Zug: Neue Details in Sachen Beat Villiger

Vorwürfe wegen Urkundenfälschung kamen zu Verkehrsdelikten dazu

Nicht nur Verkehrsdelikte, sondern auch Urkundenfälschung wurde dem Zuger Regierungsrat Beat Villiger von der Luzerner Polizei vorgeworfen.

(Bild: mam)

Der Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger wurde im letzten Winter nicht nur wegen Verkehrsdelikten angezeigt, sondern auch wegen Urkundenfälschung. Dies zeigt die Einstellungsverfügung der Luzerner Staatsanwaltschaft. Klar ist nun auch, warum der Zuger Regierungsrat zweimal dieselbe Frau ohne Führerausweis mit seinem Auto fahren liess.

Der Zuger CVP-Regierungsrat Beat Villiger gerät kurz vor den anstehenden Wahlen in die Bredouille, nachdem nun bekannt wurde, dass gegen den Zuger Sicherheitsdirektor vor einem Jahr eine Strafanzeige hängig war (zentralplus berichtete). 

Zweimal geriet Villigers Auto letztes Jahr in eine Verkehrskontrolle. Beide Male sass nicht er am Steuer, sondern eine Frau ohne Fahrausweis. In der Folge wurde sowohl gegen die Frau als auch gegen Villiger Anzeige erstattet.

Im Raum stand einerseits die Frage, weshalb er jemandem ohne Führerausweis sein Auto überlassen hat. Andererseits taucht auch der Vorwurf der Urkundenfälschung auf, wie die Einsicht in eine Einstellungsverfügung vom Januar dieses Jahres zeigt. Dies, nachdem Villiger in einer Einvernahme der Luzerner Staatsanwaltschaft überraschend einen Kaufvertrag vorlegte und in der Folge Ungereimtheiten dazu auftauchten.

Verdacht der Urkundenfälschung

Die Polizei äusserte letzten Dezember die Vermutung, dass dieser Kaufvertrag zurückdatiert worden sei und Beat Villiger sich so der Strafuntersuchung zu entziehen versucht habe. Entsprechend erhob die Luzerner Polizei am Ende des letzten Jahres nicht nur Anzeige, weil Villiger seinen Wagen einer Person ohne Führerschein überlassen hatte. Hinzu kam der Vorwurf Urkundenfälschung.

Villiger bestritt die Vorwürfe aus Luzern vehement. Er hätte den Vertrag nie wegen des ersten Vorfalls zurückdatiert, wird der Zuger Regierungsrat in den Akten der Staatsanwaltschaft zitiert. Ob das Vertragsdatum stimme, könne er nicht sagen. Der Vertrag sei aber korrekt, da sei nichts manipuliert oder abgeändert worden. Villiger beteuerte zudem, bei Vertragsabschluss nicht gewusst zu haben, dass seine Bekannte keinen gültigen Fahrausweis besitze.

Enges Vertrauensverhältnis mit Villiger

In den Dokumenten wird die fehlbare Autofahrerin als Person bezeichnet, mit der Villiger ein langjähriges, enges und familiäres Vertrauensverhältnis verbinde und die einen Teil seiner privaten Angelegenheiten erledige, «insbesondere bezüglich der Wohnung». Sie hatte gemäss Unterlagen während mehreren Jahren im Ausland gelebt. Nach ihrer Rückkehr aus den USA habe ihr Villiger eine Wohnung vemietet sowie sein früheres Auto verkauft.

Doch weshalb liess Beat Villiger zweimal zu, dass diese Frau ohne Fahrausweis seinen BMW lenkte? Laut den Akten habe er die Kontrollschilder zwar nach der ersten Kontrolle durch die Polizei Ende Juli an sich genommen. Jedenfalls bis im Oktober. Dann aber musste sein Wagen, der laut seiner Schilderung längst verkauft war, bei der Motorfahrzeugkontrolle vorgeführt werden. Der Zuger Regierungsrat beauftragte damit seine Garage, die den Wagen anschliessend auf Villigers Parkplatz abstellte. Die Nummernschilder übergab der Automechaniker dabei der Bekannten Villigers, die diese gleich einbehielt.

Villiger räumt ein, «gutmütig» gewesen zu sein

Villiger sei sich darüber nicht im Klaren gewesen, dass die Kontrollschilder erneut bei der Bekannten waren und diese wiederum mit dem Wagen unterwegs sei. Später dann erklärte der Sicherheitsdirektor gegenüber den Untersuchungsbehörden, «gutmütig» gewesen zu sein. Die Frau habe ihn enttäuscht.

Bei der Einvernahme am 22. Januar 2018 habe er sich daher überrascht gezeigt, dass sich die Frau nicht an ihr Versprechen gehalten habe. Dies, nachdem sie ihm «hoch und heilig» versprochen hatte, nicht mehr zu fahren. Ein entsprechendes Abkommen mit Villiger hatte sie im Juli auch unterzeichnet. Gemäss Staatsanwaltschaft habe Villiger nicht damit rechnen müssen, dass die Person sein Vertrauen derart enttäuschen würde. Entsprechend bestehe kein rechtsgenüglicher Vorwurf eines strafbaren Verhaltens.

«Keinerlei Anhaltspunkte» für absichtliche Fälschung

Auch den Tatbestand der Urkundenfälschung sieht die Luzerner Staatsanwaltschaft als nicht erfüllt. Es «lägen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass dieser von den Parteien absichtlich mit einem falschen Datum versehen wurde, in der Absicht, sich der Strafverfolgung zu entziehen», argumentiert die Staatsanwaltschaft.

Allerdings zieht auch sie das Vertragsdatum in Zweifel. Es dürfte sich dabei eher um den 15. Juni als um den 15. Mai gehandelt haben. Beide Daten lägen aber vor dem Zeitpunkt, an dem die Fahrerin erstmals in die Polizeikontrolle geriet. Entsprechend komme dem Vertrag keine erhöhte Glaubwürdigkeit zu, egal ob das erste oder das zweite Datum stimme. Auch komme ihm keine Drittwirkung zu. Somit läge einzig eine straflose, einfache, schriftliche Lüge vor. Da der Nachweis des Vorsatzes fehle, liegt für die Luzerner Staatsanwaltschaft kein strafbares Handeln vor.

Mehrere Experten kritisieren die Einstellung des Verfahrens

Im Artikel des Onlinemagazins «Republik», das den Fall publik machte, kritisieren mehrere Experten die Luzerner Staatsanwaltschaft dafür, den Fall eingestellt zu haben. Sie sind der Ansicht, dass zumindest ein begründeter Tatverdacht vorliege, welcher eine Beurteilung durch das Gericht notwendig gemacht hätte.

Beat Villiger wollte sich am Dienstag nicht weiter zum Fall äussern und verwies auf die Einstellungsverfügung. Die Luzerner Staatsanwaltschaft habe alle Aspekte beleuchtet, keine strafbaren Handlungen festgestellt und das Verfahren eingestellt, so der 61-Jährige am Montag. «Ich habe nicht nachgefragt, ob das Auto gefahren werden dürfe. Ich ging davon aus. Das war rückblickend ein Fehler», teilte er zentralplus mit.

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