Fast inkognito: Videoüberwachung in öffentlicher Tiefgarage
In Zug gibt es viele Tiefgaragen – private und kommunale. Seit 2017 hat Steinhausen unter dem neuen Dorfzentrum Dreiklang mit Gemeindesaal, Coop und Alterswohnungen eine neue Parkgarage. Es ist die erste öffentliche, die videoüberwacht ist. Für Benutzer ist das aber kaum ersichtlich.
Wer an einem sonnigen Dezembermorgen in die Tiefgarage Dreiklang fährt, den überrascht erst mal die Leere des neuen Parkhauses. Die Dreiklang-Zentrumsüberbauung mit dem futuristischen Gemeindesaal samt Bibliothek wurde im September 2017 eröffnet. Der umgezogene und grössere Coop-Supermarkt hat wenig später im November aufgemacht.
Rund 500 Autos parkieren hier täglich
Da sollten eigentlich viele parkierende Autos in der Tiefgarage zu erwarten sein. Doch es herrscht gähnende Leere. Das grüne «Frei» auf der Tafel leuchtet schon fast so hell wie eine werberische Neonreklame. Immerhin: Rund 500 Autos pro Tag frequentieren offenbar die 120 Parkplätze gemäss Statistik der Kassenautomaten.
Was viele Autofahrer, die ihren Weg ins Parkhaus genommen haben, indes nicht wissen oder bemerken: Sie werden videoüberwacht. Die Tiefgarage Dreiklang ist nämlich das erste öffentliche Parkhaus einer Gemeinde im Kanton Zug, das mit Überwachungskameras ausgestattet ist.
«Die Empfehlungen der Datenschutzbeauftragten wurden vom Steinhauser Gemeinderat vollumfänglich berücksichtigt.»
Claudia Mund, Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug
Dass die Videoüberwachung rechtens ist, daran besteht kein Zweifel. Auch die kantonale Datenschutzbeauftragte Claudia Mund hat ihren Segen dazu gegeben, wie in ihrem Tätigkeitsbericht 2018 zu lesen ist. «Die Empfehlungen der Datenschutzbeauftragten wurden vom Steinhauser Gemeinderat vollumfänglich berücksichtigt», schreibt sie in ihrem Jahresabschlussdossier.
Für private Videoanlagen ist der eidgenössische Datenschützer zuständig
Kurios ist: Mund als Datenschutzbeauftragte musste dieser Videoüberwachungsanlage zustimmen, weil die Tiefgarage von der Gemeinde Steinhausen, also von der öffentlichen Hand, gebaut wurde. Für viele andere private Videoanlagen im Kanton Zug, sprich: in privaten Tiefgaragen, ist sie nicht zuständig. Da ist der eidgenössische Datenschützer bei rechtlichen Genehmigungen gefragt.
«Die Überwachung wird durch Bewegungssensoren ausgelöst, es findet keine Echtzeitüberwachung statt.»
Hans Staub, Sicherheitschef, Gemeinde Steinhausen
Die Gemeinde Steinhausen hat sich für die Videoüberwachung entschieden, um Personen und Einrichtungen im Parkhaus zu schützen – vor allem die Kassenautomaten in der Tiefgarage, über denen jeweils ein fettes «Videoauge» herunterlinst. Zudem sollen durch die Videoüberwachung Straftaten verhindert beziehungsweise aufgeklärt werden können.
«Die Überwachung wird durch Bewegungssensoren ausgelöst, es findet keine Echtzeitüberwachung statt», so heisst es in dem rechtskräftigen Beschluss, den Sicherheitschef und Gemeinderat Hans Staub im Februar dieses Jahres unterzeichnet hat. Die Betriebsbewilligung für die Videoanlage ist befristet bis Februar 2023.
Nur Einfahrt und Kassenautomaten werden wirklich überwacht
In dem Entscheid für die Überwachungskameras – die laut Hauswart übrigens nur an den Einfahrtsschranken und über den Kassenautomaten montiert sind – soll allerdings auch garantiert sein, dass Hinweistafeln die Nutzer der Tiefgarage auf die Videoanlage aufmerksam machen.
Doch wer nach solchen deutlich sichtbaren Schildern Ausschau hält, ist auf dem Holzweg. Es gibt keine. Oder eben nur ganz kleine, die einem erst auf den zweiten Blick auffallen.
Zigaretten, Zigarren und Pfeifen
Auf Mini-Aufklebern an den Schranken, den Kassenautomaten und den Glastüren werden die Benutzer spartanisch darauf hingewiesen. Hingegen wenden sich deutlich grössere Warnschilder für das generelle Rauchverbot in der Tiefgarage bildhaft nicht nur an Zigarettenraucher, sondern sogar an Freunde von Zigarren und Pfeifen. Das wirkt schon fast stilvoll.
«Ich habe den Hinweis gesehen», beteuert eine ältere Dame. «Mich stört es nicht, dass die Tiefgarage videoüberwacht wird – ich habe neulich Jugendliche gesehen, die bei den Einkaufswagen herumhockten. Es ist gut, wenn man so etwas installieren kann.»
«In anderen Parkhäusern wird so etwas auf viel grösseren Hinweistafeln angezeigt.»
Älterer Herr in der Tiefgarage
Ein junger Mann, der seinen Parkschein gerade bezahlt hat und zum Wagen zurückgeht, versichert, den Videohinweis im «Büro oben» gesehen zu haben. In welchem Büro, bitteschön?
Andere dagegen haben die winzigen Hinweisschilder auf die Videokameras nicht gesehen. «In anderen Parkhäusern wird so etwas auf viel grösseren Hinweistafeln angezeigt», antwortet ein älterer Herr sichtlich überrascht über die Präsenz der Videokameras.
Staatsanwaltschaft kann Videobilder einsehen
Bleibt die Frage, wie gefährlich es in Zuger Tiefgaragen und Parkhäusern tatsächlich zugeht. «In privaten Sammelgaragen und auch öffentlichen Tiefgaragen registrieren wir Straftaten», sagt Judith Aklin, Kommunikationsverantwortliche der Zuger Strafverfolgungsbehörden. «Sind solche Parkhäuser videoüberwacht, können die Bilder bei der Aufklärung von Straftaten helfen.» Aufgrund einer durch die Staatsanwaltschaft ausgestellten Editionsverfügung könne die Zuger Polizei, so Aklin, diese Bilder einsehen und für die Ermittlungen verwenden.
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