Lecks in der Verwaltung werden kaum je aufgedeckt

Fall Villiger: «Das ist nicht ein Schaulaufen, um Journalisten Angst einzujagen»

Gegen den Zuger Regierungsrat Beat Villiger war letztes Jahr ein Strafverfahren im Gange. Dieses wurde später eingestellt.

(Bild: Kilian Bannwart)

Die Luzerner Staatsanwaltschaft prüft zurzeit, ob im Fall von Beat Villiger jemand das Amtsgeheimnis verletzt hat. Untersuchungen werden in solchen Fällen jedoch meistens eingestellt. Die Luzerner Staatsanwaltschaft wehrt sich aber dagegen, die Untersuchung nur mit der Absicht zu führen, Whistleblower oder Medien einzuschüchtern.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft um den Zuger Regierungsrat Beat Villiger haben seit Anfang Oktober hohe Wellen geworfen. Der Sturm ist zwar abgeflacht, aber noch nicht vorbeigezogen. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen einer möglichen Amtsgeheimnisverletzung, denn Villiger ist überzeugt, dass jemand die Akten der Untersuchung den Medien zugestellt hat (zentralplus berichtete).

Im Fokus der Untersuchung stehen die Luzerner und Zuger Behörden, unter anderem auch Mitglieder der Luzerner Staatsanwaltschaft selber, ausserdem die Polizei und die Strassenverkehrsämter beider Kantone. Es ist nicht das erste Mal, dass die Luzerner Strafverfolgungsbehörden in den Verdacht geraten, interne Dokumente weitergegeben zu haben.

Staatsanwälte müssen Verhaltenskodex unterzeichnen

Etwa, als die «Rundschau» des Schweizer Fernsehens 2013 über den unveröffentlichten Schlussbericht zur «Luzerner Polizeiaffäre» berichtete. Oder im «Fall Malters», wo Untersuchungsakten den Weg in die Medien fanden (siehe Box am Textende).

Immer wieder heisst es hinter vorgehaltener Hand, die Dokumente kämen direkt aus dem Umfeld der Luzerner Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Simon Kopp kennt das Gerücht, wonach es bei der Luzerner Staatsanwaltschaft oder Polizei eine enge Verbindung zu den Medien geben könnte. Der Mediensprecher hält aber fest: «In den letzten zehn Jahren hat es im Kanton Luzern keine Untersuchung gegen einen Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin gegeben, bei welcher es zu einem Schuldspruch wegen Amtsgeheimnisverletzung gekommen ist.»

«Es gibt an den Luzerner Gerichten nur selten ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung.»

Sandra Winterberg, Mediensprecherin Luzerner Gerichte

Auch Oberstaatsanwalt Daniel Burri betont, dass die Datensicherheit bei der Staatsanwaltschaft gewährleistet sei. «Sämtliche Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft haben einen sogenannten Verhaltenskodex bei der Anstellung zu unterzeichnen, worin auch ausdrücklich auf die Geheimhaltungspflicht hingewiesen wird.»

Oberstaatsanwalt Daniel Burri, Strafrechtsexperte Andreas Eicker und Mediensprecherin der Gerichte, Sandra Winterberg.

Oberstaatsanwalt Daniel Burri, Strafrechtsexperte Andreas Eicker und Mediensprecherin der Gerichte, Sandra Winterberg.

(Bild: zvg)

«Mir sind solche Gerüchte bezüglich der Luzerner Polizei nicht bekannt», sagt hingegen Kurt Graf, Kommunikationschef der Luzerner Polizei. «Lecks konnten bis jetzt nicht ausgemacht werden, sonst wären entsprechende Verfahren oder rechtliche Schritte eingeleitet worden.»

Offizielle Zahlen, wie viele Untersuchungen wegen Amtsgeheimnisverletzung geführt werden, kann die Luzerner Staatsanwaltschaft nicht nennen. Auch das Kantonsgericht führt keine eigene Statistik. Klar ist aber, dass es kaum je zu Verurteilungen kommt. «Es gibt an den Luzerner Gerichten nur selten ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung», sagt Mediensprecherin Sandra Winterberg. In den letzten acht Jahren seien es weniger als eine Handvoll gewesen.

Wann lohnt sich der Aufwand noch?

Das hat mitunter damit zu tun, dass die Untersuchungen vielfach enden, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Dass Einstellungen keine Seltenheit sind, erklärt sich die Luzerner Staatsanwaltschaft unter anderem mit den oft aufwändigen und schwierigen Abklärungen. «Es ist die Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen», sagt Simon Kopp, Mediensprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft. «Der Kreis möglicher Personen, die eine geheime Information weitergeben, kann je nach Fall enorm gross sein», sagt Kopp.

«Das ist nicht ein Schaulaufen, um Journalisten Angst einzujagen.»

Simon Kopp, Mediensprecher Luzerner Staatsanwaltschaft

Erschwerend komme regelmässig hinzu, dass im Vornherein nicht klar ist, über welchen Kanal die Information nach aussen drang. «Je nach Fall muss der untersuchende Staatsanwalt entscheiden, ob er zum Beispiel bei allen möglichen Personen die Mails checken oder gar Telefongespräche kontrollieren lassen will.» Auch Befragungen, das Beschlagnahmen von Beweisen oder gar eine Hausdurchsuchung sind möglich. «Da stellt sich irgendwann die Frage der Verhältnismässigkeit», sagt Kopp und ergänzt: «Zumal immer auch damit gerechnet werden kann, dass die Informationen auch über Opfer an die Medien gelangten und somit bei den Behörden gar kein Leck war.» Auch die Kosten können letztlich eine Rolle spielen.

Was ist das Amtsgeheimnis?

«Das Amtsgeheimnis ist eine gesetzliche Geheimhaltungspflicht, welche für die Behördenmitglieder und für die Verwaltungsmitarbeitenden allgemein besteht», erklärt Andreas Eicker, Professor an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern. «Es untersagt die Bekanntgabe von Geheimnissen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit oder in der Eigenschaft als Behörden in Erfahrung gebracht wurden.»

Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, muss die Staatsanwaltschaft das von Amtes wegen verfolgen. Dennoch braucht es einen ausreichenden Anfangsverdacht, damit die Strafverfolgungsbehörden tätig werden. «Vermutungen, eine strafbare Handlung sei begangen worden, reichen nicht aus», sagt Oberstaatsanwalt Daniel Burri. Der Tatverdacht müsse genügend konkret sein, sodass konkrete und objektivierbare Tatsachen vorliegen, welche auf mögliche strafbare Handlungen schliessen lassen.

Kopp wehrt sich aber gegen den Vorwurf, diese Untersuchungen seien eine reine Alibiübung. «Es ist keinesfalls so, dass wir die Verfahren routinemässig einfach einstellen. Der Aufwand darf nicht verhindern, dass wir eine Aufklärung anstreben.» Über die Strategie und die nötigen Schritte entscheide der jeweilige Staatsanwalt.

Andreas Eicker, Professor an der rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern und Experte für Straf- und Strafprozessrecht, hält ebenfalls fest: «Wenn ein Verfahren eingestellt wird, dann endet es nicht ‹ergebnislos›, sondern es liegt ein prozessual vorgesehener Einstellungsgrund vor, weil sich zum Beispiel kein Tatverdacht erhärten liess.»

Experte sieht gute Gründe für Verfahren

Dennoch stellt sich die Frage: Geht es letztlich auch darum, Whistleblower und Medien abzuschrecken? Simon Kopp winkt dezidiert ab. «Wir führen keine Untersuchungen, um irgendwen einzuschüchtern.» Wenn es eine klare Ausgangslage für eine Amtsgeheimnisverletzung gebe, wolle die Staatsanwaltschaft dem als Offizialdelikt nachgehen. «Das ist nicht ein Schaulaufen, um Journalisten Angst einzujagen. Das darf es nicht sein und ist es nicht.»

«Der Whistleblower kann ausnahmsweise ein berechtigtes Interesse haben, gewisse Informationen preiszugeben.»

Andreas Eicker, Professor Universität Luzern

Auch Rechtsexperte Andreas Eicker sagt, es gebe gute Gründe dafür, dass es im Gesetz einen Straftatbestand der Amtsgeheimnisverletzung gibt. «Zum einen soll die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, die Informationen an Behörden geben und zum Teil geben müssen, davor geschützt werden, dass diese Privatsphäre nicht weiter tangiert wird, als es zur staatlichen Aufgabenerfüllung unerlässlich ist.» Zum anderen gehe es auch darum, ein reibungsloses Funktionieren der Verwaltung und Rechtspflege zu garantieren, ohne dass Einflussnahmen von aussen geschehe.

Staatsanwaltschafts-Mediensprecher Simon Kopp, SP-Kantonsrätin Melanie Setz Isenegger und Kommunikationschef der Polizei, Kurt Graf.

Staatsanwaltschafts-Mediensprecher Simon Kopp, SP-Kantonsrätin Melanie Setz Isenegger und Kommunikationschef der Polizei, Kurt Graf.

(Bild: zvg)

Im Einzelfall könne es aber auch gute Gründe geben, das Amtsgeheimnis zu verletzen. «Der sogenannte Whistleblower kann ausnahmsweise ein berechtigtes Interesse haben, gewisse Informationen preiszugeben», sagt Andreas Eicker, «doch dann muss das öffentliche Interesse das Interesse an der Geheimhaltung deutlich überwiegen und es quasi unzumutbar sein, sich zunächst an andere Stellen zu wenden.»

Doch wer auf einen Missstand hinweisen will, hat es in anderen Kantonen einfacher. Denn Luzern kennt keine entsprechende Anlaufstelle. Und auch kein Öffentlichkeitsprinzip, durch das Medien und Bevölkerung Einsicht in wichtige Unterlagen verlangen könnten (zentralplus berichtete). Denkbar, dass dies das Durchsickern relevanter Informationen möglicherweise begünstigt und Amtsgeheimnisverletzungen forciert.

Externe Untersuchung gefordert

Im Fall von Beat Villiger monieren Kritiker indes, dass das nun eingeleitete Verfahren wegen möglicher Amtsgeheimnisverletzung von den wesentlichen Punkten ablenkt. Nämlich der Frage, ob der Zuger Polizei- und Sicherheitsdirektor zu Recht vom Verdacht der Urkundenfälschung entlastet wurde oder ob die Luzerner Staatsanwaltschaft Villiger begünstigt habe. Villiger wird vorgeworfen, das Datum eines Vertrages nachträglich verändert zu haben. Gemäss dem Onlinemagazin «Republik», das den Fall ins Rollen brachte, gibt es diesbezüglich noch offene Fragen.

Genau diese will die SP Luzern nun geklärt haben. Die Kantonsräte David Roth und Melanie Setz Isenegger haben Anfang Woche ein Postulat eingereicht, das eine externe Untersuchung des Falls und der Arbeit der Luzerner Staatsanwaltschaft verlangt (zentralplus berichtete). Sollte es überwiesen werden, dürfte der Wellengang zwischen Luzern und Zug nochmals ansteigen.

Welche Fälle für Schlagzeilen und Untersuchungen sorgten

Die Luzerner Staatsanwaltschaft beschäftigte sich in den vergangenen Jahren mehrmals mit möglichen Amtsgeheimnisverletzungen. Was oft prominent ans Licht der Öffentlichkeit drang, trat meist leise über den Hinterausgang wieder ab. In den meisten publik gewordenen Fällen kam es zu einer Einstellung, in manchen wurde der Ausgang des Verfahrens nicht einmal mehr öffentlich kommuniziert.

  • 2016, Wahljubel: Im Juni 2016 wurde Beat Züsli zum neuen Luzerner Stadtpräsidenten gewählt, als erster Vertreter der SP. Bevor die Stadt das offizielle Resultat vermeldete, sickerte es bereits bei der SP durch. Die Partei jubelte auf Twitter vorzeitig über den Wahlsieg. Die Stadt Luzern reichte Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein. Das Verfahren wurde 2017 eingestellt.
  • 2015, Web-Gate: Für Furore sorgte ein Artikel des «Sonntagsblick» im März 2015, wonach Kantonsangestellte regelmässig privat surfen, teilweise sogar auf Pornoseiten. Die Zeitung berief sich auf einen vertraulichen Bericht aus der Luzerner Verwaltung. Um herauszufinden, wie sie daran kamen, wurden mehrere Journalisten von der Staatsanwaltschaft vorgeladen. Die Verfahren wurden inzwischen sistiert. Das heisst, sobald neue Erkenntnisse oder Hinweise vorliegen, würde die Untersuchung wieder aufgenommen.
  • 2013, Polizeiaffäre: Für besonderes Aufsehen sorgten mehrere Berichte der «Rundschau» vor fünf Jahren über die «Luzerner Polizeiaffäre». Die Sendung kam zuerst in den Besitz eines Gewaltvideos, auf dem ein Elitepolizist einen mutmasslichen Einbrecher mit Fusstritten traktierte. Nur Monate später fand auch der unveröffentlichte Schlussbericht der Untersuchung den Weg an die Redaktion. Die Beiträge fanden ein grosses Echo, das am Ende im Abgang des Kommandanten Beat Hensler mündete (zentralplus berichtete). Und sie lösten mehrere Untersuchungen wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung aus – für eines wurden gar die Kantonsräte in globo vom Amtsgeheimnis entbunden. «Trotz umfassenden Abklärungen und Befragungen» konnte der Täter nicht ermittelt werden, bilanzierte die Staatsanwaltschaft. Soweit bekannt, wurden alle Verfahren eingestellt (zentralplus berichtete).
  • 2012, Eklat in Einbürgerungskommission: Ebenfalls hohe Wellen warf der Entscheid der Stadtluzerner SP, Valentina Smajli nicht mehr für die Einbürgerungskommission zu nominieren. Es hiess, die Partei wolle Smajli damit für deren Entscheide bei Einbürgerungen abstrafen. Simon Roth, ihrem Parteikolllege in der Einbürgerungskommission, wurde vorgeworfen, dass er der Parteileitung gesteckt habe, wie Smajli jeweils abstimme, und das sei der SP nicht genehm gewesen. Die Staatsanwaltschaft untersuchte wegen Amtsgeheimnisverletzung, stellte das Verfahren im April 2013 allerdings ein, weil sich der Tatverdacht nicht erhärten liess.

Im «Fall Malters», als eine Frau im Verlaufe eines Polizeieinsatzes im März 2016 Suizid beging, gelangten ebenfalls Informationen aus der Untersuchung an die Medien. Wie bei der Polizeiaffäre war es auch hier die «Rundschau» des Schweizer Fernsehens, die mehrfach über brisante Details berichtete. Der externe Staatsanwalt argumentierte damals gegenüber der «Luzerner Zeitung», dass alle Verfahrensparteien Einsicht in die laufenden Untersuchungen hätten und es legal sei, die Dokumente weiterzugeben. «Dagegen kann ich nichts unternehmen.»

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon