Crowdfunding reicht nicht – 11’000 Franken fehlen

Zuger Plakataffäre: Jungpolitiker mit Zwangsvollstreckung bedroht

Stein des Anstosses: Anonymisiertes Plakat zur Wohnrauminitiative im Bahnhof Zug.

(Bild: zvg)

Aufmüpfigkeit kann einen teuer zu stehen kommen. Junge Zuger Linke, die 2017 im Abstimmungskampf um die Initiative für bezahlbaren Wohnraum zwei Regierungsräte samt ihrer Lohnsumme auf ein Plakat setzten, werden nach einem Rechtsstreit kräftig zur Kasse gebeten. Der Schuldeneintreiber für die beiden Magistraten setzt kürzeste Zahlungsfristen.

«Nein, wir fühlen uns ganz und gar nicht unbeschwert», sagt Marco Knobel, Mitglied der Jungen Alternativen und Co-Präsident im Komitee für bezahlbaren Wohnraum. Zusammen mit anderen Zuger Linksaktivisten hatte er vor knapp zwei Jahren im Abstimmungskampf zwei Plakate mit dem Konterfei von SVP-Finanzdirektor Heinz Tännler und alt FDP-Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel mitsamt ihrem regierungsrätlichen Lohn im Bahnhof von Zug aufgehängt – und waren von den beiden Magistraten stante pede wegen Persönlichkeitsverletzung eingeklagt worden (zentralplus berichtete).

«Wir wissen nicht, ob wir wirklich eine Persönlichkeitsverletzung begangen haben.»

Marco Knobel, Junger Alternativer aus Baar

«Drei Gerichtsurteile später wissen wir immer noch nicht, ob wir eine Persönlichkeitsverletzung begangen haben», sagt Knobel. Zusammen mit den beiden Zuger Jungsozialisten Anna Spescha und Yannick Ringger sowie den linken Jungparteien hat er das Urteil des Zuger Einzelrichters bis vor Bundesgericht weitergezogen, ist aber abgeblitzt. «Angeblich sind wir nicht beschwert», sagt Knobel und spielt auf den seltsamen Fachausdruck «Beschwert» an, welchen das Bundesgericht in seinen Erwägungen mehrfach benützt. Er bedeutet so viel wie rechtlicher Nachteil.

Bitte um weitere Spenden

Was die Jungpolitiker aber wissen, ist, dass der Gang bis vor Bundesgericht teuer wird. Sehr teuer. «Alles in allem gegen 50’000 Franken», sagt Anna Spescha. Für ihre Kampagne hatten Juso und die Junge Alternative Geld per Crowdfunding gesammelt. «Weil Gerechtigkeit nicht käuflich sein darf», wie sie damals argumentieren.

Dank der Geldsammelaktion haben sie mittlerweile auch einige Rechnungen bezahlen können, aber 11’000 Franken fehlen immer noch. «Wir sind deshalb um jede noch so kleine Spende froh», heisst es in einem Post auf der Facebook-Seite des Komitees für bezahlbaren Wohnraum.

 

Rechnung kommt postwendend

Speziell aufgestossen ist den Jusos und den Jungen Alternativen die Geschwindigkeit, mit welcher der Schuldeneintreiber der beiden Regierungsräte im November des vergangenen Jahres ans Werk ging. Einen Tag, nachdem das Bundesgerichtsurteil in Zug eintraf, schickte er dem Rechtsbeistand der Aufmüpfigen eine Rechnung über 19’950 Franken ins Haus – zahlbar binnen 10 Tagen.

«Sollte bis dahin keine Zahlung erfolgen, so sähe ich mich gezwungen, ein Zwangsvollstreckungsverfahren einzuleiten», schrieb er. Michel und Tännler hatten die Gerichtskosten von 3’000 Franken fürs Kantonsgericht aus dem eigenen Sack bevorschusst. 16’950 Franken standen ihnen zudem als Parteientschädigung zu.

Auch Unschuldige im Fokus

«Wir sind alles junge Leute ohne viel Geld» sagt Spescha. «Natürlich konnten wir die Rechnung nicht auf Anhieb bezahlen.» Es sei ihnen schliesslich gelungen, jemanden zu finden, der ihnen die Summe vorstreckte, sagt sie. Sonst würde jetzt vielleicht ein Betreibungsbeamter das Konto der Jungparteien plündern. Oder bei den drei Aktivisten nach Verwertbarem für eine Pfändung suchen. Diese haben nach eigenem Bekunden bereits «einen bedeutenden Teil der Forderungen aus der eigenen Tasche bezahlt».

Die Initianten der Initivative für bezahlbaren Wohnraum bei der Einreichung des Volksbegherens 2016.

Die Initianten der Initivative für bezahlbaren Wohnraum bei der Einreichung des Volksbegehrens 2016.

(Bild: Facebook Komitee Bezahlbarerer Wohnraum für Zug)

Zur Kasse gebeten wurden übrigens zu Beginn des Rechtsstreits auch offenkundig Unschuldige. Denn Bezug genommen wurde nicht nur auf die Plakatsünder, sondern auf jene 10 Personen, die 2011 die Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum lancierten und auf den Unterschriftenbögen namentlich als Initiativkomitee auftraten.

Böse Überraschung

Viele davon waren Schüler oder Lehrlinge, die mittlerweile politisch nicht mehr aktiv sind. «Die sind natürlich erschrocken, als ihnen plötzlich ein Gerichtsentscheid ins Haus flatterte», sagt Marco Knobel. Das Zuger Obergericht engte später den Kreis der Verantwortlichen aus dem Komitee auf Spescha, Ringger und Knobel ein.

«Weder der Einzelrichter noch die Oberrichter strebten einen fairen Prozess an.»

Yannick Ringger, Zuger Jungsozialist

Für die drei bleibt stossend, dass über ihren Fall inhaltlich lediglich der Zuger Einzelrichter Philipp Sialm geurteilt hatte, der bekanntlich früher bei Schweiger Advokatur als Anwalt gearbeitet hatte (zentralplus berichtete). In der gleichen Kanzlei also, bei der auch alt Regierungsrat Matthias Michel vor seiner Politkarriere Partner war. Und welche die beiden Zuger Regierungsräte nun anwaltlich vor Bundesgericht vertrat.

Vasella-Plakat war rechtens

Der Umstand, dass eine Juso-Provokation im ähnlich gelagerten Fall der Vasella-Plakate vom Bundesgericht 2014 als «gerade noch tolerierbar» beurteilt wurde, gab den jungen Linken die Hoffnung, dass ihr Fall von einer übergeordneten Instanz anders beurteilt würde. Allein: Das Zuger Obergericht trat auf eine Berufung gegen den Entscheid des Einzelrichters nicht ein, weil die Plakate nicht mehr hingen und die Wohnrauminitiative vom Volk an der Urne mittlerweile abgelehnt worden war.

«Dies zeigt, dass weder der Einzelrichter noch die Oberrichter einen fairen Prozess anstrebten, sondern die politisch motivierte Einschüchterung von jungen Aktivisten, welche das unbequeme Anliegen der prekären Wohnungssituation aufgegriffen haben», kommentiert Ringger.

Zurück zum Start

Doch auch das Bundesgericht wies eine Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid ab – lediglich ein BDP-Richter stellte sich gegen den Rest der Kammer und votierte für das Anliegen der Zuger Linken. Doch ohnehin fand das Bundesgericht, dass für den Fall inhaltlich das Zuger Obergericht die letzte Instanz sei.

«Was wir noch tun könnten, ist, eine negative Feststellungsklage einreichen», sagt Knobel. Damit ein Gericht sich doch nochmals mit der Frage auseinandersetzen muss, ob tatsächlich eine Persönlichkeitsverletzung vorlag. «Doch dann müssten wir wieder ganz von vorne beginnen – beim Zuger Kantonsgericht.» Doch dazu ist den drei die Lust erst einmal vergangen. Denn in der ersten Instanz wirken bekanntlich Einzelrichter mit guten Verbindungen.

Die Delegation des Zuger Komitees für bezahlbaren Wohnraum um Anna Spescha (3. v. l.) und Konradin Franzini (r.) vor dem Bundesgericht in Lausanne.

Die Delegation des Zuger Komitees für bezahlbaren Wohnraum um Anna Spescha (3. v. l.) und Konradin Franzini (r.) vor dem Bundesgericht in Lausanne.

(Bild: zvg)

 

 

 

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3 Kommentare
  • Profilfoto von David L
    David L, 31.01.2019, 16:24 Uhr

    Riecht stark nach Justizskandal.
    Wo die Gerichte zu Diensten sind, wenn die Politik unliebsame Meinungen und Fakten unterdrücken will, muss dringend aufgeräumt werden.

    Im Übrigen ist es ja wohl ein Witz, wenn eine Person die sich politisch in höchstem Amt exponiert nachher auf Persönlichkeitsverletzung klagt, wenn man simple Fakten über sie veröffentlicht.

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  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 31.01.2019, 12:05 Uhr

    Die Plakataffäre ist ein Lehrstück, wie Demokratur funktioniert und sollte in den Staatskundeunterricht jeder Schule eingebaut werden. Wo Argumente und Desinformationen nicht ausreichen, greifen bürgerliche Politiker auch gerne zum ökonomischen Zweihänder: Mit Hilfe von willfährigen Richtern werden Oppositionelle mittels Gerichtsverfahren in den Ruin getrieben, selbst dann, wenn die Angeklagten wie im vorliegenden Fall nichts Unrechtes getan haben, sondern mit einer Plakataktion aufgezeigt haben, dass gutvertdienende Regierungsräte kein Interesse an günstigem Wohnraum im Kanton Zug haben, denn sie fühlen sich den Liegenschaftenhaien mit ihren Absichten zur Profitmaximierung viel mehr verbunden. Vielleicht müssten die geschädigten Initianten das Verfahren nach Straßburg weiterziehen, denn diese Justizaffäre weist verschiedene Elemente eines unfairen Prozesses (Art. 6 EMRK) auf.

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    • Profilfoto von Frapedi
      Frapedi, 31.01.2019, 13:00 Uhr

      Genau so ist es. Und beweist wieder einmal, dass im Kapitalismus für alle Lebensbereiche das Gesetz des Dschungels gilt: Der Stärkere hat immer recht!

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