Der Bund würde helfen, die Eltern zu entlasten

Geld für günstige Kinderbetreuung – das wollen die Zuger nicht

Es mangelt an Betreuungsangeboten. Hier der Mittagstisch des Familienzentrums Cham.

(Bild: Emanuel Ammon/ Aura Fotoagentur)

Die Stadt Zug hat jahrelang für den Aufbau der familienergänzenden Kinderbetreuung Bundessubventionen bezogen. Nun ist der Geldfluss versiegt. Zwar könnte Zug andere Gelder bekommen, um die finanzielle Last der Eltern zu lindern. Aber der Kanton und die kleinen Landgemeinden werfen der Stadt Knüppel zwischen die Beine.

Immer wenn es um die Zahlungen an den Nationalen Finanzausgleich geht, sind die Zuger Politiker beim Jammern ganz vorne mit dabei. Das ist verständlich, denn schliesslich müssen sie auch dreistellige Millionenbeträge nach Bern abführen.

Aber wenn es darum geht, Bundesbeiträge für externe Kinderbetreuung zu beziehen, dann will diese der Kanton Zug nicht. Das ist nicht ohne weiteres verständlich, auch wenn es um ungleich weniger Geld geht.

Denn wenn man schon geben muss, warum sollte man nicht auch nehmen – vor allem wenn es um eine gute Sache geht?

«Nicht genügend grosse Angebotserweiterung»

Folgendes ist geschehen: In der Jahresrechnung, die kürzlich im Zuger Stadtparlament behandelt wurde, fiel der Wegfall von Bundessubventionen im Bereich der Fachstelle Kind Jugend Familie auf. Über 20’000 Franken waren 2017 noch von der Eidgenossenschaft eingegangen, in den Jahren davor waren die Beiträge sogar markant höher gewesen.

Für 2018 hatte die Stadtverwaltung noch 10’000 Franken einkalkuliert, doch aus Bern traf kein roter Heller mehr ein. Die Begründung neben der Kostenstelle lautet in der Rechnung: «Nicht genügend grosse Angebotserweiterung, daher entfällt der Bundesbeitrag.»

Ein Eigentor?

Nun ist aktenkundig, dass die Stadt Zug in den vergangenen Jahren zwei kleinliche Sparprogramme aufgelegt hat, die sich im Nachhinein und angesichts des jüngsten Rechnungsüberschusses von über 36 Millionen Franken als unnötig erwiesen haben.

Weiter wurde im vergangenen Jahr aus dem Herti-Quartier ein Eltern-Aufstand vermeldet. Es standen nicht genügend Plätze für den Mittagstisch bereit und Dutzende von Familien wussten nicht, wie sie ihre Sprösslinge in Zukunft während ihrer Arbeitstätigkeit verköstigen sollten.

Der Verdacht liegt nahe, dass man unter dem bewährten Motto «Sparen und Verzichten» solange an der externen Kinderbetreuung herumgedoktert hat, bis auch die projektierten Einkünfte wegfielen – und so ein klassisches Eigentor fiel.

Anschubfinanzierung

Dies dementiert die zuständige Stadträtin Vroni Straub (CSP), der es gelungen ist, den Engpass bei den Betreuungsangeboten am Mittag zu beheben. Die Bundesbeiträge seien zum Aufbau von Strukturen im Bereich der externen Kinderbetreuung gedacht gewesen.

Bestünden diese dann, dann sei es ungleich schwieriger, noch Beiträge zu bekommen. Die 20 bis 25 Plätze, die 2018 mit dem neuen Mittagstisch im Lokal des SAC Rossberg geschaffen worden seien, reichten dafür nicht aus. Die familienergänzende Kinderbeitreuung in der Stadt Zug befinde sich bereits auf einem vergleichsweise hohen Niveau.

Nun besteht im Westen der Stadt Zug auch weiter eine Knappheit bei Plätzen in der Nachmittagsbetreuung und ausserdem wird verschiedentlich über die Höhe der Elternbeiträge geklagt. Dagegen liesse sich eigentlich etwas unternehmen.

Neues Gesetz eröffnet Möglichkeiten

Mitte vergangen Jahres ist nämlich das überarbeitete Bundesgesetz zu den Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft getreten. Die erlaubt nun in zwei Fällen, zusätzliche Subventionen zu beantragen. Zum einen können Gemeinden Planungskosten direkt beim Bund einfordern.

Doch Gelder, die zur Senkung von Elternbeiträgen ausgerichtet werden, müssen vom Kanton eingefordert werden – sie werden dann gewährt, wenn Kanton und Gemeinden ebenfalls etwas dazu beitragen, die Eltern finanziell zu entlasten. Es sind unterstützende Massnahmen.

Rege profitiert

«Die neuen Finanzhilfen grenzen sich klar von den Anstossfinanzierungen ab, welche in den vergangenen Jahren für die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen ausbezahlt wurden», sagt Jris Bischof, die Leiterin des Kantonalen Sozialamts.

Von diesen Bundessubventionen hätten in der Vergangenheit im Kanton Zug sowohl Anbieter der öffentlichen Hand  mit schulergänzenden Betreuungsangeboten als auch private Anbieter von Kindertagesstätten «rege profitiert». Sie bestünden auch weiterhin.

Gemeinsames Vorgehen angestrebt

Aber von der Möglichkeit, die Elternbeiträge zu verbilligen, will man im Kanton Zug nichts wissen. Die Konferenz der Sozialvorsteher der Zuger Gemeinden hat im Herbst 2018 beschlossen, auf dieses Instrument zu verzichten. «Dies nach Abwägen zwischen dem dafür nötigen administrativen und planerischen Aufwand und dem möglichen finanziellen Nutzen», wie Jris Bischof erklärt.

Daraus könne jedoch «keine generell ablehnende Haltung der Gemeinden gegenüber der externen Kinderbetreuung selbst abgeleitet werden», findet Bischof. Vielmehr sei die Betreuung Sache der Gemeinden und diese zu unterschiedlich organisiert. «Ein gemeinsames Vorgehen und Handeln wäre aus diesem Grund innert nützlicher Frist kaum möglich», sagt sie.

Nebelpetarde des Bundes

Dies bedeutet im Klartext, dass in gewissen Gemeinden nur eine geringe Nachfrage nach externer Kinderbetreuung besteht und ein Teil der Behörden dem Thema auch nicht die gleiche Bedeutung beimessen mag.

Warum der Kanton Zug  für einzelne grosse Gemeinden, wo das Thema unter den Nägeln brennt, nicht tätig wird, ist schwer nachzuvollziehen. Doch der Bund hat zur Bedingung gemacht, dass alle Gemeinden in einem Kanton eine Eingabe unterstützen und dafür über ihren eigenen Schatten springen müssten.

 

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