Gegner, Argumente und Szenarien auf einen Blick

Zuger Planungs- und Baugesetz: Bund befiehlt – unheilige Allianz rebelliert

Bald stimmen die Zuger über die Anpassung des Planungs- und Baugesetzes ab.

(Bild: wia)

Um den Bund zu beschwichtigen, muss der Kanton Zug sein Planungs- und Baugesetz anpassen. Eigentlich hätte das schon lange passieren müssen, doch der Kantonsrat stellte sich anfänglich quer. Und weil die Gegner noch immer auf ihren Argumenten beharren, entscheidet nun das Volk.

Aktuell darf im Kanton Zug kein Land eingezont werden. Der Grund ist auf Bundesebene zu suchen. Die Zuger hatten im Jahr 2013 die eidgenössische Vorlage zur Raumplanung mit einer Mehrheit von 71 Prozent angenommen. Der Kanton Zug hat es innert der gegebenen Frist von fünf Jahren verpasst, die eigene Gesetzgebung gemäss den Vorgaben des Bundes anzupassen. Und wird darum bestraft.

Grund für die lange Verzögerung beim Kanton Zug: Ein erster Vorschlag des ausgearbeiteten Gesetzes war anfangs 2018 vom Kantonsrat versenkt worden. Der Regierungsrat musste noch einmal über die Bücher und gelangte im letzten Herbst erneut damit an die Legislative. Mit 36 zu 23 Stimmen wurde der neue Vorschlag zwar durchgewunken. Die Gegner dieses Beschlusses gingen jedoch auf die Barrikaden. Sie ergriffen das Behördenreferendum. Weshalb nun die Zuger Stimmbürger an die Urne gebeten werden.

Wird das neue Planungs- und Baugesetz am 19. Mai abgesegnet, ist das Problem für den Kanton gebodigt. Dann wären die Bundesauflagen erfüllt. Und das würde sich en gros ändern:

 

Auf Seiten der Befürworter stehen gemeindliche sowie kantonale Behörden, die bürgerliche Mitte, die Regierung sowieso. Widerstand erhalten sie von links und von rechts aussen. Die Gegner kommen nämlich aus sehr unterschiedlichen politischen Lagern. Sowohl die SVP als auch die SP und ALG sind gegen die Gesetzesanpassung. Sie ziehen für einmal am selben Strick, wenn auch ihre Gründe unterschiedlicher nicht sein könnten.

 

Kurz: Die SVP findet, die Mehrwertabgabe, welche den Gemeinden bezahlt wird, komme einer Steuer gleich. Für sie das Killerargument schlechthin. Den Linken geht das Gesetz hingegen zu wenig weit. Landbesitzer sollen gar mehr zahlen, finden sie, da mit Ein-, Um- und Aufzonungen viel Geld gemacht werden könne.

Doch wie geht es weiter, falls die Abstimmung abgelehnt wird?

 

Von dieser Variante geht der Regierungsrat jedoch nicht aus. «Nicht zuletzt, weil verschiedene gute Gründe für ein Ja sprechen», so Baudirektor Florian Weber gegenüber zentralplus. «Das vorliegende Planungs- und Baugesetz ist ein breit abgestützter und bestens austarierter Kompromiss», findet er. Mit dem neuen Gesetz sei die gesunde bauliche Entwicklung und der nötige Schutz der Landschaft gewährleistet.

Abgestimmt wird am 19. Mai.

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