Warum in Zug immer mehr Businseln ersetzt werden

Stockender Verkehr wegen Gleichstellungsgesetz

Thomas Werner, SVP Kanton Zug

(Bild: zvg)

Immer häufiger halten die ZVB-Busse am Strassenrand. Dass solche Haltestellen zunehmend die bisherigen Busbuchten ersetzen, stört Zuger Kantonsräte. Die Regierung sieht jedoch kaum eine Alternative – und begründet das «Verkehrshindernis» vorab mit dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Das Behindertengleichstellungsgesetz besagt, dass alle Personen den öffentlichen Verkehr autonom benutzen können sollen. Um das zu gewährleisten, gibt es Richtlinien, die unter anderem besagen, dass die Niveaudifferenz zwischen Bus und Perron nicht mehr als 5 cm und die Spaltbreite maximal 7,5 cm betragen darf.

Damit ein Bus auf diese Weise an einen entsprechend hohen Randstein fahren kann, muss laut Zuger Regierungsrat eine Busbucht mindestens 85 Meter lang sein. Weil das viel Platz braucht, werden vermehrt Busbuchten zu Fahrbahnhaltestellen umgebaut.

Der Bus hält auf der Strasse

Heisst: Der Bus hält auf der Strasse und behindert damit den Verkehrsfluss. Das zumindest behaupten die sechs Kantonsräte Thomas Werner, René Kryenbühl, Ralph Ryser, Moritz Schmid, Karl Nussbaumer und Heini Schmid. Die sechs bürgerlichen Zuger Kantonsräte stören sich an diesen Fahrbahnhaltestellen und haben deshalb einen Vorstoss eingereicht.

Auslöser für die Motion war der geplante Umbau der Bushaltestelle Rössli in Neuägeri. Dort sollte die Busbucht weg, dafür wollte der Kanton eine Verkehrsinsel in der Mitte der Strasse. Daran fanden Werner und seine Kantonsratskollegen allerdings wenig Gefallen.

Denn für sie gibt es im Kanton Zug den generellen Trend, dass immer mehr Busbuchten aufgehoben werden. Damit auf der Strasse haltende Busse den Verkehrsfluss nicht weiter behindern, verlangen sie, dass künftig keine weiteren Busbuchten mehr verschwinden.

Regierung weist auf Platzmangel hin

Der Regierungsrat will nichts davon wissen und beantragt, die Motion als nicht erheblich zu erklären. Er begründet dies in erster Linie mit dem Behindertengleichstellungsgesetz. Die Erweiterungen, die bei den meisten Busbuchten nötig wären, seien schwierig realisierbar. Dies, weil häufig nicht genügend Platz vorhanden sei. Man müsste Grundstücke zukaufen und die Haltestellen vergrössern, was teuer sei, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. Im Extremfall müssten gar Grundstücke enteignet werden.

Fahrbahnhaltestellen seien hingegen platzsparend. Ausserdem sei bei diesen laut Regierungsrat eine höhere Sicherheit gewährleistet, dies vor allem in Kombination mit Verkehrsinseln. Da der Bus bei dieser Variante nicht überholt werden könne, seien Personen sicherer, welche die Strasse vor dem Bus überquerten.

Fahrbahnhaltestelle verkehrsfördernd?

Im Gegensatz zu den Motionären ist die Exekutive nicht der Ansicht, dass Fahrbahnhaltestellen dem Verkehr schaden. Im Gegenteil: Sie bezeichnet sie sogar als verkehrsfördernd. So zum Beispiel am Kolinplatz, an dem durch die Haltestelle auf der Strasse der Verkehr entlastet werde.

Werner glaubt nicht daran: «Ich habe das Gefühl, man will allen die Mobilität vergraulen», sagt er. «Ich sehe nur Vorteile bei den Busbuchten, die Argumentation des Regierungsrates scheint mir etwas unlogisch», so Werner weiter.

«Der Text ist ideologisch durchtränkt mit der Einstellung des Verfassers.»

Thomas Werner, SVP-Kantonsrat

Er ist entsprechend unzufrieden mit der Antwort des Regierungsrates. «Der Text ist ideologisch durchtränkt mit der Einstellung des Verfassers», meint der SVP-Kantonsrat zum Schreiben des Regierungsrates. Das Behindertengleichstellungsgesetz werde vorgeschoben, weil es gerade so passe. Dafür gebe es aber verhältnismässigere Optionen als Fahrbahnhaltestellen.

In seiner Antwort macht der Regierungsrat zudem auf einen anderen sicherheitstechnischen Aspekt aufmerksam: Bei Busbuchten würden Velofahrer gefährdet, weil der Bus gleich zweimal den Velostreifen kreuze.

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