Luzerner Theater befürchtet Papierkrieg

Nationalität statt Qualität? Inländervorrang wird zur Farce

Nun erreicht die Masseneinwanderungs-Initiative die Bühne der Luzerner Theater. Die Begeisterung dort hält sich in Grenzen. So wie die von Verena Lercher als Frau Muskat in «Liliom».

(Bild: Ingo Höhn)

Wer ist die perfekte Besetzung für Hamlet oder Heidi? Stellen Sie sich vor, nicht der Film- oder Theater-Regisseur, sondern ein Beamter des Kantons entscheidet darüber, wie der Cast aussieht. Eine schräge Vorstellung? Aber gar nicht so weit entfernt von den Konsequenzen der Masseneinwanderungs-Initiative.

50,3 Prozent der Schweizer Stimmbevölkerung sagten «Ja» am 9. Februar 2014. Mehr als vier Jahre später erreicht die Masseneinwanderungs-Initiative nun tatsächlich den Alltag. Die Umsetzung sieht einen «Inländervorrang light» vor.

Einer Stellenmeldepflicht unterliegen ab dem 1. Juli alle Stellen in einer Berufsart, in welcher die Arbeitslosigkeit acht Prozent übersteigt. 19 Berufsarten mit 270 Berufsbezeichnungen sind betroffen. Viele Jobs in der Gastronomie, in der Baubranche, aber auch Zirkusarbeiter, Uhrendesigner, Pizzaiolos oder Pinselmacher. Und auch – Schauspieler.

Ein Fakt, der in der Kulturszene schweizweit hohe Wellen schlägt: «Ein Papiertiger», «ein Witz», «sinnlos» sei diese Regelung. Filmproduzenten fordern in einem Brief an das Staatssekretariat für Wirtschaft, dass die Schauspieler wieder von der Liste der meldepflichtigen Berufe gestrichen werden.

Im Kanton Luzern sind zwar derzeit lediglich sechs Schauspieler als stellenlos gemeldet, doch national handelt es sich um über zwölf Prozent aller ausgebildeten Schauspieler. Und diese sollen nun vermittelt werden – anstelle ihrer oft deutschen oder österreichischen «Konkurrenz».

Sorge am Luzerner Theater

Der Intendant des Luzerner Theaters, Benedikt von Peter, versteht die Regelung nicht: «Was am Theater zählt, ist die künstlerische Freiheit.» Am Theater kenne man den Markt sehr gut und Projekte würden oft konkret auf bestimmte Schauspieler und Schauspielerinnen hin konzipiert, erklärt von Peter. Das heisst, wenn das Luzerner Theater für eine Produktion eine Gast-Schauspielerin anstellt, dann oft nicht einfach, weil man irgendjemanden sucht, sondern, weil man für diese eine Figur genau diese eine Schauspielerin haben will. «Dabei spielen Persönlichkeit und künstlerische Qualität eine sehr grosse Rolle, der Reisepass des Künstlers aber nicht», so von Peter.

«Es geht nicht nur um den Beruf, sondern auch um die Person bei einer Besetzung.»
Corinna Glaus, Casting-Director

Verwaltungsdirektor Adrian Balmer macht der massive Mehraufwand Kopfzerbrechen: «Die Stellenmeldepflicht bedeutet für das Luzerner Theater hauptsächlich einen sehr grossen zusätzlichen administrativen Aufwand, der mit den ohnehin knappen personellen Ressourcen kaum zu bewältigen ist.» Dies sei umso schwerwiegender, als im Falle einer nicht gemeldeten offenen Stelle sehr happige Bussen – bis 40’000 Schweizer Franken – ausgesprochen werden können.

Gar nicht anwendbar?

Doch nicht nur die Bühne ist betroffen. Was bedeutet der Inländervorrang bei Schauspielern für den Schweizer Film, fürs Schweizer Fernsehen? Corinna Glaus, die in Zürich ihre eigene Casting-Agentur führt, erklärt: «Da fast 80 bis 90 Prozent der Filme in Schweizerdeutscher Originalsprache gedreht werden, ist es für die Besetzung kaum ein Thema. Es besteht sozusagen schon ein ‹Inländervorrang›.»

Abgesehen davon sei diese Regelung im Zusammenhang mit Film gar nicht anwendbar, denn es gebe mehrere inhaltliche und künstlerische Kriterien für die Wahl eines Schauspielers oder einer Schauspielerin. «Somit geht es nicht nur um den Beruf, sondern auch um die Person bei einer Besetzung – und die wiederum ist individuell und nicht austauschbar», so Glaus.

Thomas Tribolet vertritt die Interessen von Schweizer Filmproduzenten in diversen nationalen Gremien. Er weiss: «Es gibt einen mühsamen zusätzlichen Aufwand, den wir vermeiden möchten, weil er niemandem etwas bringt.» Eine Idee sei beispielsweise, die befristeten Stellen, die nicht gemeldet werden müssen, auf 30 Tage-Anstellungen auszuweiten. Das würde einigen Filmproduktionen entgegenkommen. Deshalb versuche man nun, mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft  SECO das Gespräch zu suchen.

Nicht betroffen: Musical, Tanz und Gesang

Die Berufsbezeichnungen «Musicaldarsteller», «Sänger» und «Tänzer» tauchen in der Liste nicht auf. Eine Erleichterung für das Le Théâtre in Emmenbrücke, wo regelmässig ein grosser Teil des Casts aus dem Ausland eingeflogen wird.

Doch Andréas Härry stellt sich trotzdem auf die Seite seiner Kollegen: «Generell finden wir die neue Regelung natürlich einen Humbug erster Klasse für die Theaterbranche.» Denn: «Auf der Bühne zählt nur eines: Qualität», so Härry. Und hinter der Bühne zählen scheinbar bald die «Papiertiger», damit man sich keine Bussen einfängt.

Mehr Aufwand, sonst weiter wie bisher?

Auch beim Kanton führt die Stellenmeldepflicht zu einem Mehraufwand. Eine neue Anlaufstelle musste dafür geschaffen werden: «Der Arbeitsmarktservice startet mit fünf Personen am Standort Emmenbrücke am 18. Juni 2018», sagt Karin Lewis, Leiterin Arbeitsmarkt bei der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit.

Stellenmeldepflicht

Leiter des Arbeitsmarktservice im Kanton Luzern ist künftig Bruno Wespi, erreichbar unter 041 248 40 80, oder unter [email protected].

Mehr Informationen über die Stellenmeldepflicht finden Sie online.

Dort wird künftig bei Stellenmeldungen nach passenden Stellensuchenden gesucht und mögliche Kandidaten werden innerhalb von drei Tagen dem Arbeitgeber vorgeschlagen. «Das Matching erfolgt dabei rein über das Informationssystem der regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV», so Lewis. Für Schauspieler sei dabei kein spezielles Vorgehen geplant. Auch Gespräche mit den Theatern und Film-Produktionsfirmen seien bisher nicht erfolgt. «Doch je genauer die Stellenmeldungen jeweils erfolgen, desto besser können wir ein Matching nach passenden Personen durchführen», erklärt Lewis.

Der Arbeitgeber müsse die Dossiers anschliessend prüfen und dem RAV mitteilen, ob er eine dieser Personen eingestellt habe. Dieser Entscheid müsse jedoch nicht begründet werden. Konkret bedeutet das also Entwarnung: Das RAV wird keine Rollen besetzen. Kanton, Theater und Film müssen jedoch massiv mehr administrativen Aufwand betreiben. Besetzt wird anschliessend jedoch wahrscheinlich so wie bis anhin.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon