Luzerner Regierungsrat will feierliche Ruhe wahren

Tanzen und Tschutten an Feiertagen? Gott behüte!

Der Luzerner Regierungsrat bis 2019 (v.l.): Robert Küng, Marcel Schwerzmann, Reto Wyss, Guido Graf und Paul Winiker.

(Bild: zvg)

An hohen Feiertagen soll nicht lange Party gemacht und schon gar nicht Sport veranstaltet werden. So will man es im katholischen Luzern. Und auch im Jahr 2018 tut sich der Regierungsrat mit einer Veränderung dieser Regeln schwer.

Schon im Jahr 2009 beschloss der Luzerner Kantonsrat das Tanzverbot formell abzuschaffen. Allerdings dürfen trotzdem bis heute keine Bewilligungen für Verlängerungen erteilt werden.

Für die Veranstaltungslokale hat sich damit praktisch nichts geändert. Viele öffnen ihre Lokale an diesen Feiertagen bis heute nicht, da eine Öffnungszeit nur bis Mitternacht sich schlicht nicht lohnt (zentralplus berichtete).

Freizeitplanung gesetzlich regeln?

«Der Kantonsrat ist im Jahr 2009 auf halbem Weg stehen geblieben», findet David Roth, Präsident der SP Kanton Luzern, und reichte im vergangenen März eine Motion ein, um den betreffenden Gesetzesartikel ersatzlos zu streichen. Dieser heisst: «Am Karfreitag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Bettag, an Weihnachten sowie am Aschermittwoch werden keine Verlängerungen für öffentlich zugängliche Anlässe erteilt.»

«Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Bürgerinnen und Bürgern vorzuschreiben, wie sie ihre Freizeit gestalten», schreiben Roth und seine Mitunterzeichner in der Motion.

Ruhe statt Sport?

Doch nicht nur das Partyvolk hat es an den Feiertagen schwer, sondern auch Sportbegeisterte. Deshalb fordert eine weitere Motion der SP: Der Absatz 1a des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes sei so zu ändern, dass Sportveranstaltungen an hohen Feiertagen nicht mehr verboten sind, sprich, dass das Wort «Sportveranstaltungen» aus dem Paragrafen gestrichen wird.

«Würden Sportveranstaltungen an hohen Feiertagen zugelassen, wäre mit mehr Aufwand zu rechnen.»
Luzerner Regierungsrat

Es sei nicht Aufgabe des Staates, den Bürgern vorzuschreiben, wann sie Sport treiben dürfen oder nicht. Beide Verbote machten angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen in der heutigen Zeit keinen Sinn mehr, argumentieren Roth und seine Mitunterzeichner.

Keine Begeisterung beim Regierungsrat

Nun hat der Regierungsrat auf die beiden Begehren geantwortet. Und gerade beim Thema Sport an Feiertagen ist mit ihm nicht zu verhandeln.

«Würden Sportveranstaltungen an hohen Feiertagen generell zugelassen, wäre mit mehr Aufwand bei der Luzerner Polizei – allenfalls auch beim personalintensiven Ordnungsdienst – zu rechnen. Ausserdem wäre eine vollständige Abkehr vom Verbot von Sportveranstaltungen an den eingangs erwähnten fünf hohen Feiertagen auch zwangsläufig mit der grundsätzlichen Frage nach deren Sinn und Zweck verbunden.»

Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die in der Vergangenheit bewährte Praxis nach wie vor Bestand haben sollte. «Im diesem Sinne beantragen wir die Ablehnung der vorliegenden Motion», heisst es.

Eine Veränderung ist möglich

Beim Tanzverbot hingegen zeigt sich der Regierungsrat etwas mutiger. Er betont, dass sich die Ausgehgewohnheiten in den letzten 20 Jahren stark verändert hätten. Zahlreiche Bars, Clubs und Restaurants würden von der Möglichkeit dauernder Ausnahmen von der Schliessungszeit Gebrauch machen.

Aus heutiger Sicht scheine das Verbot verlängerter Öffnungszeiten an hohen Feiertagen und am Aschermittwoch weniger zentral als generell das Durchsetzen der gesetzlich vorgeschriebenen ordnungsgemässen Betriebsführung. Die gewünschte Änderung sei anlässlich einer nächsten Gesetzesrevision zu prüfen. Damit beantragt der Regierungsrat, die Motion als Postulat erheblich zu erklären.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von lulu
    lulu, 10.10.2018, 20:22 Uhr

    Mal etwas tiefer schalten?
    Oder: Probleme haben die Leute!
    Übrigens: Es gibt ja immerhin noch 360 Tage/Nächte zum Sichaustobewn…

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