Standortwahl für Schweizer Innovationspark

Für die Zentralschweiz ist der Zug wohl abgefahren

Die Flugzeugwerke Emmen wären Teil des Aviatik-Standorts Zentralschweiz. Die Aviatik hätte im Rennen um den Standort Vorteile bringen sollen. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Die Zentralschweiz hat sich für einen Netzwerkstandort des Nationalen Innovationsparks beworben. Wie der Bundesrat bekannt gibt, ist die Zentralschweiz nun nicht als Standort vorgesehen. Wenn sie wollen, können es die Zentralschweizer aber noch einmal versuchen – und hoffen.

Die sechs Zentralschweizer Kantone haben sich im März 2014 für einen Netzwerkstandort des Nationalen Innovationsparks beworben. Sie wollte mit den Bereichen «intelligente Gebäude im System» und «Aviatik-Industrie» trumpfen. Der Nationale Innovationspark besteht aus zwei «Hub-Standorten» in Zürich und Lausanne sowie einer bestimmten Anzahl an Netzwerkstandorten (zentral+ berichtete). Zwei sollen es sein, wie der Bundesrat am Mittwoch entschieden hat. Der Kanton Aargau und die Region Nordwestschweiz sind als Netzwerkstandorte vorgesehen. Damit ist die Zentralschweiz aus dem Rennen – zumindest vorerst. Denn unterlegene Kandidaten dürfen theoretisch noch eine Ehrenrunde einlegen.

Die Mitteilung aus Bern kommt für die Zentralschweizer Volkswirtschaftsdirektoren an sich nicht überraschend. Denn die Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) hatte sich bereits im Juni geeinigt, dem Bundesrat ein Konzept mit den Projekten Aargau und Nordwestschweiz vorzulegen. Dieser hat das Konzept der VDK nun mit seinem Entscheid definitiv gemacht und es ohne Änderungen angenommen. Der Zuger Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel hat den Entscheid des Bundesrates erwartet: «Es entspricht meiner Erwartung, dass der Bundesrat das Konzept der VDK übernommen hat. Das ist an sich erfreulich.»

Sechs Bewerber erhalten zweite Chance

Wie die Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) mitteilt, haben sich die übrigen Kantone für eine weitere Qualifikation einem Nachverfahren zu stellen, welches der Bund durchführen soll.

Es soll damit sichergestellt werden, dass bis zum Start eines Nationalen Innovationsparks (NIP) zusätzliche reife Projekte die strengen Kriterien für eine Teilnahme erfüllen werden und das Portefeuille eines NIP erfolgsversprechend ergänzen können. 

Die Projekte im Nachverfahren für Netzwerkstandorte Nationaler Innovationspark (NIP) sind:

  • Kanton Bern: Swiss Innovation Park Biel/Bienne

  • Kanton Graubünden: NIP Netzwerkstandort Graubünden

  • Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug: NIP Netzwerkstandort Zentralschweiz

  • Kantone St. Gallen, Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden sowie Fürstentum Liechtenstein: NIP Netzwerkstandort Ost

  • Kanton Thurgau: NIP Netzwerkstandort Agro Food Innovation, Thurgau/Frauenfeld

  • Cantone Ticino : progetto "Parco Nazionale dell'Innovazione" 

Das Blatt wird sich kaum mehr wenden

Für ihn ist die Zentralschweiz noch nicht ganz aus dem Rennen. Wie andere Regionen (siehe Box) sei auch die Zentralschweiz eingeladen, sich in einem weiteren Verfahren noch als Standort für den nationalen Innovationspark zu bewähren, so Michel. Diesbezüglich habe die Zentralschweizer Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (ZVDK) bereits im Juni entschieden, dass sie «zusammen mit den beteiligten Partnern nach Lösungen suchen wird, wie der Netzwerkstandort Zentralschweiz seinen dezentralen Ansatz mit der Berücksichtigung von privaten Arealen beibehalten und trotzdem den geforderten Kriterien entsprechen kann.»

Wie Sebastian Fries vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bestätigt, ist eine Nachbewerbung möglich. «Es wird eine zweite Runde geben, bei der sich alle Kantone nochmals bewerben können.» Wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass diese Möglichkeit wahrgenommen wird, kann Fries nicht einschätzen. Er sagt aber: «Diese Bewerbungen würden unter den gleich strengen Kriterien nochmals evaluiert wie bereits im ersten Durchgang.» Mit anderen Worten: Die Chancen stehen nicht sehr gut, dass sich das Blatt bei einer neuerlichen Kandidatur noch wenden wird.  

«Wir überlegen uns, wie wir weiter vorgehen»

Ob die Zentralschweiz überhaupt einen weiteren Versuch startet, ist noch nicht klar: «Wir sind im Gespräch mit den Partnern, insbesondere auch den Unternehmen aus der Zentralschweiz, welche eine Mitwirkung zugesagt haben», sagt Matthias Michel, «wir überlegen uns, wie wir weiter vorgehen.» Die Haltung der Wirtschaft, welche ja den Netzwerkstandort nutzen soll, sei hier wesentlich, so der Zuger Volkswirtschaftsdirektor. «Diese Gespräche werden eine Entscheidungsgrundlage sein für das weitere Vorgehen, über das die ZVDK in diesem Herbst befindet.»

Die Debatte zum Innovationspark in den Eidgenössischen Räten ist im Jahr 2015 vorgesehen. Fries vom SBFI erwartet, dass ein rechtskräftiger Entscheid bis ungefähr im Sommer 2015 vorliegen wird.

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