Parlamentarische Vorstösse in Zug und Luzern

Vorstoss-Hysterie im permanenten Wahlkampf

Die «Vorstoss-Stapel» werden im Zuger Wahljahr 2014 noch wachsen. (Bild: ybi)

Interpellationen, Motionen, Postulate und Anfragen. Kurz: Parlamentarische Vorstösse. Sie sind zurzeit in aller Munde. Eine regelrechte «Interpellationsflut» herrsche in den Kantons- und Stadtparlamenten, sagten Politiker von links bis rechts. Diese gelte es einzudämmen. zentral+ wollte wissen, was an dieser Vorstoss-Hysterie dran ist und stiess auf Zahlen, die erstaunen.

Warum lange um den heissen Brei herum reden? Die viel diskutierte «Interpellationsflut» in den Stadt- und Kantonsparlamenten ist ein Trugschluss. Tobias Moser, Landschreiber des Kantons Zug, sagt auf die Frage, ob es eine solche Vorstossflut gebe: «Ich denke, diese Wahrnehmung ist eher subjektiv.» Parlamentarische Vorstösse einzubringen, sei schliesslich Aufgabe der Parlamentarier, und diese zu beantworten sei eine normale Dienstleistung des Regierungsrats und der Staatskanzlei.

Die Zahlen bestätigen seine Aussage. Tatsächlich schwankte die Anzahl Vorstösse (Motionen, Interpellationen, Postulate, Anfragen) in den letzten Jahren im Zuger Kantonsparlament hin und her. Im Jahr 2004 waren es 34, 2009 kam es zu einem Rekordhoch von 86. Ein Jahr darauf waren es wiederum 56. Dort pendelten sich die Zahlen auch 2011 und 2012 ein. 2013 waren es erneut 78. Von einem deutlichen Aufwärtstrend zu sprechen wäre also falsch.

Sogar weniger Vorstösse im Kanton Luzern

Noch deutlicher sprechen die Zahlen im Kanton Luzern gegen eine Vorstossflut: Seit 2004 ist die Anzahl Vorstösse von Kantonsräten kontinuierlich rückläufig. Während es 2004 noch 257 waren, so lag die Anzahl 2013 bei 173.

Trotz dieser Datenlage nerven sich Politiker von links bis rechts darüber, dass Stadt- und Regierungsräte sich mit viel zu vielen Anfragen beschäftigen müssen. In der Stadt Zug ist gerade eine Interpellation hängig, die diese angebliche Zunahme aufgreift. Interpellant Etienne Schumpf (FDP) fordert, dass die Kosten für die Beantwortung von Vorstössen im Grossen Gemeinderat (GGR) künftig vom Stadtrat ausgewiesen werden sollen. Mit dieser Forderung ist er nicht der Erste.

Kosten sollen sensibilisieren

In der ganzen Schweiz haben Parlamentarier dies immer wieder gefordert. Im Kanton Luzern gab es 2009 und 2013 ähnliche Vorstösse. Die Überlegung dahinter war überall die gleiche. So auch bei Etienne Schumpf: «Wenn den Parlamentariern noch mehr bewusst wird, welche Kosten bei der Beantwortung von Vorstössen anfallen, dann wird sich hoffentlich die Qualität zugunsten der Quantität verbessern.»

Beide Vorstösse in Luzern wurden vom Regierungsrat abgelehnt. Die Regierung stützt sich bei ihrer Antwort auf die Erfahrungen anderer Kantone. Der Kanton Aargau ist in der Schweiz der einzige Kanton mit einer Kostendeklarationspflicht. Diese gilt seit 1999. Sie führte nicht dazu, dass weniger Vorstösse eingereicht werden. Darauf hofft aber Etienne Schumpf mit seiner Forderung.

Würde die Stadt Zug auf die Interpellation des FDP-Gemeinderats eingehen, stünde sie damit alleine auf weiter Flur. Auch die Stadt Zug hat bisher noch nie die Kosten für die Beantwortung von Vorstössen ausgewiesen, bestätigt Thomas Gretener, der städtische Kommunikationsbeauftragte.

Kleine Vorstoss-Enzyklopädie

Mit der Interpellation können die Mitglieder der Parlamente Auskunft über die Verwaltung oder Angelegenheiten der Regierung verlangen. Die Antwort der Exekutive richtet sich an den gesamten Rat. Es kann eine Diskussion stattfinden. Die Räte können eine schriftliche Antwort anfordern. Wenn nicht, hat die Exekutive den Vorstoss sofort oder in der folgenden ordentlichen Sitzung zu beantworten.

Wie mit der Interpellation können Mitglieder des Parlaments mit der Anfrage Auskunft über Angelegenheiten der Regierung verlangen. Die Regierung beantwortet die Anfragen. Die Antwort ist an das einzelne Parlamentsmitglied gerichtet. Eine Anfrage wird im Rat nicht behandelt.

Das Postulat beauftragt die jeweilige Exekutive, zu prüfen, ob es in einem bestimmten Fall ein Gesetz, einen Beschluss oder eine Massnahme braucht. Ein Postulat kann auch die Ausarbeitung eines Berichts verlangen. Das Instrument ist schwächer als die verbindlichere Motion.

Die Motion beauftragt die Exekutive, einen Erlassentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. Die Motion wird von einem oder mehreren Ratsmitgliedern unterzeichnet. Wenn ihr der Gesamtrat zustimmt, gilt die Motion als an die Exekutive überwiesen. 

Eine Motion für 2’400 Franken

Wie hoch sind denn diese Kosten eigentlich? Die Spannbreite ist relativ gross, zeigt die Recherche von zentral+. Im Jahr 2003 erhob der Kanton Luzern aufgrund einer Anfrage die Kosten für 30 parlamentarische Vorstösse. Die Durchschnittskosten für die Bearbeitung einer Motion lagen bei 2’400 Franken.

«Im Kanton Zug wurden die Kosten für parlamentarische Vorstösse im letzten Jahrzehnt während ein paar Jahren auf den Antworten des Regierungsrats aufgeführt», sagt Landschreiber Moser. Diese Praxis sei dann aber aufgrund mangelnder Aussagekraft wieder eingestellt worden. Drei solcher Antworten aus den Jahren 2006 und 2007 zeigen: Eine Antwort betreffend Abwasserreglement kostete 800 Franken, eine weitere zur Pauschalbesteuerung 1’440 Franken und eine dritte betreffend Sicherheit für Velofahrer 3’000 Franken.

Es geht um den Wahlkampf

Die gesamte Diskussion um Kosten und Anzahl Vorstösse ist eigentlich nur die Nebensache. Vielmehr geht es um den Inhalt dieser Vorstösse und um den Wahlkampf.

Die Stadtzuger Gemeinderätin Monika Mathers (Fraktion CSP/Alternative) forderte in einer Motion eine politische Fragestunde. Damit sollte die Anzahl Interpellationen gesenkt werden. Sie ist der Meinung, dass der Inhalt der Interpellationen immer fahler werde. «Jemand hat etwas gehört, ärgert sich, und anstatt das Telefon in die Hand zu nehmen, schreibt er eine Interpellation.»

«Es wäre interessant zu erfahren, wie viel Prozent der Sprechzeit ‹Grossinterpellant› Philip C. Brunner (SVP) in Anspruch nimmt.»

Monika Mathers, GGR Stadt Zug

Mathers nennt das für sie aktuell absurdeste Beispiel: Der CVP Gemeinderat Richard Rüegg reichte Anfang Januar eine Interpellation betreffend einer Schulanalyse ein. Der Interpellant fragt den Stadtrat, ob der GGR diese Analyse erhalten werde, wenn ja, ob dies noch im Februar geschehen werde, und wenn nein, weshalb nicht. Das absurde daran sei, dass der Interpellant eine schriftliche Beantwortung verlange, sagt Mathers, und erklärt: «Dafür kann sich der Stadtrat drei Monate Zeit nehmen. Februar ist aber jetzt.»

Im GGR wollten sich Mitglieder und ganze Fraktionen durch Vorstösse bloss in den Vordergrund rücken, sagt die CSP Gemeinderätin. Das habe seine Vorteile: «Der Vorstoss kommt (mit Glück sogar mit Foto) in der Presse und die Person kann im Parlament als erste zum Vorstoss sprechen, was teilweise exzessiv ausgenutzt wird.» Auch dazu nennt sie ein Beispiel: «Es wäre interessant zu erfahren, wie viel Prozent der Sprechzeit ‹Grossinterpellant› Philip C. Brunner (SVP) in Anspruch nimmt.»

Die SVP mit den meisten Vorstössen

Gerade auch in Hinblick auf die Wahlen kristallisieren sich in Zug wahre Vorstoss-Meister heraus. Das zeigt eine der Redaktion vorliegende Liste der Vorstösse im GGR des letzten Jahres: Die SVP reichte 2013 in der Stadt Zug 21 Vorstösse ein. Philip C. Brunner, der sowohl Gemeinde- als auch Kantonsrat ist, reichte zehn ein. Jürg Messmer vier.

Mathers sagt, es sei auffallend, dass sich Jürg Messmer in letzter Zeit vermehrt mit Vorstössen meldete. Er kandidiert bei den Wahlen im Oktober für den Zuger Stadtrat. Zum Vergleich: Die FDP reichte 2013 acht Vorstösse ein, die CVP und die SP vier, die glp und die Alternative/CSP drei. Dazu sagt Mathers: «Dieselben Personen, die uns mit Vorstössen überhäufen, sind oft jene, die bemängeln, dass wir in der Verwaltung zu viele Mitarbeiter haben und fordern, dass die Stadt mehr sparen sollte.»

In der bürgerlichen Mitte in Zug nervt man sich ebenfalls. Martin Pfister, Kantonsrat der CVP und Kandidat für den Zuger Regierungsrat, sagt, dass im Kantonsrat vor allem die Interpellationen für Diskussionen sorgten. Diese müssten heute alle an den Regierungsrat überwiesen und anschliessend im Kantonsrat diskutiert werden, so Pfister.

Die «Wichtigkeit» ist subjektiv

Für ihn gehören Interpellationen auch zum permanenten Wahlkampf der Parteien. Sie würden vor allem von Parteien, die eher in der Opposition stünden, eingesetzt. Die Vorstösse dienten ihnen als Mittel, um auf sich aufmerksam zu machen. «So sind es im Kantonsrat die SVP, die SP und die Alternativ-Grüne Fraktion, die sich gegen jegliche Einschränkung der extensiven Anwendung des Mittels der Interpellation wenden.»

«Die Zahl der Interpellationen steigt vor Wahlen immer an.»

Martin Pfister, Kantonsrat Zug

Auf die Frage, ob wegen den Wahlen nun ein dramatischer Anstieg an Vorstössen zu erwarten sei, sagt Pfister: «Die Zahl der Interpellationen steigt vor Wahlen immer an. Je mehr Parteien im Parlament vertreten sind, desto mehr versuchen sich Parteien über Interpellationen zu profilieren.»

Die «Wichtigkeit» eines Vorstosses sei zweifellos immer subjektiv, so Pfister. Dennoch: «Meines Erachtens besteht ein Unterschied zwischen einer Interpellation, die nach einem fremdländischen Lastwagen fragt, der offensichtlich regelmässig auf einem Baarer Parkplatz abgestellt wird (SVP, Anm. d. Red.) und einer Interpellation zum Fremdsprachenunterricht (CVP, Anm. d. Red.).» 

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