Kanton Zug torpediert städtischen Volksentscheid

Neuer Knatsch wegen Parkplätzen auf dem unteren Postplatz

Um die Parkplätze auf dem unteren Postplatz in Zug wird nun weiter gestritten, obwohl sich das Volk an der Urne klar für den Erhalt der Parkplätze ausgesprochen hat.

(Bild: mam)

Im Sommer noch hat sich das Stadtzuger Stimmvolk klar für den Erhalt der Parkplätze auf dem unteren Postplatz ausgesprochen. Eine Bebauungsplanänderung ist allerdings nötig, um die Volksinitiative umzusetzen. Doch dagegen sperrt sich nun der Kanton.

Mit klaren 58 Prozent stimmten die Zuger am 10. Juni für den Erhalt der 25 Parkplätze auf dem unteren Postplatz und für weitere 17 oberirdische Parkplätze in der Altstadt. Dieses Ergebnis ergab bekanntlich der Urnengang zur bürgerlichen Volksinitiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt» (zentralplus berichtete).

Für die Umsetzung des Volksentscheids ist jedoch eine Bebauungsplanänderung notwendig, hat doch das Stimmvolk der Stadt Zug bereits 2008 den Bebauungsplan Post abgesegnet.

Bebauungsplanänderung wird abgelehnt

Blenden wir kurz zurück. Vor zehn Jahren gaben 65 Prozent der Zuger an der Urne grünes Licht für diesen Bebauungsplan, für die Zonenplanänderung, den Baukredit zur Umgestaltung des oberen Postplatzes sowie für den Kauf von 100 Parkplätzen.

Damit wurde auch der Aufhebung der insgesamt 60 oberirdischen Parkplätze auf dem Postplatz zugestimmt. Das neue Parkhaus Postplatz wurde bereits Ende April dieses Jahres eröffnet. Bekanntlich sollte der gesamte Postplatz zu einem von Verkehr befreiten Platz umgewandelt werden.

Doch nun hat das Stadtzuger Volk eben, wie gesagt, seine Meinung geändert – was die Parkplätze auf dem unteren Postplatz angeht: Sie sollen erhalten werden. Um das neue Ja des Stadtzuger Volks zur Erhaltung der 42 Parkplätze auf dem unteren Postplatz und in der Altstadt jedoch umsetzen zu können, muss der bisherige Bebauungsplan aufgehoben werden, damit die Stadt Zug die vom Volk gewünschte Entscheidung umsetzen kann. Doch diese Planänderung muss der Kanton Zug gutheissen.

Kanton will sich dazu nicht äussern

Der Kanton Zug hat jetzt allerdings seine Zustimmung verweigert, wie zentralplus aus sicherer Quelle erfahren hat. Der Kanton begründe seine Entscheidung unter anderem damit, dass der Postplatz-Bebauungsplan von 2008 so viele positive Elemente enthalte, dass man eine Planänderung nicht befürworte.

Der neuerliche Volksentscheid der Stadtzuger wird also vom Kanton torpediert. Dazu sagen will die kantonale Baudirektion nichts. Beziehungsweise nicht viel. «Die angesprochene Bebauungsplanänderung betrifft ein Planungsgeschäft der Stadt Zug. Zudem handelt es sich dabei um ein laufendes Verfahren. Aus diesen Gründen können wir uns dazu im Moment nicht weiter äussern», sagt ein Behördenvertreter lapidar auf Anfrage von zentralplus.

Auch der Grosse Gemeinderat war für die Annahme

Für die am 21. Februar dieses Jahres eingereichte Volksinitiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt!» wurden 1’090 Unterschriften gesammelt.

Diese beauftragte den Stadtrat – wie erwähnt –, den Bebauungsplan Post so abzuändern, dass 42 oberirdische Parkplätze in der Altstadt – ausser jenen 18 Parkplätzen auf dem oberen Postplatz, die ja sowieso wegkommen und mit Bänken bestückt werden – erhalten bleiben. Der Grosse Gemeinderat hatte die Initiative mit 22 gegen 16 Stimmen zur Annahme empfohlen. Der Stadtrat lehnte die Initiative ab. 

Wenn sich die Stadt Zug und die kantonale Baudirektion jetzt nicht einigen können, könnte der Fall vor dem Verwaltungsgericht landen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von transit
    transit, 09.11.2018, 20:48 Uhr

    Dachte immer wir leben in einer Demokratie?
    Die Initiative des Zuger Gewerbes zur Erhaltung der Parkplätze auf den unteren Postplatz wurde vom Volk deutlich angenommen – somit ist der Kanton in der Pflicht den Bebauungsplan entsprechend zu abzuändern.

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