Blackbox Pauschalsteuern

«Investor Peter Pühringer wird krass zu tief besteuert»

Bulle und Bär heisst die Plastik auf der Seeterrasse des Park Hotel Vitznau. Sie ist für Peter Pühringer ein Symbol für den Börsenhandel. (Bild: Robert Müller)

Seit kurzem ist klar: Der österreichische Multimillionär Peter Pühringer mit Wohnsitz im Park Hotel Vitznau ist pauschalbesteuert. Offen ist allerdings, ob ihm dieses Privileg zusteht. Wer nachfragt, beisst auf Granit.

Seit ein paar Tagen dürfte der 72jährige Multimillionär Peter Pühringer seinen Geschäftsfreunden mit besonderem Stolz sein Anwesen vorführen: Der Gastroführer «GaultMillau» aus dem Hause Ringier hat sein Park Hotel Vitznau zum Hotel des Jahres 2014 erkoren. Wegen der einmaligen Lage am Vierwaldstättersee, der hochwertigen Architektur und dem entspannten Lifestyle im Luxushotel.

Luxuriös ist aber auch das Steuerregime, das Investor Peter Pühringer im Kanton Luzern geniesst, seit er seinen Wohnsitz von Wien nach Vitznau verlegt hat. Der Fondsmanager und Vermögensverwalter, dessen Vermögen die Wirtschaftspresse auf 300 bis 500 Millionen Euro schätzt, ist pauschalbesteuert. Lange wusste niemand genau, ob er dieses für reiche Ausländer reservierte Steuerprivileg tatsächlich geniesst, doch jetzt ist es klar: Eine Mitarbeiterin von Peter Pühringer hat kürzlich bestätigt, dass Peter Pühringer pauschalbesteuert ist.

Kein Recht auf Privilegien

Damit kommt einmal mehr die Frage auf den Tisch, ob diese Pauschalbesteuerung rechtlich zulässig ist. Für Niklaus Scherr von der Alternativen Liste (AL) in Zürich ist die Antwort eindeutig: «Peter Pühringer erfüllt die Voraussetzungen für eine Pauschalbesteuerung nicht, denn er betätigt sich in Vitznau aktiv als Investor.»  

Scherr hat als Deutschschweizer Koordinator der eidgenössischen Initiative zur Abschaffung der Pauschalsteuer viele Dokumente über Peter Pühringer zusammengetragen. Sein Fazit: «Investor Peter Pühringer wird krass zu tief besteuert.»

Die kantonale Dienststelle Steuern im Luzerner Finanzdepartement will sich dazu nicht äussern. «Wir geben über die Person Peter Pühringer keine detaillierten Auskünfte», sagt Paul Furrer, Mediensprecher und Mitglied der Geschäftsleitung. «Das lässt das Steuergeheimnis nicht zu.»

Grosse Investitionen in Vitznau

Die rechtlichen Voraussetzungen sind eindeutig: Pauschalbesteuerte, auch Aufwandbesteuerte genannt, dürfen in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Erfüllen sie den Status «nicht erwerbstätig», profitieren sie von happigen Steuervergünstigungen.

Pauschalbesteuerung

Die Pauschalbesteuerung von reichen Ausländern verletzt nach Auffassung zahlreicher Staatsrechtler die Bundesverfassung. Denn die Verfassung verlangt eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ausserdem stellt sie eine Inländerdiskriminierung dar: Reiche Schweizer werden gegenüber reichen Ausländern benachteiligt. In verschiedenen Kantonen wurde die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Im Kanton Luzern wurde 2012 eine entsprechende Initiative abgelehnt und der Gegenentwurf angenommen. Das steuerbare Einkommen muss demnach mindestens dem siebenfachen Mietzins oder Mietwert oder dem dreifachen Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung entsprechen, mindestens aber CHF 600'000 betragen. Das Mindestvermögen wurde auf CHF 12 Mio. festgelegt.

Für eine Familie mit Wohnsitz zum Beispiel in der Stadt Luzern entspricht dies einer jährlichen Mindeststeuerleistung von rund CHF 152'000, mit einem Wohnsitz in Vitznau rund CHF 144'000.  Am 30. November kommt die eidgenössische Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)» zur Abstimmung.

Klar ist, dass Peter Pühringer in Vitznau eine rege wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet. So hat er das Hotel Hertenstein in Weggis für 80 Millionen Franken gekauft und saniert und in den Kauf und die Renovation des Park Hotel Vitznau hat er 270 Millionen Franken investiert.

Weitere Investitionen sind in der Pipeline: In Vitznau will Pühringer für hundert Millionen Franken die Panorama Residenz Vitznau mit Campus-Hotel und neun luxuriösen Villen sowie ein weiteres Apart-Hotel mit Wohnungen für zehn Millionen Franken erstellen. Im Business-Trakt des Park Hotel Vitznau an der Seestrasse 18 in Vitznau, seinem Wohnsitz, besitzt oder betreibt Peter Pühringer unter anderem als Verwaltungsrat mehrere Gesellschaften:

● POK Pühringer AG

● ZZ Vermögensberatung (Schweiz) AG

● Park Hotel Vitznau AG

● Park Hotel Vitznau Immobilien AG

● Hospitality Visions Lake Lucerne AG

● P&K Pühringer Gemeinnützige Stiftung

● Cereneo AG

Graubereich bei Einschätzung

«Peter Pühringer hat die Gemeinde Vitznau als Investitionsschwerpunkt ausgewählt», sagt Niklaus Scherr dazu, «er ist hier eindeutig erwerbstätig.»

Paul Furrer von der Dienststelle Steuern hingegen sagt: «Aufgrund des Steuergeheimnisses können wir Ihnen keine Auskunft erteilen, ob und wenn ja, in welchem Umfang Herr Pühringer für die von Ihnen aufgeführten Gesellschaften tätig ist.»

Einen Hinweis auf die Tätigkeit des Investors gibt der Voranschlag 2014 der Gemeinde Vitznau. Hier ist in einer Tabelle aufgelistet, dass die Gemeinde von der Park Hotel Vitznau AG und der Pühringer-Gruppe bis ins Jahr 2020 jährliche Steuererträge von durchschnittlich 700’000 Franken erwartet. Die kantonale Dienststelle Steuern – die Leserin und der Leser ahnen es schon – sagt: «Über die Höhe der Steuerleistungen dieser Gesellschaften können wir Ihnen aufgrund des Steuergeheimnisses keine Auskünfte erteilen.»

Peter Furrer fügt aber hinzu: «Es ist bei sehr vermögenden Personen oft schwierig auseinanderzuhalten, wo noch private Vermögensverwaltung vorliegt und wo allenfalls eine Erwerbstätigkeit beginnt. Bei sehr grossen Vermögen ist auch der Umfang der privaten Vermögensverwaltung erheblich.»

Ein Graubereich also, den Peter Pühringer aufhellen könnte. Doch der Investor will nicht Stellung nehmen. Der Managing Director von Pühringers ZZ Vermögensberatung (Schweiz) AG, Alexej Laptjew, antwortet auf die Fragen von zentral+: «Wie Sie sicherlich bei Ihrer Recherche festgestellt haben, wurden Ihre Fragen innerhalb einer parlamentarischen Anfrage an den Regierungsrat des Kantons Luzern im Jahr 2012 beantwortet.»

Regierung verteidigt Vorgehen

Tatsächlich war die Frage, ob Peter Pühringer zu Recht pauschalbesteuert wird, schon vor zwei Jahren ein Thema. SP/Juso-Kantonsrat David Roth wollte in einer Anfrage «über die Sonderbehandlung von Reichen» unter anderem wissen: «Weshalb geniesst Peter Pühringer die Vorteile der Pauschalbesteuerung, wenn er hierzulande sich wirtschaftlich betätigt?» Die Antwort der Regierung fiel so aus wie heute: Aufgrund des Steuergeheimnisses gebe es keine Auskunft. Die Anfrage Roths führte zu einer scharfen Debatte, wie im Ratsprotokoll nachzulesen ist.

Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdirektor Robert Küng (FDP) sagte damals, man könnte doch auch froh sein, dass investitionswillige Personen im Kanton aktiv würden, Liegenschaften sanierten, Arbeitsplätze schafften, Unterstützungsbeiträge für Kultur und Bildung leisteten und dazu noch hohe Steuerbeträge bezahlten. Davon profitierten alle.

Heute argumentiert die kantonale Dienststelle Steuern ähnlich. Mediensprecher Peter Furrer sagt, die Aktivitäten der Pühringer-Gruppe hätten bedeutende wirtschaftliche Auswirkungen und eine Signalwirkung für weitere Investitionen durch Dritte. «Ersichtlich ist dies aus der regen Bautätigkeit in dieser Region und damit der grossen Nachfrage nach Leistungen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes. Die regionalen Unternehmen profitierten und profitieren nicht nur während der Bautätigkeit, sondern auch als Zulieferer oder Dienstleiter für die nun aktiven Gesellschaften.» Zudem habe die Pühringer-Gruppe neue Arbeitsplätze geschaffen, die das Steuersubstrat, die Wirtschaftskraft und die Standortattraktivität der Region steigern.

System von Begünstigungen

«Es erstaunt nicht, dass der Kanton keine richtigen Antworten geben will und beim Investor in Vitznau beide Augen zudrückt», sagt der grüne Kantonsrat Michael Töngi dazu. «Denn das ist Programm. Der Kanton will diese Investoren anlocken.» Ob das langfristig den Kanton wirtschaftlich weiterbringe, sei jedoch eine andere Frage. Und Niklaus Scherr sagt: «Ich habe den Eindruck, dass die Wirtschaftsförderung Pühringers Pauschalbesteuerung eingefädelt hat. Das ist gefährlich, denn das führt zu einem System von Begünstigungen.»

Der Vorwurf ist nicht aus der Luft gegriffen. Diesen Sommer hat das Bundesgericht zwei Vitznauer Gemeinderäte wegen Befangenheit in die Schranken gewiesen: Der Gemeindepräsident und der Bauverwalter wollten in Zusammenhang mit einem umstrittenen Bauvorhaben der Park Hotel Vitznau AG dem Investor willfährig den roten Teppich ausrollen. Das Bundesgericht verlangte jedoch, Vitznau müsse ein verfassungsmässig garantiertes, faires Verfahren sicherstellen.

Bei der Anwendung der Pauschalsteuer hingegen ist alles ein bisschen anders. Details werden kaum bekannt, das Geschäft läuft äusserst diskret ab. Licht ins Dunkel bringen könnte der Regierungsrat und der Kantonsrat, und dort besonders die Kommissionen. SVP-Kantonsrat Urs Dickerhof, Mitglied der Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) sagt, die AKK sei nicht zuständig für die Überprüfung der Steuerbehörden, zuständig sei vielmehr die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK). WAK-Präsident Giorgio Pardini (SP) dagegen sagt, es sei nicht Aufgabe der WAK, die Steuerämter zu überwachen, diese Kontrolle sei Aufgabe der AKK.

Bund könnte eingreifen

Auf höchster Ebene ist es die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), die ein wachsames Auge haben muss. Dominique Späth von der ESTV-Kommunikationsabteilung sagt, die Eidgenössische Steuerverwaltung habe eine generelle Aufsichtsfunktion über die Veranlagung und den Bezug der direkten Bundessteuer (die von den Kantonen erhoben wird). «Es liegt primär in der Kompetenz der Kantone, das Gesetz über die direkte Bundessteuer korrekt anzuwenden. Im Falle von fehlerhaften Veranlagungen liegt ein angemessenes Eingreifen in der Verantwortung der ESTV, die ihre Kontrollfunktion entsprechend ihrer Möglichkeiten ausübt.»

Die Frage, ob das ESTV den Kanton Luzern mit Blick auf fehlerhafte Veranlagungen «auf dem Radar» habe, will Dominique Späth nicht beantworten. «Über einzelne Kantone geben wir keine Auskunft.»

Hinweis der Redaktion: zwei kleinere Korrekturen am 2. September 2014

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Markus Mathis
    Markus Mathis, 01.09.2014, 14:08 Uhr

    Habe mich auch schon bei andern Pauschalbesteuerten gefragt, wie es sein kann, dass sie hier leben und arbeiten und Erträge erwirtschaften und dennoch nur einen symbolischen Betrag steuern. z. B. beim russischen Oligarchen Viktor Vekselberg, der in Zug wohnen soll, und über seine Zürcher Renova-Gruppe in Schweizer Unternehmen wie Sulzer, Saurer, Oerlikon etc. investiert.

    Ich vermute mal, wenn man genauer hinkucken würde, gäbe es eine ganze Reihe ähnlich gelagerter Fälle. Was mich zu zwei Fragen führt:

    1. Warum interessiert sich niemand für eine Aufsicht über die Steuerämter (ausser Robert Müller)? Das ist für mich der eigentliche Skandal.

    2. Gibt es noch ein anderes Land auf der Welt, wo so konsequent versucht wird, Inländer gegenüber Ausländern zu benachteiligen wie in der Schweiz derzeit?
    Die Frage ist nicht polemisch gemeint, denn jetzt mal abgesehen von der Migrationsproblematik geh ich davon aus, dass in anderen Steuerparadiesen Erleichterungen und Steuersparmodelle immer auch für die dort Ansässigen gelten.

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