Weil Raumplanung nicht angepasst wurde

Nächsten Mai wird der Kanton Zug vom Bund bestraft

Planungsarbeiten im Kanton Zug kommen ins Stocken – Symbolbild.

(Bild: Adobe Stock)

Die Zuger Regierung hat die Abstimmung über die Änderung des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes auf den 19. Mai festgelegt. Deswegen trifft nun der Bannstrahl des Bundes den Kanton. Ab 1. Mai 2019 darf kein Land mehr eingezont werden. Das könnte den Bau der Kanti Ennetsee gefährden.

Fünf Jahre lang hatten die Kantone Zeit, eidgenössisches Recht im Bereich der Raumplanung umzusetzen und die eigene Gesetzgebung anzupassen. Der Kanton Zug schafft dies nicht. Er wird deshalb am 1. Mai 2019 bestraft. Dann tritt ein vollständiges Einzonungsverbot in Kraft. 

Auf diesen Termin hin bezeichnet der Bundesrat den Kanton Zug zudem als säumig und setzt ihn auf eine entsprechende Liste im Anhang der Raumplanungsverordnung. Im Gegenzug zum Einzonungsstopp hat diese schwarze Liste keine Auswirkungen – es ist lediglich eine Art Pranger.

Bund will sorgfältigen Umgang mit Boden

Grund für das Ungemach ist der fehlende Nachvollzug von Bundesrecht im Bereich der Raumplanung. Das neue eidgenössische Raumplanungsgesetz war 2013 an der Urne angenommen worden. Es will ein sorgsameren Umgang mit Boden erreichen und mit einer massvollen Festlegung neuer Bauzonen kompakte Siedlungen fördern.

«Vom Einzonungsverbot betroffen wären die Kanti Ennetsee und sämtliche weitere Neueinzonungen.»

Urs Hürlimann, Zuger Baudirektor (FDP)

Ein anderer Grund liegt darin, dass die Zuger Stimmberechtigten erst am 19. Mai über die umstrittenen Teile des Zuger Bau- und Planungsgesetzes abstimmen können. (Die unbestrittenen Teile der Revision treten Anfang 2019 in Kraft.)

Florian Webers Bewährungsprobe

Die Zuger Regierung hatte eigentlich erwogen, die Abstimmung auf den eidgenössischen Urnengang vom 10. Februar 2019 zu legen. Mit Rücksicht auf den Beginn der neuen Legislatur sei der Regierungsrat jedoch zum Schluss gekommen, den Abstimmungstermin auf den 19. Mai festzusetzen, teilte er am Montag mit. «Damit verbleibt den neuen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern genügend Zeit, sich in diese Thematik einzuarbeiten.» Ausserdem werde so eine bessere Meinungsbildung und ein veritabler Abstimmungskampf möglich.

Denn per Ende Jahr übernimmt der neugewählte Florian Weber (FDP) die Führung der Zuger Baudirektion von Urs Hürlimann (FDP), der sich aus dem Regierungsrat verabschiedet.

Veto – Stimmvolk muss entscheiden

Stimmt das Zuger Volk im kommenden Jahr Ja zum kantonsrätlichen Kompromissvorschlag eines geänderten Bau- und Planungsgesetzes ist der Einzonungsstopp hinfällig. Stimmt das Volk hingegen Nein, bleibt das Einzonungsverbot, das am 1. Mai 2019 in Kraft tritt, bis auf Weiteres bestehen. «Davon betroffen wären die Kanti Ennetsee und sämtliche weiteren Neueinzonungen», sagt Baudirektor Hürlimann (zentralplus berichtete).

Auf der Parzelle Allmendhof soll das Gymnasium für den Ennetsee zu stehen kommen. Doch der Verein Mehr Wert Cham und einige Anwohner wollen nicht, dass Landwirtschaftsland in der «grünen Lunge» Chams bebaut wird.

Auf der Parzelle Allmendhof in Cham soll das Gymnasium für den Ennetsee zu stehen kommen.

(Bild: woz)

Der Zuger Kantonsrat hatte sich ein Jahr lang mit dem Thema herumgeschlagen, einen Vorschlag der Regierung im Januar 2018 versenkt und eine Kompromisslösung mit den Stimmen der Linken und der SVP dem Behördenreferendum unterstellt. Dies ist eine Art Veto, welches das Stimmvolk zur Entscheidung an die Urne ruft. (zentralplus berichtete)

Geld für Strassen und Schulen

Für den Kompromissvorschlag hätte eigentlich im Kantonsparlament eine Mehrheit bestanden. Der Vorschlag verzichtet er auf das Instrument der Gebietsverdichtung. Ausserdem passte er den Schwellenwert für die Mehrwertabgabe bei Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen an.

Nun sollen 20 Prozent der Wertsteigerung abgeschöpft werden, was im schweizweiten Vergleich eher wenig ist. Mit der Abgabe sollen die Gemeinwesen die durch die Erweiterung der Siedlungsfläche notwendigen Infrastrukturbauten bezahlen.

Chamer stimmen im Februar über Kanti ab

Die Chamer Stimmberechtigten stimmen am 10. Februar über die Einzonung der Kantonsschule Ennetsee in Cham aus. Falls am 19. Mai die Zuger Kantonsbevölkerung dem Bau- und Planungsgesetz zustimmt, könnte der Prozess weitergehen. «Wir könnten mit der Planung der Kanti Ennetsee fortfahren», bestätigt Urs Hürlimann.

Der Zuger Baudirektor Urs Hürlimann will nicht mehr länger Regierungsrat sein.

Der Zuger Baudirektor Urs Hürlimann (FDP) bei einer Rede im Kantonsparlament.

(Bild: Kilian Bannwart)

 

«Aber selbstverständlich ist damit die Kanti Ennetsee noch nicht verwirklicht.» Der Kantonsrat müsse noch über den nötigen Planungs- und später über den Objektkredit und die Gemeinde Cham über den Bebauungsplan entscheiden.

Volkswille wäre undeutbar

Und was passiert, wenn das Volk Nein zum Bau- und Planungsgesetz sagt und das Einzonungsverbot weiter bestehen bleibt? Für die Kanti Ennetsee sicher Komplikationen, weil durch die Verzögerung Vorkaufsrechte verfallen würden.

Prinzipiell: «Das Geschäft müsste wieder in den Kantonsrat», erklärt Urs Hürlimann. «Wie lang es aber dauern würde, bis wir eine neue Lösung hätten, ist nicht abzuschätzen, zumal es aufgrund der gegensätzlichen Interessen der Gegnerschaft anspruchsvoll wäre, die richtigen Schlüsse aus dem Abstimmungsresultat zu ziehen.»

Bekanntlich wollen die Zuger Linken eine höhere Abschöpfung der Mehrwertabgabe, die SVP eine geringere Belastung.

 

 

 

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon