Benachteiligung normaler Aktionäre

Befördert Fall Sika das Prinzip «one share, one vote»?

Auch Schindler aus Ebikon hat eine Opting-Out-Option in seinen Statuten. (Bild: mbe.)

Beim Verkauf der Sika mit Sitz in Baar profitiert vorab die Gründerfamilie Burkard. Die Publikumsaktionäre haben das Nachsehen. Das «Sika-Syndrom» ist weit verbreitet und betrifft auch andere Firmen aus der Zentralschweiz.

Der Verkauf des Baubranchen-Zulieferers Sika sorgt seit Tagen für Schlagzeilen. Und ausserdem für einen dramatischen Kurssturz. Der Grund: Beim Verkauf der Firma an die französische Saint-Gobain hat die kontrollierende Gründerfamilie Burkard für sich einen Bonus von 80 Prozent gegenüber dem Aktienkurs ausgehandelt. Demgegenüber sollen die Publikumsaktionäre in die Röhre schauen.

Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, ist Opting-Out in der Schweizer Unternehmenslandschaft noch immer weit verbreitet. Die Zeitung beruft sich auf eine Zusammenstellung des Corporate-Governance-Spezialisten ZRating. Neben Sika kennen 24 weitere Unternehmen diese Regeln. Darunter auch diese Firmen mit Sitz in der Zentralschweiz: Der Baarer Generalunternehmer Allreal (Holding), der Logistiker Also (Emmen), der Zuger Schraubenhändler Bossard, Partners Group (Baar, Vermögensverwaltung), Metall Zug sowie der Liegenschaftenbetreiber Zug Estates. Möglich ist das durch ein rechtliches Hintertürchen, das die Gesetzgeber für privilegierte Aktionäre offen gelassen haben: Die Opting-out-Klausel kann ein Unternehmen in seine Statuten aufnehmen.

Schindler ebenfalls Risiko

Eine weitere prominente Firma mit Risiken bei den Rechten der Publikumsaktionäre sei der Liftbauer Schindler, schreibt der «Tagi» weiter. Dessen Kapital setze sich einerseits aus Aktien und andererseits aus Partizipationsscheinen ohne Stimmkraft zusammen. Die beiden Papiere haben eine gleich hohe Dividende, sind an der Börse aber unterschiedlich viel wert, was unter anderem an der Existenz der Opting-out-Klausel liegen dürfte. Im Zusammenspiel mit der Kontrollmehrheit von 67 Prozent der Stimmen sichere sie der Familie Schindler-Bonnard finanzielle Vorteile.

Keine Empfehlung

Sollte man lieber in andere Zentralschweizer Unternehmen investieren angesichts dieser Unsicherheit? Ein Sprecher der Luzerner Kantonalbank erklärte auf Anfrage, die Bank gebe keine Empfehlungen ab zu Firmen aus der eigenen Region. «Wir haben sie nicht auf dem Radar.» Grund ist die mögliche Nähe zu den Firmen, welche ebenfalls Kunden sein könnten. Die LUKB vermittle aber auf Wunsch Aktien der Unternehmen.

«Aktionäre kennen Risiko»

Gregor Greber, Verwaltungspräsident der ZRating AG, sagt auf Anfrage von zentral+, er glaube nicht, dass Aktien von Firmen mit solchen Klauseln unsicherer sind. «Man muss einfach das Risiko kennnen. Die Kenntnis der Statuten einer Firma ist vergleichbar mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man beim Abschluss eines Vertrags studieren sollte.» Er gehe davon aus, dass Anleger dieses Risiko kennen würden.

Gregor Greber sagt, «alte Zöpfe» wie die statutarische Einschränkung der Rechte von normalen Aktionären sollten bei börsenkotierten Unternehmen abgeschnitten werden.

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