Luzerner IT-Korruptionsfall wird neu aufgerollt

Kantonsgericht lädt Schwerzmann vor: Wie viel wusste der Finanzdirektor?

Finanzdirektor Marcel Schwerzmann lauscht gespannt den Fragen der Journalisten.

(Bild: les)

Marcel Schwerzmann wird vom Luzerner Kantonsgericht vorgeladen. Der parteilose Finanzdirektor, der momentan um seine Wiederwahl in die Luzerner Regierung kämpft, muss als Zeuge aussagen. Es geht um die Bestechungsvorwürfe gegen den ehemaligen Informatikchef. Nun will das Gericht Schwerzmanns Rolle in der Angelegenheit genauer abklären.

Mitten im Endspurt vor dem zweiten Wahlgang zu den Regierungsratswahlen hat Finanzdirektor Marcel Schwerzmann unerfreuliche Post erhalten: Das Luzerner Kantonsgericht hat als zweite Instanz verfügt, dass der parteilose Regierungsrat im Prozess gegen den ehemaligen Informatikchef des Kantons als Zeuge aussagen muss.

«Der Verteidigung ist die Möglichkeit zu geben, weitere Ergänzungsfragen an den Zeugen zu richten, nachdem ihr dies in der Untersuchung nicht vollumfänglich gewährt worden ist», heisst es im Schreiben des Kantonsgerichts, das zentralplus vorliegt.

Das Gericht folgt damit einem Beweisantrag der Verteidigung, die darlegen will, dass Schwerzmann in der Angelegenheit bisher nicht die Wahrheit ausgesagt hat.

Bestechung im grossen Stil

Der Fall um Korruptionsvorwürfe gegen den ehemaligen Leiter der kantonalen Informatikabteilung geht weit zurück: L.R. wurde zuerst als externer Berater und Projektleiter geholt. Später erhielt er einen Beratervertrag, wurde Dienststellenleiter ad interim und schliesslich ab April 2010 Dienststellenleiter.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der ehemalige Informatiker hatte sich durch «Provisions- und Tippgeberverträge» einen sechsstelligen Zusatzverdienst ermöglicht. Er habe sich als Chef der Informatikabteilung des Kantons Luzern bestechen lassen und 2010 und 2011 heimlich Provisionen von Firmen kassiert, nachdem diese Aufträge seiner Dienststelle erhalten hatten.

Der mutmassliche Schmiergeldskandal flog auf, als die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsparlaments die Beschaffungen der Informatik in den Jahren 2009 bis 2011 unter die Lupe nahm. Im März 2013 reichte die Staatskanzlei Strafanzeige ein.

Urteil des Kantonsgerichts steht aus

Das Kriminalgericht hat L. R. 2017 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 10’800 Franken verurteilt. Vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung wurde er hingegen freigesprochen. Dem Staat muss L. R. eine Deliktsumme von rund 227’000 Franken zurückzahlen und für knapp 30’000 Franken Verfahrenskosten aufkommen.

Der Beschuldigte akzeptierte das Urteil nicht und zog es weiter. Im vergangenen Dezember begann die Verhandlung vor dem Kantonsgericht – jedoch wurde sie auf Antrag der Verteidigung vertagt (zentralplus berichtete). Vom anfänglichen Millionenbetrag geht es noch um rund 250’000 Franken. «Der Berg hat eine Maus geboren», sagte Anwalt Simon Planzer damals vor Gericht.

Kantonsgericht, Symbolbild, Gericht

Im Juli muss der parteilose Regierungsrat Marcel Schwerzmann erstmals vor Gericht über seinen ehemaligen Informatikchef aussagen.

(Bild: zvg)

Wie das Kantonsgericht als zweite Instanz über den Korruptionsvorwurf entscheiden wird, ist noch offen und Gegenstand eines heftigen juristischen Streits. Nun könnte der Fall mit der Vorladung von Marcel Schwerzmann eine neue Wende erhalten. Erstmals ist das Gericht zum Schluss gelangt, dass die Rolle des Finanzdirektors genauer abgeklärt werden muss.

Es geht dabei auch um die Frage, wie viel Marcel Schwerzmann, der selber aus der Informatikbranche kommt, von den damals laufenden Verträgen seines Informatikchefs gewusst hatte. Die Staatsanwaltschaft behauptete bisher, der Beschuldigte habe im Wahlverfahren zum Dienststellenleiter seine Verbindungen zu Firmen verschwiegen, mit denen der Kanton zusammenarbeitete.

Noch keine Befragung vor Gericht

Der Anwalt von L. R. hatte den Beweisantrag immer wieder vorgebracht – bisher vergeblich. Dass es nie zur Befragung vor Gericht kam, sei ein Verstoss gegen das Verfahrensrecht. «Es ist nicht ersichtlich, wieso eine neue Einvernahme für die vorliegende Thematik neue Erkenntnisse bringen würde», sagte hingegen der Staatsanwalt im Dezember vor Gericht.

Schwerzmann wurde bisher einzig zu einer kurzen Befragung durch den Staatsanwalt aufgeboten. Dieser sagte gemäss Einvernahmeprotokoll am 13. Juni 2014 aus, er habe den IT-Leiter kaum gekannt: «Ich kenne ihn persönlich nicht. Privaten Kontakt hatte ich weder bei der Anstellung noch vorher noch nachher mit ihm.»

Das sei nachweislich falsch, hält die Verteidigung entgegen. Die Aussage stehe in direktem Widerspruch zu der Behauptung des Angeschuldigten. Gemäss Aussagen seines Anwalts im erstinstanzlichen Prozess habe dieser Schwerzmann sogar beim privaten Umzug geholfen und sagte aus, dass auch seine Freundin und Schwerzmanns Sohn anwesend waren. «Meine Frau, der Sohn und Schwerzmanns Freundin gingen dann Kaffee trinken, während ich beim Zügeln half», so der Beschuldigte.

Befragung am 11. Juli

Das Kantonsgericht ist nun zum Schluss gelangt, dass Schwerzmann erstmals vor Gericht aussagen muss. Für Verteidiger Simon Planzer ist die Befragung von Schwerzmann ein zentraler Punkt: «Hatte Schwerzmann als direkter Vorgesetzter des angeklagten Chefbeamten nämlich von dessen Kommissionsverträgen aus der Zeit vor seiner Anstellung gewusst und diese gebilligt, wäre die Anklage kaum mehr haltbar.»

Das Kantonsgericht will sich selber ein Bild machen und Schwerzmann muss nun am 11. Juli das erste Mal vor Gericht antraben. Die Befragung könnte entscheidenden Einfluss auf das Urteil haben.

Marcel Schwerzmann bestätigt auf Anfrage, dass er durch das Kantonsgericht als Zeuge vorgeladen wurde. Weitere Fragen, welche die Vorwürfe der Verteidigung betreffen, will er momentan nicht beantworten, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

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