue Stellen gemeldet werden

Bürokratie für Knechte, Gipser und Barmaids

Wenn in Zug eine Beiz eine Barmaid oder einen Barman neu anstellen will, muss dieser Job neuerdings beim RAV Zug gemeldet werden. Auf dem Bild zapfen gerade Jessica und Sascha im «Mr. Pickwick» ein kühles Ale.

(Bild: woz)

Suchen Sie in Zug eine Barmaid? Einen Baugipser? Eine Bauernmagd? Dann müssen diese Stellen nun dem RAV gemeldet werden – was in den ersten Tagen noch kein Zuger Arbeitgeber tat. Denn ob sich damit an der geringen Arbeitslosigkeit im Boom-Kanton mit zumeist hochqualifizierten Jobs tatsächlich etwas ändert, wird bezweifelt.

Am 1. Juli ist für Arbeitgeber in der Schweiz die Stellenmeldepflicht eingeführt worden. Diese gilt ausschliesslich für bestimmte Berufsarten beziehungsweise für Jobs mit einer Arbeitslosenquote von acht Prozent oder höher.

Dieses neue Gesetz soll allen Stellensuchenden, die jeweils beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet sind, einen Informationsvorsprung von fünf Tagen gegenüber ausländischen Arbeitskräften bescheren.

Resultat der Masseneinwanderungsinitiative

Grund für diese Massnahme: Vor vier Jahren nahm das Schweizer Volk bekanntlich die Masseneinwanderungsinitiative an. Das Gesetz zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels, auch unter dem Begriff «Stellenmeldepflicht» bekannt, wurde im vergangenen Jahr vom Parlament verabschiedet, nachdem es politisch nicht mehr möglich war, Kontigente einzuführen. Die Umsetzung in den Kantonen erfolgt nun, wie gesagt, ab dem 1. Juli.

Die Zuger Behörden sind zwar bestrebt, den Mehraufwand für die Arbeitgeber so gering wie möglich zu halten. Doch welche Jobs sind eigentlich von diesem neuen Gesetz im Kanton Zug betroffen? Erwartungsgemäss nicht so viele, boomt doch in Zug die Wirtschaft. Ausserdem sind viele Berufe im Kanton Zug hochqualifiziert und werden deshalb häufig durch Ex-Pats oder EU-Migranten besetzt.

Jobs, die laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) unter dieses neue Stellenmeldepflichtgesetz fallen, sind im Internet pro Kanton in einem «Check-up» einzusehen.

Von Abdichter bis Baugipser

Im Kanton Zug gilt diese Stellenmeldepflicht etwa für Abdichter, Barista (?!), für Barmen und Barmaids, für Bau-Schalungsarbeiter, Bauarbeiter auf Untergrund-Baustellen, Bauernknechte beziehungsweise -mägde, für bäuerlich-hauswirtschaftliche Berater und für Baugipser.

Wenn man im Internet auf die Homepage des RAV Zug sowie auf den Link «Offene Stellen» klickt, begrüsst einen allerdings nur eine vollkommen leere Seite. Wissen denn die Betriebe und Unternehmen in Zug überhaupt schon von der neuen Regelung?

«Wer einen Job als Barmaid oder Barman sucht, fragt wohl nicht zuerst auf dem RAV nach, sondern direkt in einer Bar.»

Murat Bozay, Mantra Bar, Zug

Wenn man etwa in der «Mantra Bar» in Zug nachfragt, versichert Wirt Murat Bozay, dass er sich der Stellenmeldepflicht bewusst sei. «Ich habe davon erfahren.»

Bozay glaubt nicht, dass das neue Gesetz viel bringt, um Einheimischen einen Vorteil zu verschaffen. «Zum einen, weil bei uns 90 Prozent der Angestellten sowieso schon Schweizer sind. Zum anderen fragt eine Person, die einen Job als Barmaid oder Barman sucht, wohl nicht zuerst auf dem RAV nach, sondern direkt in einer Bar.»

Auch Jobs im Baugewerbe müssen nun dem RAV gemeldet werden, damit Schweizer Interessierte einen Informationsvorsprung von fünf Tagen haben gegenüber ausländischen Arbeitskräften.

Auch Jobs im Baugewerbe müssen nun dem RAV gemeldet werden, damit Schweizer Interessierte einen Informationsvorsprung von fünf Tagen haben gegenüber ausländischen Arbeitskräften.

(Bild: flickr.com)

Im Zuger Baugewerbe, das ja neuerdings auch Stellen wie Bau-Schalungsarbeiter oder Baugipser dem RAV melden muss, ist man sich ebenfalls noch nicht so ganz sicher, welche Effekte das neue Stellenmeldepflichtgesetz auf dem Zuger Arbeitsmarkt zeitigen wird.

«Ausserdem haben wir derzeit gar keine offenen Stellen.»

Kathrin Renggli, Geschäftsleitung Ineichen AG Zug

«Die neue Regelung ist ja erst zwei Tage alt. Das ist definitiv zu früh, um eine objektive Stellungnahme abgeben zu können», sagt Kathrin Renggli von der Geschäftsleitung der Ineichen AG Zug. Bei Ineichen sei etwa die eine Hälfte der Beschäftigten Schweizer, die andere Hälfte ausländisches Personal. «Ausserdem haben wir derzeit gar keine offenen Stellen», so Renggli.

Neidhart: «Noch keine verwertbaren Aussagen»

Auch Bernhard Neidhart, Leiter des Zuger kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit – und damit gleichzeitig verantwortlich für das Zuger RAV –, versichert, dass «wir in dieser kurzen Zeit noch keine verwertbaren Aussagen über die neue Stellenmeldepflicht treffen können».

Die Liste der betroffenen Berufsarten respektive Tätigkeiten, welche der Stellenmeldepflicht unterliegen, gelte im Übrigen für die ganze Schweiz, auch wenn regional andere Quoten herrschten. Und: Auch Stellen, welche der Meldepflicht unterlägen und mit einem Schweizer oder einer Schweizerin besetzt werden wollten, müssten zuerst gemeldet werden, so Neidhart.

Indes, was die positiven Effekte angeht, welche die neue Stellenmeldepflicht haben könnte, macht sich Neidhart keine Illusionen. Im Gegenteil. «Die Konjunktur wird der viel grössere Treiber der Arbeitslosenrate sein. Der Bund ist daran, ein Monitoring aufzubauen, und wird erstmals 2019 einen Bericht veröffentlichen.»  

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