Probleme für Luzerner Firma

«Wir sind im Stress»

Lässt es gerne knallen, kann aber im Moment nicht wirklich: Toni Bussmann, Geschäftsleiter von Bugano AG.

Zurzeit darf man in den Kantonen Luzern und Zug kein Feuer machen. Toni Bussmann, Geschäftsleiter der Neudorfer Feuerwerksfirma Bugano AG, hat daran keine Freude. Und dass viele andere Kantone just in diesen Stunden ihre Verbote wieder aufheben, bringt ihn ziemlich ins Rotieren. 

Darf am 1. August Feuer gemacht werden oder nicht? Das ist die grosse Frage für alle, die den Nationalfeiertag im Freien geniessen möchten; inklusive der Cervelat auf der Glut und des romantischen Tätschbumm-Panoramas. Denn: Mit dem strickten Feuerverbot der Behörden wird das nichts. «Die geringen Niederschlagsmengen der letzten Tage haben die Brandgefahr in Wäldern, auf Wiesen und auch im Siedlungsgebiet noch nicht genügend entschärft», sagt Michiel Fehr, Leiter Waldregion Luzern. Der Kanton wolle bis am Mittwochmittag über das weitere Vorgehen entscheiden. Andere Kantone haben bereits am Montag entschieden. Noch gilt in den meisten Kantonen ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien (siehe Box).

«Wir müssen den Gürtel enger schnallen.»

Toni Bussmann, Geschäftsleiter Bugano AG.

Toni Bussmann, Geschäftsleiter des Neudorfer Feuerwerksunternehmens Bugano AG, ist deswegen am Rotieren. Für ihn bedeuten die unterschiedlichen Regelungen ein ziemliches Desaster. Bisher musste Bussmann auf seiner Ware sitzenbleiben, jetzt werden die Bestimmungen in den Schweizer Kantonen nach und nach wieder gelockert. «Das freut uns zwar, aber wir sind jetzt ziemlich im Stress», erklärt er auf Anfrage.

15 von 25 Feuerwerken abgesagt

Jetzt endlich kann seine Firma vereinzelt Feuerwerke ausliefern und den Kunden die bereits bestellte Ware bringen. Alles muss schnell gehen. «Von 25 waren 15 Feuerwerke eigentlich wegen Brandgefahr abgesagt. Viele Kantone haben inzwischen nun das O.K. für Feuerwerke gegeben. Jetzt sind nur noch drei Bestellungen auf der Kippe.» Zum Beispiel liefert Bugano nach Basel-Stadt, wo ein grosses Feuerwerk am Rhein stattfindet, auch Basler Gemeinden wie Riehen, Bottmingen, Binningen oder Reinach gehören zu seinen Stammkunden.

Was gilt zurzeit?

Bis auf Widerruf ist es in den Kantonen Luzern und Zug verboten, im Freien ausserhalb des Siedlungsgebietes Feuer zu entfachen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen und Feuerschalen im Freien und auf Einweggrills, das Abbrennen von Feuerwerken sowie das Steigenlassen von Heissluftballons und Himmelslaternen (gekauft oder selbst gebastelt), welche durch offenes Feuer angetrieben werden.

Weiter ist es verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten, auf Terrassen oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlengrill sowie in festen Cheminées. Die Bevölkerung ist aufgerufen, sorgsam mit jeglicher Art von Feuerentfachen umzugehen. Hier sehen Sie die aktuelle Lage.  

Seit Monaten liegt die Ware im Lager bereit. Bussmann rechnete bereits mit einem gewaltigen Einbruch der Einnahmen und einem Verlust in Millionenhöhe. «Es benötigt rund zwei Jahre, bis wir diesen hohen Fehlbetrag wieder wettgemacht haben. Bis dahin müssen wir eben den Gürtel enger schnallen», sagt er.

Migros und Co. dürfen Ware zurückgeben

Auch Grossverteiler wie Migros, Obi und Prodega werden von Bugano mit Feuerwerkskörpern beliefert. Hier gestaltet sich die Logistik besonders schwierig.  «Das geht zu 100 Prozent zu unseren Lasten», sagt Bussmann. Die Detaillisten dürfen von Gesetzes wegen keine Feuerwerksware lagern.» Die Ware komme, wenn sie nicht verkauft wird, wieder zu ihm zurück.

Momentan arbeiten die 50 Mitarbeiter der Bugano mit Hochdruck. «Zu solchen Zeiten beschäftigen wir noch um die 100 zusätzliche Hilfskräfte», sagt Bussmann. Die Leute seien wegen des bereits bestehenden Feuerverbots im Kanton und wegen der vielen Medienberichte verun­sichert. Und Bussmann ist verärgert darüber, dass die Gefahr von Feuerwerk oft gleich eingeschätzt werde wie die von offenem Feuer. «Für Feuerwerk muss nur die Oberfläche der Böden ein wenig feucht sein. Dann ist es unbedenklich. Bei Feuer allerdings entsteht viel mehr Hitze an Ort und Stelle und das Risiko für einen unkontrollierten Brand ist höher.» 

Wie geht es weiter? 

Nach ersten Abklärungen ist es wahrscheinlich, dass das generelle Feuerwerksverbot in vielen Kantonen in den nächsten Tagen noch weiter gelockert wird. «Das wird jetzt genau angeschaut und diskutiert», sagt der Zuständige des Kantons Luzern, Michiel Fehr. Definitiv entschieden werde in dieser Sache aber erst morgen.

«Es braucht intensive Niederschläge, bis das generelle Verbot aufgehoben wird.» Eine Lockerung des Verbots sei dennoch denkbar. Eine Möglichkeit für den Kanton wäre, bestimmte Regeln zu erlassen. Zum Beispiel dürfe Feuer gemacht werden, aber nur mit einem Abstand von 200 Metern zum Waldrand. Denkbar wäre auch eine Erlaubnis für Feuerwerk, aber nicht für offenes Feuer. 

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Christian Macek
    Christian Macek, 29.07.2015, 20:04 Uhr

    Ich liebe die Vulkane und Batterien von Bugano. Sie sind von bester Qualität, wenn auch nicht grad billig. Was mir aber aufgefallen ist, ist das die meisten Feuerwerksstände fast ausschliesslich Produkte von Bugano anbieten. Vielleicht ist das nur eine falsche, subjektive Wahrnehmung, oder steckt da mehr dahinter?

    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass es in Bezug auf Feuerwerk einen abgeschotteten Markt gibt, sonst müsste man doch mehr Produkte aus Deutschland etc. finden. Oder sehe ich das falsch. Oder sind einfach die Margen bei Bugano Produkten am besten. Und was verdient eigentlich so ein Feuerwerksverkäufer?

    Würde mich auf jeden Fall freuen, wenn ihr mal in diese Richtung recherchieren könntet.

    LG

    Christian

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