Doppelte Fernsehgebühren

Fernsehen in Zug und Luzern: Bis zu zwölf Millionen zu viel bezahlt

Zunehmend mehr Haushalte empfangen das TV-Signal über das Telefonnetz anstelle des Kabelanschlusses.

Jährlich werden 150 bis 200 Millionen Franken Fernsehgebühren in der Schweiz zu viel bezahlt. Auch in den Kantonen Zug und Luzern werden so den Kabelnetzbetreibern Millionen von Franken zuviel überweisen. Dabei liesse sich der Kabelanschluss einfach kündigen – wenn sich denn Hauseigentümer und Netzbetreiber einig wären.

Bis 2015 soll das analoge Schweizer Kabelnetz endgültig durch das digitale Netz ersetzt werden. Damit verbunden ist oft auch ein Wechsel des Anbieters oder der Umstieg auf eine andere Technologie wie Swisscom TV. Nur: nicht wenige vergessen dabei, den alten Kabelanschluss zu kündigen und bezahlen doppelt für das Fernsehvergnügen. Der Vergleichsdienst Comparis schätzt den Betrag, der in der Schweiz so zu viel bezahlt wird, auf 150 bis 200 Millionen Franken.

In Zug und Luzern werden Millionen Franken zu viel bezahlt

Auch wenn die Kabelnetzbetreiber unsere Anfrage zur Anzahl der Kündigungen nicht beantworten wollten, so lassen sich aufgrund der Comparis-Schätzung die zu viel bezahlten Beträge herleiten: Gemessen am Anteil der Haushaltungen werden in Luzern werden demnach sieben bis neun Millionen Franken zu viel bezahlt, in Zug zwei bis drei Millionen Franken. Dabei stellt sich unweigerlich die Frage, weshalb so viele Privathaushalte die Fernsehgebühren doppelt bezahlen.

Die Crux dabei ist, dass der Kabelanschluss in der Regel im Mietvertrag inbegriffen ist und meist über die Nebenkosten abgerechnet wird. Für gewöhnlich werden die Verträge zwischen dem Hauseigentümer und dem Anbieter abgeschlossen. Dadurch ist vielen Mietern nicht bewusst, dass man diesen Anschluss kündigen und einen beträchtlichen Betrag einsparen kann.

Über 300 Franken im Jahr einsparen

Im Kanton Luzern beispielsweise wird das Kabelnetz mehrheitlich über die Cablecom betrieben und kostet 28.40 Franken im Monat. Damit würden sich pro Jahr und pro Haushalt über 340 Franken einsparen lassen. Im Kanton Zug wird der Grosssteil der Kabelanschlüsse über die Wasserwerke Zug geregelt und kostet im Monat 26 Franken. Somit liessen sich in Zug 312 Franken im Jahr einsparen.

Bevor jedoch die Kasse klingelt, müssen viele Mieter zunächst einen beträchtlichen Aufwand für die Kündigung auf sich nehmen. Obwohl die Verträge in aller Regel zwischen Kabelnetzbetreibern und Hauseigentümern abgeschlossen sind, wird vom Mieter verlangt, den Anschluss selber zu kündigen. So rät der Hauseigentümerverband (HEV) in einem Merkblatt: «Für eine Kündigung ist dem Mieter zu empfehlen, dem Kabelnetzbetreiber den Anschluss auf den nächstmöglichen Zeitpunkt eingeschrieben zu kündigen und dem Vermieter eine Kopie des Schreibens zuzusenden.»

Kündigung – nicht immer einfach

Wie Erfahrungen zeigen, können sich dadurch jedoch aberwitzige Spiessrutenläufe für die Mieter ergeben. So reagierte beispielsweise ein Kabelnetzbetreiber auf eine Kündigung mit dem Verweis, dass lediglich der Hauseigentümer oder dessen Verwaltung den Vertrag kündigen kann. Man bitte daher den Mieter, die Kündigung dem Vermieter zuzustellen. Der Vermieter wiederum meinte, dass dies direkt zwischen dem Nutzer des Dienstes – also dem Mieter – und dem Betreiber zu regeln sei. Es scheint, als schieben sich Hauseigentümer und Kabelnetzbetreiber die Arbeit gerne gegenseitig in die Schuhe, auf Kosten der Nerven der Mieter. Zusätzlich kompliziert wird die Sache durch Kündigungsfristen des Kabelnetzbetreibers. Da das Vertragsverhältnis durch den Vermieter eingegangen wurde, hat der Mieter von den AGB’s in aller Regel keine Kenntnis.

Wer dem Anbieter treu bleibt und von analogem auf digitales Fernsehen wechselt, bezieht dieses nach wie vor über den Kabelanschluss. Eine Kündigung ist daher nicht nötig oder sinnvoll. Bei einem Wechsel auf Swisscom TV, Sunrise TV, Satelliten-TV oder Fernsehen direkt übers Internet wird der Kabelanschluss jedoch überflüssig und kann gekündigt werden – sei dies nun beim Vermieter oder direkt beim Anbieter.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Christian Hug
    Christian Hug, 14.09.2013, 18:51 Uhr

    Sehr geehrter Pfeffer, die Kabelgebühren haben mit der Billag keinen Zusammenhang. Die Billag kassiert im Auftrag des Bundes die Radio- und Fernsehgebühren und führt diese an die Konzessionäre (primär SRG) ab. Dazu stellt die Billag dem Empfänger direkt Rechnung.
    Die Kabelanschlussgebühren werden in der Regel über die Nebenkosten abgerechnet (Mieter). Diese gehen an den Netzanbieter wie Cablecom oder die Wasserwerke Zug und umfassen den Anschluss an das Kabelnetz. Sie bezahlen also rund CHF 50.- / Monat für den TV-Empfang. Anders verhält es sich bei Swisscom TV oder Satellit, wo die Infrastruktur über andere Technologien bereitgestellt wird. Hier müssten Sie keine zusätzlichen Kabelanschlussgebühren mehr bezahlen.

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  • Profilfoto von max pfeffer
    max pfeffer, 14.09.2013, 02:00 Uhr

    Meiner Meinung nach beschreibt der Begriff «Fernsehegebühr» die von der Billag erhobene Fernsehempfangsgebühr. Der Artikel ist teilweise missverständlich.

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