Rüeblikanton rebelliert gegen Ausgleichszahlungen

Luzern erhält künftig weniger Kulturgelder aus dem Aargau

Das Luzerner Theater vom Rathaussteg aus gesehen.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Weil die Kantone finanziell unter Druck stehen, wird am Kulturlastenausgleich gerüttelt. Der Kanton Aargau hatte damit Erfolg, Luzern erhält künftig weniger Geld. Obwohl der gefundene Kompromiss gelobt wird, warnt Reto Wyss vor weiteren Reduktionen.

Der Bund schreibt den Kantonen einen Kulturlastenausgleich vor. Was bedeutet das? Kantone mit überregionalen Kultureinrichtungen erhalten Geld, weil dieses Kulturangebot von Bürgern anderer Kantone beansprucht wird. Der Kanton Aargau überweist deshalb jährlich 4,7 Millionen Franken an den Kanton Zürich und 900’000 Franken an den Kanton Luzern.

Im Aargau stiessen diese Kosten auf Kritik. Man habe mittlerweile ein genügend grosses Kulturangebot, dass der Kulturlastenausgleich nicht mehr in solchem Masse zu erfolgen habe, monierte das Parlament und überwies einen entsprechenden Vorstoss. Daraufhin haben die Kantone Aargau, Zürich und Luzern Verhandlungen über eine Senkung der Aargauer Kulturlastenbeiträge geführt. Nach mehreren Monaten konnten sich die Verhandlungspartner nun auf einen Kompromiss einigen: Zürich und Luzern gestehen dem Aargau eine Reduktion zu. Der Beitrag sinkt um 350’000 Franken.

Kantone reden Kompromiss schön

Was das konkret für den Kanton Luzern bedeutet, kann Reto Wyss, Vorsteher des Bildungs- und Kulturdepartements nicht präzis vorhersagen. «Die Berechnungen der Beiträge werden alle drei Jahre auf der Basis von Publikumserhebungen durchgeführt, das nächste Mal Ende 2019.» Der Kanton Luzern rechnet mit grob geschätzten Einbussen von 30’000 bis 50’000 Franken.

«Ich hoffe, dass nun nicht weitere Beitragsreduktionen folgen.»

Reto Wyss, Luzerner Regierungsrat

Mit dem ausgehandelten Kompromiss setzen die drei Kantone im interkantonalen Umfeld ein «Zeichen für Kontinuität in der Zusammenarbeit beim Kulturlastenausgleich». Sie unterstützen damit die Suche nach einer zukunftsfähigen, breit abgestützten Lösung auf gesamtschweizerischer Ebene, um so der bundesrechtlichen Verpflichtung zum Lastenausgleich im Bereich der Kultur Nachachtung zu verschaffen, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung der drei Kantone.

Die angespannte Finanzsituation hat in mehreren Kantonen der Deutschschweiz kritische Diskussionen zum Kulturlastenausgleich ausgelöst und dessen Akzeptanz geschwächt. Reto Wyss sagt: «Ich hoffe, dass nun nicht weitere Beitragsreduktionen folgen. Denn Luzern und Zürich als Standortkantone leisten ihre Beiträge an die grossen Kultureinrichtungen weiterhin. Das Publikum der anderen Kantone wird diese auch künftig besuchen. Deshalb hoffen wir, dass diese Besuche weiterhin fair entgolten werden.»

Was regelt die Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich?

Der Kulturlastenausgleich ist eine bundesrechtliche Verpflichtung im Rahmen des Finanzausgleichs und der neuen Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA). Die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Ihr sind neben den beiden Standortkantonen Zürich und Luzern auch Uri, Schwyz, Zug und Aargau beigetreten.

Ob- und Nidwalden leisten analoge Beiträge, ohne jedoch Vertragspartner zu sein. Der Kanton Schwyz hat den Austritt aus der Vereinbarung per Ende 2021 beschlossen, wird aber wie Ob- und Nidwalden weiterhin seine Beiträge bezahlen.

Laut Bildungsdirektor Reto Wyss war die Bildungsinitiative «unnötig und kontraproduktiv».

Laut Bildungsdirektor Reto Wyss war die Bildungsinitiative «unnötig und kontraproduktiv».

(Bild: bic)

Die Vereinbarung regelt die finanzielle Entlastung der beiden Standortkantone. Massgebend sind die öffentlichen Subventionen an sechs überregionale Kulturinstitutionen. Jeder Vereinbarungskanton übernimmt gemäss seinem Publikumsanteil einen Teil der Kosten.

Die Vorteile, die Zürich und Luzern als Standortkantone der überregionalen Kultureinrichtungen geniessen, werden mit einem Standortabzug von 25 Prozent abgegolten. Eine Mitwirkung der zahlenden Kantone in betrieblichen Angelegenheiten ist explizit ausgeschlossen.

Der Lastenausgleich erfolgt für folgende überregionale Kultureinrichtungen:

  • Opernhaus Zürich
  • Schauspielhaus Zürich
  • Tonhalle Zürich
  • Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)
  • Luzerner Theater
  • Luzerner Sinfonieorchester

Für das KKL, das Luzerner Theater und das LSO hat der heutige Entscheid jedoch keine Auswirkungen. «Die Beiträge der Vereinbarungskantone fliessen an die Standortkantone Luzern und Zürich», erklärt Wyss. «Die Kulturinstitutionen sind nicht Vereinbarungspartner.» Aktuell erhält der Kanton Luzern insgesamt rund vier Millionen Franken.

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