Nein der Zuger Exekutive zu pragmatischem Entwurf

Faule Ausrede? Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub sind der Regierung zu wenig

Wollen nichts wissen von einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub: Die Zuger Regierungsräte. Hier im (montierten) Bild: Beat Villiger, Florian Weber und Stephan Schleiss.

(Bild: Fotomontage: wia)

Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub? Findet die Zuger Regierung falsch. Nicht, weil das zu viel wäre. Sondern weil sie sich eigentlich eine viel fortschrittlichere Variante wünscht. Doch ob sich die Exekutive tatsächlich fürs Thema einsetzen würde, wenn es hart auf hart käme, ist zu bezweifeln.

Eine etwas seltsame Nachricht der Zuger Exekutive flatterte vor kurzem in die Redaktionsstuben. Der Regierungsrat äussert sich darin zum indirekten Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaub-Initiative. Die darin geforderten zwei Wochen Vaterschaftsurlaub lehnt er ab.

Die Begründung: «Der Regierungsrat vertritt die Meinung, dass mit der Einführung eines Vaterschaftsurlaubs die heutige Rollenverteilung zementiert und eine fortschrittliche Lösung, wie beispielsweise ein Elternurlaub, verunmöglicht wird. Zudem sind auch die veranschlagten Kosten von rund 224 Millionen Franken dazu in Relation zu ziehen.»

Lieber Status quo als wenig Fortschritt?

Das klingt fast, als wolle sich der Zuger Regierungsrat nicht für diese fortschrittlichere, zeitgemässere Lösung einsetzen, weil er findet, sie sei zu wenig fortschrittlich. Und deshalb lieber den Status quo beibehält.

«Für mich tönt das wie eine Ausrede, mit der sich die Regierung ein wenig fortschrittlich geben will.»

Andreas Lustenberger, Präsident ALG Kanton Zug

Die Antwort der Exekutive stösst der Zuger Alternative – Die Grünen sauer auf. «Für mich tönt das wie eine Ausrede, mit der sich die Regierung ein wenig fortschrittlich geben will», sagt Parteipräsident Andreas Lustenberger.

Dabei handle es sich um ein äusserst wichtiges Thema: «Die Geburt eines Kindes ist eines der grössten Ereignisse im Leben eines Menschen. Mütter und Väter müssen gemeinsam eine unterstützende Rolle einnehmen können», weshalb ein einziger Tag Vaterschaftsurlaub – wie es derzeit gesetzlich verankert ist – viel zu wenig sei.

Lustenberger sagt weiter: «Ein Vaterschaftsurlaub darf kein Privileg jener sein, die sich einen unbezahlten Urlaub leisten können.» Entsprechend sei es für die ALG «völlig unverständlich», wieso die Zuger Regierung sich in ihrer Stellungnahme nicht positiv zum Kompromissvorschlag äussere.

ALG liebäugelt mit einer Standesinitiative

In einer Kleinen Anfrage möchte die Partei deshalb von der Exekutive wissen, ob denn diese bereit wäre, sich beim Bund aktiv für einen ausgewogenen Elternurlaub zu engagieren. Obwohl sich Lustenberger die Antwort schon jetzt ausdenken kann: «Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der Regierungsrat gedenkt, sich dafür einzusetzen.» Falls dem so sei, überlege sich die ALG, eine Standesinitiative zu lancieren. «Immerhin wird das Thema Elternurlaub dann auf nationaler Ebene diskutiert», so Lustenberger.

«Sollte sich die Zuger Regierung wider Erwarten aktiv für einen Elternurlaub einsetzen wollen, bietet die ALG natürlich sehr gerne Hand», so Lustenberger schmunzelnd. Einen Hinweis darauf, wie die Regierung tatsächlich auf die Kleine Anfrage reagieren wird, liefert Carla Dittli, die stellvertretende Generalsekretärin der Volkswirtschaftsdirektion.

«Stimmt die Bevölkerung erst einmal einem fixen Vaterschaftsurlaub zu, hat eine Vorlage für einen Elternurlaub später keine Chance.»

Carla Dittli, stv. Generalsekretärin der Volkswirtschaftsdirektion

Bei der Aussage, welche die Zuger Regierung bezüglich des Gegenentwurfs der ständerätlichen Kommission zur Vaterschaftsurlaub-Initiative gemacht hat, sei es nicht darum gegangen, etwas zu initiieren. «Es ging vielmehr darum, dass der Kanton Zug im Rahmen dieser Vernehmlassung Stellung zu diesem Gegenentwurf nehmen konnte, wie alle anderen Kantone auch», erklärt Dittli.

Sie führt aus: «Stimmt die Bevölkerung erst einmal einem fixen Vaterschaftsurlaub zu, hat eine Vorlage für einen Elternurlaub zu einem späteren Zeitpunkt wohl keine Chance.»

Die Regierung will sich nicht äussern

Keine Stellung nehmen will der Zuger Landammann Stephan Schleiss. Weil ein Vorstoss eingegangen sei, könne sich die Regierung zum Thema nicht äussern.

Schleiss verweist auf einen Bericht über die Besoldung von Kantonsangestellten, den die Zuger Regierung kürzlich im Rahmen einer Motion der Staatswirtschaftskommission erstellte. Dort stellt die Regierung die aktuelle Regelung in Frage, dass frischgebackene Väter Anspruch auf fünf Tage Urlaub haben. Dazu schreibt sie: «In Anbetracht der aktuellen politischen Diskussion auf Bundesebene sowie der Entwicklung bei anderen öffentlichen und privaten Arbeitgebern ist die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs zu prüfen.»

Luzern befürwortet den Gegenvorschlag

Die Luzerner Regierung hat sich übrigens bereits zur Sache geäussert. Diese befürwortet den indirekten Gegenentwurf zur Initiative. «Als familienfreundlicher Arbeitgeber begrüsst der Kanton Luzern eine gesamtschweizerische Lösung des Vaterschaftsurlaubes – auch im Hinblick auf die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau», so dieser. Auch sieht die Luzerner Regierung eine sinnvolle Alternative im flexiblen Bezug des Vaterschaftsurlaubes an einzelnen Tagen anstatt zwei Wochen am Stück.

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