Kostspieliger Umbau in der Stadt Luzern

40 Millionen für die Anpassung von Bushaltestellen

Durch die Anpassung von rund 175 Bushaltestellen soll Menschen mit Behinderung ein autonomer Ein- und Ausstieg beim Bus ermöglicht werden.

(Bild: sah)

Bis 2024 muss der Zugang zum öffentlichen Verkehr für Personen mit Einschränkungen autonom möglich sein. Dazu müssen alleine in der Stadt Luzern rund 175 Bushaltestellen angepasst werden. Die Stadt Luzern will dazu rund 40 Millionen investieren – das sind 300’000 Franken pro Bushaltestelle.

Wo andere Kantone wie zum Beispiel Zürich oder Bern bereits einiges investiert haben, besteht in Luzern dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung des sogenannten Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Dieses ist 2004 in Kraft getreten. Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen zu verringern. Der hindernisfreie Zugang zum öffentlichen Verkehr ist einer der Schwerpunkte. Bis im Jahr 2024 sollen aus diesem Grund sämtliche Bushaltestellen der Schweiz hindernisfrei gestaltet sein.

«Keine Gemeinde oder Stadt schafft die vollständige Umsetzung des BehiG.»

Adrian Borgula, Umwelt- und Mobilitätsdirektor

Ein Ziel, das jedoch nicht erreicht wird. «Keine Gemeinde oder Stadt schafft die Umsetzung des BehiG», meint Stadtrat Adrian Borgula bei einer Medienorientierung am Dienstag. Seitens Kanton und Gemeinde Luzern ist seither nicht viel gegangen.

«Schweizweit war man sich lange nicht einig, welcher Standard für die Randsteine und Busse gelten sollte», meint auch Daniel Meier, Leiter des Tiefbauamtes. Mittlerweile habe man sich auf verschiedene Standards festgelegt. So darf zum Beispiel der Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Trottoir höchstens 22 Zentimeter messen, oder die Neigung der Zugänge von Strasse zu Haltekante maximal 6 Prozent betragen. Auch darf die Lücke zwischen Bus und Haltestelle nicht grösser sein als 8 Zentimeter.

«Städte wie Bern oder Zürich haben den Vorteil, dass sie Tramstellen betreiben. Diese sind wesentlich einfacher, behindertenfreundlich zu gestalten.»

Angelo Garofalo, Projektleiter Tiefbauamt

Doch sind andere Schweizer Orte trotzdem weiter mit der Umsetzung. «Städte wie Bern oder Zürich haben den Vorteil, dass sie Tramstellen betreiben. Diese sind wesentlich einfacher, behindertenfreundlich zu gestalten», meint Angelo Garofalo, Projektleiter beim Tiefbauamt. Anders als bei Trams werden die Luzerner Busse von Chauffeuren geführt. Dementsprechend müssen grössere Handlungsspielräume geschaffen werden, in denen der Chauffeur, das Fahrzeug und die Umgebung zusammenspielen müssen. 

 Das sogenannte «Zürich-Bord» ermöglicht minimalen Abstand zwischen Bus und Randstein.


Das sogenannte «Zürich-Bord» ermöglicht minimalen Abstand zwischen Bus und Randstein.

(Bild: sah)

Für einen behindertengerechten Ein- und Ausstieg bei den Bussen müssen die Fahrzeuge durch eine sogenannte «Kontaktfahrt» ganz dicht an die Randsteine heranfahren. Dies ist nur durch speziell geformte Randsteine möglich. Nur durch das sogenannte «Zürich-Bord» können Beschädigungen am Fahrzeug verhindert und gleichzeitig ein mögliches Aufschlagen am Randstein durch seitliches Absenken («Kneeling») vorgebeugt werden. 

Seitens der Verkehrsbetriebe Luzern (vbl) ist mit dem Fahrplanwechsel 2017 und dem damit verbundenen ausschliesslichen Einsatz von Niederflurfahrzeuge das Gesetz erfüllt, nun müssen jedoch Bushaltestellen (zum Beispiel Randsteine) an die Busse und an das neue Gesetz angepasst werden. Zuständig für den Umbau der Bushaltestellen und die dazugehörenden Trottoirs sind die Eigentümer der jeweiligen Strasse – sprich, der Kanton, die Gemeinde oder Private.

Rund 40 Millionen für 175 Bushaltestellen 

«Grundsätzlich haben wir jedoch bereits seit einigen Jahren Synergien von bestehenden Projekten genutzt, um das Gesetz umzusetzen», sagt Stadtrat Adrian Borgula. An dem einen oder anderen Ort in Luzern wurden bereits bei Umbauten auch die Bushaltestellen angepasst. So zum Beispiel beim Schönbühlcenter, an der Spitalstrasse beim Kantonsspital oder an der Sternmattstrasse.

«Pro Bushaltestelle muss die Stadt Luzern rund 300’000 Franken in die Hand nehmen», meint Garofalo des Tiefbauamtes. Dies sind jedoch nicht reine Kosten zur Umsetzung des BehiG, sondern auch weitere Anpassungen der Bushaltestellen. «Die Anpassung der Haltekanten soll als Chance genutzt werden, anstehende Bedürfnisse zu koordinieren», meint Stadtrat Borgula und führt aus: «Es können gleichzeitig einige Personenunterstände ersetzt, oder Strassenflächen erneuert und mit Grünflächen besetzt werden und so kosteneffizient vorgegangen werden.» So liesse sich gleichzeitig eine Aufwertung des Stadtbildes und des öffentlichen Verkehrs erzielen.

Insgesamt sollen für das Projekt rund 39 Millionen Franken investiert werden. Vorerst muss jedoch der Grosse Stadtrat das Projekt absegnen, so dass der Entscheid wie geplant Ende Mai vor das Volk kommen würde. Die Umsetzung würde so ab dem Jahr 2020 grossflächig erfolgen.

Bereits kleiner Spalten und Höhenunterschiede können beim Ein- und Aussteigen im öffentlichen Verkehr ein Hindernis darstellen.

Bereits kleiner Spalten und Höhenunterschiede können beim Ein- und Aussteigen im öffentlichen Verkehr ein Hindernis darstellen.

(Bild: sah)

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