Kinderbetreuer sollen anständige Löhne erhalten

Zuger Stadtparlament will Ausbeuterbetriebe nicht bezahlen

Die Kitas in Zug bekommen heute Geld von der Stadt. Mit dem Systemwechsel geht das Geld per Betreuungsgutscheine an die Eltern.

(Bild: zentralplus)

Die Stadt Zug gibt bald Betreuungsgutscheine für Kita-Pätze aus und subventioniert die Tagesstätten nicht mehr direkt. Dies beschloss der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug am Dienstag – nachdem er eine Stunde lang über die Löhne in der Branche diskutiert hatte.

Soll der Staat als Vorbedingung für eine Subvention auch die Bezahlung von Mindestlöhnen einfordern? Diese Frage beschäftigte die Zuger Stadtparlamentarier am Dienstag bei der Teilrevision des Reglements über die familienergänzende Betreuung von Kindern.

Eigentlich geht’s dabei darum, dass die Zuger nicht mehr (eigene) Kindertagesstätten subventionieren, sondern Betreuungsgutscheine an Eltern abgeben, damit die sich ihre Krippen innerhalb des Kantons Zug selber aussuchen können. Darüber hat der Grosse Gemeinderat (GGR) der Stadt Zug schon ausgiebig diskutiert (zentralplus berichtete). Aber sollte als Vorbedingung für eine Auszahlung an eine Einrichtung auch die Einhaltung der Mindestanstellungsbedingungen des Branchenverbands Kibésuisse festgesetzt werden?

Schlecht informiert

Die Geschäftsprüfungskommission des GGR hatte die Bedingung in die Vorlage gepackt, was der SVP am Dienstag nicht passte. Gemeinderat Jürg Messmer kritisierte, dass den Ratsmitgliedern gar nicht bekannt sei, wie diese Richtlinien aussähen.

«Der Markt spielt in dieser Branche nicht.»

Stefan Huber, Grünliberaler, Zug

Die Subvention ebenfalls an die minimale Einhaltung von Arbeitsbedingungen knüpfen, dies wollte auch die CVP nicht. Gemeinderat Christoph Iten fand, die Einhaltung der gesetzlichen Mindestlöhne genüge vollauf. Ob er aus taktischen Gründen verschwieg, dass es in der Schweiz und im Kanton Zug keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, oder ob er es schlicht nicht wusste, blieb offen.

Freisinnige für Mindestlöhne

Freisinnige, Grünliberale, SP, CSP und Alternative waren indes für die Einhaltung der Kibésuisse-Richtlinien. «Kinderbetreuungsfachleute sind extrem gesucht auf dem Markt», sagte der Grünliberale Stefan Huber, «dennoch steigen die Löhne nicht.» Dies zeige: «Der Markt spielt in der Branche nicht.» Für die Christlichsoziale Monika Mathers erfüllen die Richtlinien des Dachverbandes die Funktion eines Gesamtarbeitsvertrages.

Daniel Blank von der FDP erinnerte daran, dass mit dem geplanten Systemwechsel bei der Finanzierung auch Minimalstandards über Bord gekippt wurden. Bisher musste eine Kita etwa einen Aussenraum für die Kinder zur Verfügung stellen, das wird durch die Stadt Zug nun nicht mehr verlangt. «Die Frage ist: Wollen wir nicht trotzdem einige Qualitätsanforderungen beibehalten?»

Mindestens 4’200 Franken

Nach angeregter Diskussion wurde deutlich, was diese Richtlinien des Verbandes vorschreiben: Demnach darf ein ausgebildeter Kinderbetreuer – in der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um Frauen – mit einem Lohn von 4’200 Franken rechnen. Der Boss – respektive die Chefin – einer Kita darf mit 5’800 Franken rechnen. Die meisten grösseren Einrichtungen arbeiten aber auch zu einem beträchtlichen Teil mit Auszubildenden – diese verdienen von 3’000 Franken bei Leuten mit höherer Bildung bis zu wenige Hundert Franken bei Praktikanten.

Gemäss Stadträtin Vroni Straub (CSP) könne die Stadt von den Krippenbetreibern nicht einfach sensible Auskünfte über ihre Lohnstrukturen einholen. Falls also die Subventionen mit der Einhaltung von gewissen Mindeststandards für die Angestellten verknüpft werden sollen, müssen diese in Richtlinien definiert werden.

CVP lenkt ein

Die Mehrheit der Stadtparlamentarier war dafür, dass Mindeststandards für Kinderbetreuer an die Bezahlung von Betreuungsgeldern durch die Stadt Zug geknüpft wird, nur SVP und CVP waren dagegen. In der Endabstimmung wollten die Christdemokraten, wie zu Beginn der Debatte angekündigt, die Betreuungsgutscheine nicht torpedieren, nur die SVP blieb bei ihrer Fundamentalopposition. Die neue Form des Reglements wurde mit 28 zu 8 Stimmen angenommen.

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