Kanton Zug darf künftig wieder einzonen

Zuger sagen Ja zum Planungs- und Baugesetz

Bald stimmen die Zuger über die Anpassung des Planungs- und Baugesetzes ab.

(Bild: wia)

In Zug stimmte eine Mehrheit der Bevölkerung mit 67,15 Prozent der Teilrevision des Planungs- und Baugesetz zu. In Cham war die Zustimmung am höchsten.

Die Zuger Stimmbevölkerung sagt mit 67,15 Prozent Ja zum neuen Planungs- und Baugesetz. In keiner der elf Gemeinden lag die Zustimmung unter 63 Prozent. 

Damit haben sich die Regierung, CVP und FDP klar durchgesetzt. Für die SVP sowie die politische Linke ist das Resultat eine Enttäuschung.

In einer ersten Reaktion bedauern die Alternativen – die Grünen das Ergebnis. «Wir werden nun der Regierung genau auf die Finger schauen und sich umso mehr dafür einsetzen, dass das schnelle Wachstum gebremst, nicht weiter in die grüne Wiese expandiert und die entstehenden Mehrkosten trotz allem nicht verallgemeinert, sondern verursachergerecht getragen werden.»

Die SP wertet es als verpasste Gelegenheit, im Immobilienmarkt Gerechtigkeit einzuführen und wird weitere politische Schritte prüfen.

Darum ging’s im Detail

Im Jahr 2013 haben die Zuger Stimmberechtigten das eidgenössische Raumplanungsgesetz klar angenommen. Die Zuger Bevölkerung hat der Vorlage mit 70 Prozent zugestimmt. «Das heutige Ja ist also sozusagen eine logische Konsequenz», freut sich Regierungsrat Florian Weber.

Für den Baudirektor haben verschiedene Gründe zum positiven Abstimmungsergebnis beigetragen: «Das vorliegende Planungs- und Baugesetz ist ein breit abgestützter und bestens austarierter Kompromiss. Nicht von ungefähr haben deshalb gemeindliche und kantonale Behörden und viele private Organisationen die Vorlage unterstützt».

Und weiter erklärt Florian Weber, dass mit dem neuen Gesetz die gesunde bauliche Entwicklung und der nötige Schutz der Landschaft gewährleistet seien. Dies habe natürlich viele überzeugt. «Ausschlaggebend war ausserdem, dass das revidierte PBG verhindert, dass Bauland als Spekulationsgut gehortet wird», fügt der Baudirektor hinzu.

Bundesvorgaben erfüllt

Mit dem neuen PBG erfüllt der Kanton Zug nun alle Vorgaben des Bundes. Ein Nein hätte auf jeden Fall sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden negative Folgen gehabt. So wären beispielsweise nötige Einzonungen nicht mehr möglich gewesen. Ferner hätte man die Überbauung von Bauland nicht mehr fördern können. «Wir sind froh, dass nun mit dem Ja der Zugerinnen und Zuger die Bundesvorgaben erfüllt sind,» fasst Weber zusammen.

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