Das Geschäft mit den Weihnachtsmärkten

Wer verdient an Glühwein und Co?

Der «Lozärner Wiehnachtsmärt» auf dem Franziskanerplatz. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Die Stadtluzerner Weihnachtsmärkte stehen in den Startlöchern. Fünf Märkte mit unzähligen Ständen verbreiten während der Adventszeit vorweihnachtliche Stimmung. Klar ist: Das grosse Geld erwartet die Standbetreiber nicht. Wer verdient wirklich an diesen Märkten?

Glühweinduft liegt in der Luft: An fünf Märkten in der Stadt Luzern sorgen zahlreiche Stände im Dezember für weihnachtliche Stimmung. Während drei auf öffentlichem Grund stattfinden, ist der «Schweizerhof-Weihnachtsmarkt» auf Privatgrund und der «Christkindlimarkt» im Bahnhof Luzern der SBB eingemietet. Insbesondere bei Letzterem zeigt sich, dass sich aus jeder Tradition Kapital schlagen lässt.

Der meistbesuchte Weihnachtsmarkt ist der «Christkindlimarkt» im Bahnhof Luzern. Die Firma «CP9 advanced marketing solutions AG» mit Sitz in Adliswil organisiert diesen bereits zum zwölften Mal. Rund 50 Stände werden im Untergeschoss ab Ende November bis kurz vor Weihnachten ihre Produkte zum Verkauf anbieten. Während der Markt für die Bevölkerung so einiges zum Schmökern bietet, sind die Standbetreiber auf die Kaufkraft angewiesen. Denn hinter der weihnachtlichen Fassade bestimmt knallharte Wirtschaftlichkeit.

Mindestens 6’500 Franken für Stand

Auf einen Standbetreiber am Christkindlimarkt kommen Kosten in der Höhe von mindestens 6’500 Franken zu. Das deckt die Grundmiete für ein Standhäuschen (5’000 bis 5’700 Franken), die Nebenkosten (930 bis 1’300 Franken) und den pauschalen Werbebeitrag (400 Franken) ab. Gleichzeitig ist ihr Verkaufsgeschäft an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft. Im Reglement ist von umsatzabhängigem Mietpreis und Umsatzgarantie die Rede.

Wer also mehr verdient, muss die Differenz dem Organisator zahlen. Das OK schreibt: «Überschreiten 15 Prozent des Verkaufsumsatzes den Grundmietpreis (5’000, 5’350 oder 5’700 Franken, je nach Stand), ist die resultierende Differenz zusätzlich geschuldet.» Bei 5’000 Franken Grundmiete liegt diese Grenze bei einem Verkaufsumsatz von 33’333 Franken, respektive 35’666 oder 38’000 Franken.

Strafe, falls Umsatz nicht erreicht wird

Weiter ist von einer Umsatzgarantie die Rede. Darin wird festgehalten, dass sich das OK vorbehält, von Standbetreibern eine Umsatzgarantie von 50’000 Franken zu verlangen. Dies gilt beispielsweise für Standbetreiber, die Essen, Schmuck, Kerzen oder Silberwaren verkaufen. Besonders happig: Falls dieser Umsatz nicht erreicht wird, wird zur Strafe eine höhere Grundmiete fällig – 7’500 Franken, also 15 Prozent von 50’000 Franken. «Damit wollen wir versuchen, einen Teil der Marge zwischen rentablen und weniger rentablen Bereichen auszugleichen», erklärt Anja Böhme, OK-Sprecherin des Christkindlimarktes von CP9.

Zuletzt haben sich die Standbetreiber an ein 22-seitiges Reglement zu halten. Zuwiderhandlungen werden stets mit Bussen bestraft. Böhme erklärt: «Ähnlich wie im Strassenverkehr gibt es auch für einen Anlass, wie den Christkindlimarkt, Regeln, welche für ein gutes Miteinander wichtig sind.» Die meisten Standbetreiber seien dabei kooperativ. Beispielsweise müssen die Standbetreiber eine obligatorische Informationsveranstaltung besuchen. Wer fernbleibt, wird mit 200 Franken gebüsst. Auch jene die sich nicht an die Öffnungszeiten halten und ihren Stand zu spät oder gar nicht öffnen, werden zur Kasse gebeten.

Einnahmen von mindestens 325’000 Franken

Das Reglement ist weitgehend so ausgelegt, dass die Organisatoren keine roten Zahlen schreiben. Die Einnahmen belaufen sich lediglich durch die Vermietung der Stände auf mindestens 325’000 Franken – tatsächlich dürfte diese Zahl höher sein, da kaum alle Standbetreiber auf den Mindeststandard setzen. Wie viel die CP9 AG den SBB, die den Grund im Bahnhof vermieten, bezahlt, darüber schweigen sich beide Parteien aus.

Stadt kann Gebühren erlassen

Die Stadt Luzern hat grundsätzlich die Markthoheit. Gestützt auf Artikel 19 im Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes (RNöG) kann sie die Marktdurchführung delegieren. Im RNöG vom Oktober 2010 hält der Stadtrat ausserdem fest: «Der Stadtrat oder die von ihm bezeichnete Stelle kann die Nutzungsgebühren und die Auslagen teilweise oder vollständig erlassen, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse besteht.»

Preislich attraktiver

Auf privatem Grund findet der «Schweizerhof-Weihnachtsmarkt» statt. Im Hotel sind jeweils 70, im Aussenbereich zehn Stände aufgestellt. Der Organisator Pietro Abt erklärt auf Anfrage: «Die Stände draussen sind günstiger. Ein Platz kostet pro Tag 70 Franken.» Die teuerste Variante – drei Tage im Innenbereich – koste 240 Franken. Ein Schnäppchen also, im Gegensatz zum Christkindlimarkt. Wie viel Abt an das Hotel Schweizerhof für den Grund zahlen muss, darüber schweigen sowohl das Hotel als auch Pietro Abt. Er verrät soviel: «Ich entrichte an den Schweizerhof einen Betrag pro Stand und Tag.»

Vom 4. bis 21. Dezember findet auf öffentlichem Grund der Stadt Luzern der «Lozärner Wiehnachtsmärt» statt. Organisiert wird dieser von der Interessengemeinschaft Luzerner Herbstmesse und Märkte (IG LHMM). Ein einfacher Anmeldetalon genügt, um den eigenen drei Meter langen (2’000 Franken), beziehungsweise sechs Meter langen Stand (4’000 Franken) anzumelden. Die Standbetreiber am Franziskanerplatz bezahlen die Gebühren für den Grund direkt an die Stadt Luzern in Form einer Pauschalen.

Mario Lütolf erklärt: «Die Stadt Luzern kann, gestützt auf das Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes (RNöG), die Durchführung von Märkten delegieren. Dies hat die Stadt bislang einzig beim Weihnachtsmarkt auf dem Franziskanerplatz getan.» Die Pauschale könne wegen dieses Sonderfalls nicht mit anderen Märkten, wo die Teilnehmenden die Gebühr direkt der Stadt zu bezahlen haben, verglichen werden.

Jährlich 28 Franken pro Quadratmeter

Der Luzerner Handwerksmarkt, der stets am ersten Samstag im Monat stattfindet, ist während der Weihnachtszeit ebenfalls präsent. An sechs Tagen im Dezember stehen die rund 70 Kunsthandwerker mit ihren Ständen am Weinmarkt. Organisiert wird dieser vom Verein «Luzerner Handwerksmarkt». Die Präsidentin Annemarie Odermatt erklärt: «Wir vom Verein verlangen lediglich eine kleine Werbegebühr von den Standbetreibern. Die Plätze bezahlen sie direkt an die Stadt Luzern.» Das Reglement über die Benutzung des öffentlichen Grundes schreibt eine Jahresgebühr von 28 Franken pro Quadratmeter vor. Bei 70 Ständen, die je durchschnittlich fünf Quadratmeter beanspruchen, resultieren für die Stadt jährliche Einnahmen von knapp 10’000 Franken.

Gemeinnütziger Markt

Ein Spezialfall ist das «Internationale Weihnachtsforum Venite», das vom 18. bis 21. Dezember am Kapellplatz stattfindet. Denn für diesen Markt erlässt die Stadt Luzern die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes zu hundert Prozent. Der Grund: «Dieser Markt ist ein gemeinnütziges Projekt. Wir versuchen, Menschen verschiedener Nationen, Religionen und Kulturen zusammenzubringen», erklärt OK-Präsident Albert Schwarzenbach. Um die Umtriebskosten zu decken und dem OK eine bescheidene Entschädigung für den Einsatz auszuzahlen, koste ein Stand 1’500 Franken plus variable Nebenkosten, die bei 200 Franken starten. Schwarzenbach beteuert: «Unser Ziel ist, dass in den Finanzen jeweils ein schwarzes Null steht.»

Die meisten Weihnachtsmärkte stellen die Standbetreiber und deren Produkte in den Mittelpunkt. Sie leisten einen bedeutenden Beitrag zur Stadtluzerner Adventszeit. Der Christkindlimarkt hingegen zeigt, dass sich mit Besinnlichkeit gut Geld verdienen lässt.

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