Privatanzeigen spülen Geld in öffentliche Kassen

Wie die Wut der Liegenschaftsbesitzer die Zuger Kasse füllt

Die Höhe der Parkgebühren und das Parkieren am Sonntag geben Anlass zu zahlreichen Vorstössen.

(Bild: mam)

Wegen Ordnungsbussen müssen sich Gemeinwesen immer wieder rechtfertigen. Sie würden ihre Einwohner einfach abzocken wollen, lautet der Vorwurf. Doch die Stadt Zug hat einen effektiveren Weg gefunden, um ihre Schatulle zu äufnen: Privatanzeigen wütender Liegenschaftsbesitzer.

Neben Steuern finanzieren sich Gemeinden und Kantone auch über andere Kanäle: zum Beispiel über Bussgelder, ausgesprochen etwa wegen lässlicher Verfehlungen im Verkehrsbereich.

Das Problem dabei: Die Bussgelder sollen dazu beitragen, Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten. Aber wer sie verhängt, setzt sich gern dem Vorwurf aus, einfach das Portemonnaie der Bürger plündern zu wollen.

Das mag auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Zuger Stadtparlaments dazu bewogen haben, sich zu erkundigen, wie es mit den Einnahmen aus Bussgeldern bestellt ist. Immerhin ist bekannt, dass sie etwa beim Kanton steil ansteigen (zentralplus berichtete).

Missgunst regiert

Der Bescheid im Jahresbericht der GPK überrascht: Die Einnahmen aus Polizeibussen tragen nämlich nicht gross zum Finanzhaushalt Zugs bei. Der Hauptort, der lange Zeit eine eigene Stadtpolizei unterhielt, profitiert ungleich stärker vom Furor der Privaten.

Die Zahlen der Zuger Stadtverwaltung zeigen, dass die Einnahmen aus Privatanzeigen ungefähr dreimal höher sind als die Erträge aus Parkbussen.

 

 

Kantonspolizei im Einsatz

Wobei die Parkbussen natürlich längst nicht mehr durch Bedienstete der Stadt Zug verhängt werden, sondern durch Sicherheitsassistenten der Zuger Polizei – sprich durch die Kantonspolizei.

Der Geldsegen aus Privatanzeigen speist sich aus Verbotsschildern, auf denen zum Beispiel ein gerichtliches Fahrverbot auf einem Privatweg verkündet wird. Oder ein Parkverbot, wobei im Falle der Zuwiderhandlung eine Busse fällig wird. Oder auch ein Hundeverbot (zentralplus berichtete).

Ein gerichtliches Verbot gegen frei laufende Hunde. Wie kommt es zu solchen richterlichen Weisungen?

Kuriosum aus Hünenberg: gerichtliches Verbot gegen frei laufende Hunde.

(Bild: zvg)

Die Stadt kassiert

Diese Bussen aber gehen nicht etwa an die Eigentümer der Privatwege, sondern an die Gemeinde. Und davon profitiert die Stadt Zug in hohem Masse.

«Aufgrund dieser Anzeigen erhalten die fehlbaren Fahrzeuglenker von der Bussenadministration der Stadt Zug eine Übertretungsanzeige zugestellt, um den entsprechenden Bussenbetrag zu bezahlen», bestätigt der zuständige Stadtrat Urs Raschle (CVP). Das Bussengeld aus Privatanzeigen fliesse vollumfänglich in die Stadtkasse.

Bei den rückläufigen Polizeibussen handle es sich nur um Ordnungsbussen, sagt Raschle. Und auch hier sind nur jene vermerkt, welche die Polizei für die Stadt in zugekauften Einsatzstunden ausstellt, die über die polizeiliche Grundversorgung hinausgehen.

Der Kanton kassiert noch mehr

Denn Bussgelder aus der polizeilichen Grundversorgung werden nicht an die Stadt überwiesen, sondern verbleiben beim Kanton. Dazu gibt es keine Zahlen, die sich nur auf die Stadt Zug beziehen.

Augenscheinlich aber ist: Als die Zuger Polizei im Rahmen der polizeilichen Grundversorgung vor wenigen Monaten die neugeschaffenen Tempo-30-Zone auf der Loretostrasse und der Alten Baarerstrasse in Zug mit einer mobile Radaranlage versah, machte sie dabei einen grossen Gewinn auf städtischem Boden.

Selektives Gehör

Das Radargerät blinkte in der Nacht wie ein Weihnachtsbaum an Heiligabend. Und wer mit den früher erlaubten 50 Stundenkilometern durch die Gegend brauste, hatte dem Kanton Zug eine Busse von 900 Franken abzuliefern.

Sicherheitsdirekor Beat Villiger (CVP) hatte zwar im Zuger Kantonsrat behauptet: «Ich erlaube nicht, dass Radarfallen an gemeinen Orten postiert werden.» Doch offensichtlich war er von den Angehörigen der Zuger Polizei nicht gehört worden.

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