Zuger Unternehmen setzen sich über Gesetz hinweg

Unlautere Werbung: WWZ und Gewerbeverband verteilen ihr Magazin weiterhin

Alle drei Monate flattert das WWZ-Magazin in Zuger Briefkästen. Auch in solche, auf denen ein «Stopp Werbung»-Kleber prangt.

(Bild: wia)

Kürzlich wurden die Wasserwerke Zug wie auch der Gewerbeverband Kanton Zug von der Lauterkeitskommission gerügt, da die Unternehmen unlautere Werbung verbreiten. Beide Organisationen haben nun beschlossen, die Empfehlung zu ignorieren. Und ernten dafür Unverständnis. Nicht zuletzt, da die WWZ und der Gewerbeverband laut Kommission damit gegen das Gesetz verstossen.

Es reicht!, dachte sich ein Zuger kürzlich und begann, sich gegen die Papierflut zu wehren, die er regelmässig in seinem Briefkasten vorfand. Notabene trotz «Keine Werbung»-Kleber. So beschwerte er sich bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission etwa über die Wasserwerke Zug (WWZ) und den Gewerbeverband Kanton Zug, welche ihre periodisch erscheinenden Hefte praktisch in alle Briefkästen verteilen. Der Zuger erhielt recht, die Werbung sei unlauter, hiess es bei der entsprechenden Kommission (zentralplus berichtete).

Und sie empfahl den beiden Organisationen, ihre Magazine nicht mehr in Briefkästen mit «Stopp Werbung»-Klebern zu verteilen. Die WWZ lässt diese Empfehlung jedoch kalt.

Die WWZ bleibt beim Status Quo

Auf Anfrage von zentralplus erklärt der WWZ-Sprecher Robert Watts, dass man sehr viel Herzblut in die Realisierung des Magazins lege und viele positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung erhalte. Noch nie habe der Verteilmodus des Heftes zu Reklamationen geführt. Ausserdem sei ein Grossteil des Magazins frei von kommerziellen Inhalten. «Am Verteilmodus unseres Kundenmagazins halten wir daher fest. Wir werden aber selbstverständlich weiterhin ein Augenmerk auf das Geringhalten kommerzieller Inhalte richten», so Watts.

Weiter erklärt Watts, dass die WWZ ihr Magazin ausschliesslich dort verteile, wo sie den öffentlichen Versorgungsauftrag erbringe. Also in Teilen des Kantons Zug, mit denen die WWZ einen vertraglich geregelten Auftrag habe. Schaut man sich jedoch die entsprechende Karte an, merkt man, dass praktisch alle Haushalte im Kanton das Heft zugesandt bekommen. Und selbst Kunden der Elektro-Genossenschaft Hünenberg, welche somit nicht auf die Dienstleistungen der WWZ angewiesen sind, berichten, dass sie das Heft regelmässig im Briefkasten vorfinden.

Rot markiert sind die Gebiete, in denen die WWZ ihr Magazin verteilt.

Rot markiert sind die Gebiete, in denen die WWZ ihr Magazin verteilt.

(Bild: WWZ)

Bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission ist man überrascht über die Reaktion der WWZ. «Es gibt kaum Fälle, bei denen Unternehmen unseren Empfehlungen nicht nachkommen. Jedenfalls nicht, wenn es sich um seriöse Unternehmen handelt», sagt Mediensprecher Thomas Meier. Will heissen: «In den allermeisten Fällen stellen die Betroffenen ihre Werbung bereits ein, sobald sie von der Beschwerde erfahren.»

«Mich erstaunt die Haltung der WWZ sehr.»

Thomas Meier, Pressesprecher Schweizerische Lauterkeitskommission

Meier betont: «Wir agieren ja nicht im luftleeren Raum, sondern entscheiden auf der Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Keine andere gerichtliche oder aussergerichtliche Organisation behandelt jedes Jahr so viele UWG-Fälle wie die SLK. Zudem sind zahlreiche unserer Kammermitglieder und Fachexperten Juristen, sodass unsere Entscheide sehr nahe an ein entsprechendes Gerichtsurteil herankommen.»

Und Meier weiter: «Darum erstaunt mich die Haltung der WWZ sehr. Denn grundsätzlich geniessen unsere Empfehlungen eine sehr hohe Akzeptanz.» Insbesondere auch deshalb, so der Pressesprecher weiter, «weil ein entsprechender Verstoss unabhängig vom SLK-Entscheid auf dem privatrechtlichen Weg eingeklagt werden könnte. Wer den Stopp-Werbung-Kleber missachtet, muss sich auch gewärtig sein, dass eine Selbstregulierung immer noch viel besser ist als ein gesetzliches Verbot». Die Lauterkeitskommission selbst hat keinerlei rechtliche Befugnis und kann nur Empfehlungen abgeben. «Was wir höchstens tun können ist, den Fall bei Nichtbeachtung öffentlich zu machen», erklärt Meier. 

Auch das Hausmagazin des Gewerbeverbands Kanton Zug flattert regelmässig in alle Zuger Haushalte.

Auch das Hausmagazin des Gewerbeverbands Kanton Zug flattert regelmässig in alle Zuger Haushalte.

(Bild: wia)

Der Gewerbeverband tut es der WWZ gleich

Und wie reagiert der Zuger Gewerbeverband, der ebenfalls von der Lauterkeitskommission gerügt wurde, auf dessen Empfehlung? Früheren Angaben zufolge würde die Auflage des Magazins «Wirtschaft Zug» auf einen Drittel zusammenschrumpfen, käme der Gewerbeverband den Empfehlungen der Lauterkeitskommission nach. Damit dürfte sich die Produktion des Heftes kaum mehr lohnen.

Irène Castell-Bachmann, Sekretärin des Gewerbeverbands, erklärt: «Wirtschaft Zug erfreut sich seit Jahren in der Zuger Bevölkerung grosser Beliebtheit und der Verteilmodus wurde bislang geschätzt.» Auch bei dieser Organisation beteuert man, dass der Grossteil des Magazins frei von kommerziellen Inhalten sei. «Aus diesem Grunde wird seit jeher und auch in Zukunft ein Distributionsangebot genützt, welches für solche Sendungen zut Verfügung steht», so Castell-Bachmann.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Andrzej Koch
    Andrzej Koch, 20.03.2018, 13:03 Uhr

    Ist doch ganz einfach, für Unternehmen welche trotzdem ihre Heftchen und Flyer loswerden wollen gegen den Willen der Empfänger, …ab damit in den nächsten gelben Postkasten unfrankiert und mit dem Vermerk refuse.
    https://www.konsumentenschutz.ch/shop/briefkastenkleber/refus-kleber-2-bogen-16-kleber/

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    • Profilfoto von Christian Hug
      Christian Hug, 21.03.2018, 15:12 Uhr

      Danke für den Tipp. Dies gilt jedoch nur bei adressierter Werbung. Im Artikel geht es um unadressierte Werbemagazine.

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