Betrug mit Kapellbrücke-Münzen

Sieben Jahre für Millionenbetrüger

Präsentation in Luzern, um den Verkauf der Goldmünzen anzukurbeln - auch wenn sich das Investment nicht wie versprochen als krisensicher und wertbeständig erwies. (Bild: Screenshots)

Zwischen 2005 und 2013 ertrog sich ein heute 58-Jähriger Deutscher mehrere Millionen Franken. Nun wurde er vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Dass der Fall hohe Wellen wirft, zeigt alleine schon die Auflistung der Straf- und Zivilkläger im eben erschienen Urteilsdispositiv. Nicht weniger als 16 Seiten umfasst die Liste aller Geschädigten, die sich vom Luzerner Kriminalgericht etwas Gerechtigkeit erhofften. Insgesamt rund 760 Personen, von denen etwa die Hälfte aus Deutschland stammen. Sie alle sind einem einschlägig bekannten und bereits in Deutschland wegen Betrugs in 847 Fällen vorbestraften Mann auf den Leim gekrochen.

Kriminell trotz hohem Lohn

In die Schweiz gezogen, nahm der notorische Betrüger im Jahr 2003 im Kanton Zug eine neue Geschäftstätigkeit auf. Schon nach kurzer Zeit und obwohl er einen Monatslohn von rund 19’000 Franken bezog, überschritt er wiederum die Grenzen der Gesetzes. Die Folge waren eine Anzeige seines Arbeitgebers, Ermittlungen der Behörden und ab 2007 ein Strafverfahren im Kanton Luzern, wo der Mann wohnte (zentral+ berichtete).

Dennoch baute der 58-Jährige Deutsche zu dieser Zeit im In- und Ausland verschiedene Gesellschaften auf, die primär den Verkauf von Darlehensverträgen und Zeichnungsscheinen zum Ziel hatten. Nur ein kleiner Teil der rund sieben Millionen Euro, die er von Investoren entgegen nahm, wurde aber auch tatsächlich angelegt. So unter anderem für die Herausgabe der «IQ-Sammlermünze» mit der Kapellbrücke als Sujet, einer Goldmünze.

Hohe Strafe und Berufsverbot

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte ihn nun wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung, gewerbsmässiger Geldwäscherei und ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Die Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre, während der Deutsche an der zweitägigen Verhandlung eine Strafe von maximal drei Jahren verlangte. Ausserdem hat er die Verfahrenskosten von fast 280’000 Franken zu übernehmen.

Da er seit mehr als 1300 Tagen in Untersuchungshaft und vorzeitigem Strafvollzug sitzt, wird der Täter bei guter Führung und vorzeitiger Freilassung bereits in gut einem Jahr damit beginnen können, den Schaden abzuarbeiten. Damit dies nicht wieder auf Kosten Dritter geschieht, haben ihm die Richter zusätzlich ein fünfjähriges Berufsverbot auferlegt. Zwar darf er im Aussendienst tätig sein, jedoch nur, wenn die Kundengelder direkt an den Auftraggeber fliessen. Die Entgegennahme von Publikumseinlagen oder eine Tätigkeit im «Multi-Level-Marketing» sowie in der Vermögensberatung bleiben ihm hingegen untersagt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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