Zuständigkeiten werden neu geregelt

Luzerner Regierung will Gemeinden das Kantonsdefizit stopfen lassen

Die Regierungsräte Schwerzmann, Küng und Winiker (von links) präsentieren diesen Donnerstag die AFR18.

(Bild: les)

Wer was bezahlt, wird im Kanton Luzern neu geregelt. Ziel der Luzerner Regierung ist auch, so die Staatskasse um jährlich 20 Millionen Franken aufzubessern. Auch wenn die Gemeinden hier klare rote Linien absteckten. Eine Partei kritisiert die Regierung bereits scharf.

Eine sinnvolle Entflechtung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung will der Kanton Luzern vollziehen. Das ist der Kern der Aufgaben- und Finanzreform 18, welche der Regierungsrat diesen Donnerstag vorstellte.

Vertreter des Kantons, der Gemeinden und externe Experten haben seit Juli 2015 insgesamt 270 kantonale und kommunale Aufgaben überprüft. Dabei wurde die Zuständigkeit der jeweils optimal geeigneten Staatsebene zugewiesen. Die finanziell grösste Änderung in der AFR18 ist die Verschiebung der Volksschulkosten. Hier soll der Kantonsanteil von 25 auf künftig 50 Prozent erhöht werden. 

Nicht Teil der AFR18 ist eine Revision des Gewässergesetzes. Aufgrund der finanziellen Auswirkungen will man die beiden Projekte jedoch koordinieren. Mit dem Gewässergesetz werden die Gemeinden um 21 Millionen Franken entlastet und der Kanton entsprechend belastet.

Steuern fliessen künftig zum Kanton

Insgesamt übernimmt der Kanton Luzern vereinfacht gesagt Mehraufwände von rund 200 Millionen Franken von den Gemeinden.

Im Gegenzug gehen andere Aufgaben vom Kanton an die Gemeinden über: etwa die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV und die Verbilligung der Krankenkassenprämien für Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe. Zudem sind eine Neuverteilung der Einnahmen aus Sondersteuern sowie ein Steuerfussabtausch notwendig. Ausserdem reduziert der Kanton seine jährlichen Finanzausgleichzahlungen an die Gemeinden.

Dies vor dem Hintergrund positiver Rechnungsabschlüsse bei den Gemeinden und nachdem auch der Bund an den Kanton weniger Finanzausgleich überweist, wie die Luzerner Regierung mitteilt.

Wesentliche Gemeindeanliegen erfüllt

Der Verband der Luzerner Gemeinden hatte im Verlauf des Projekts unter anderem die folgenden Bedingungen an die AFR18 formuliert:

  • Der Kostenteiler Volksschule soll 50:50 betragen. 

  • Zur Gegenfinanzierung sind Anpassungen am Finanzausgleich und ein 
Steuerfussabtausch zwischen Kanton und Gemeinden zu prüfen. 

  • Die Nettobelastung aller Gemeinden darf 5 Millionen Franken jährlich nicht 
übersteigen. 

  • Die maximale Belastung pro Einwohner und Gemeinde darf 60 Franken nicht 
übersteigen. 

  • Sollte dies trotzdem der Fall sein, soll ein Härteausgleichsystem geschaffen werden. 


Mit den nun erarbeiteten Massnahmen kommt der Regierungsrat den Gemeinden so weit wie möglich entgegen. Insbesondere bei den Verwerfungen pro Kopf der Bevölkerung sind die Gemeinden aber stark unterschiedlich betroffen. In der Tendenz werden grosse, finanzkräftige Gemeinden durch die AFR18 stark belastet, weil bei den Sondersteuern Ausfälle entstehen, ohne dass die übrigen Massnahmen genügende Entlastungen bringen.

Wer bezahlt: Kanton oder Gemeinden? Insgesamt 270 Bereiche hat man überprüft.

Wer bezahlt: Kanton oder Gemeinden? Insgesamt 270 Bereiche hat man überprüft.

(Bild: zvg)

Insgesamt werden die Gemeinden mit 20 Millionen Franken belastet. Marcel Schwerzmann sagt: «Wir erwarten von den Gemeinden ein Signal. 2016 machten die Gemeinden ein Plus von 140 Millionen Franken.» Deshalb sei das vertretbar. Ein Härtefallausgleich soll die Auswirkungen während den ersten fünf Jahren abfedern.

Finalisiert wird aufgrund der Vernehmlassung 


Der Regierungsrat erhofft sich von der Vernehmlassung Aussagen der politischen Partner, ob der hälftige Teiler der Volksschulkosten umgesetzt werden soll. Zudem werden weitere Ausgleichspositionen für die AFR18 gesucht, mit denen die Gemeinden entlastet werden können. 


Justizdirektor Paul Winiker sagt: «Die grossen Verwerfungen sind ein Problem, das ist uns bewusst. Wir werden Verbesserungen vornehmen müssen.» Aber die Eckwerte müssten nun eingeschlagen werden. 

SP kritisiert Regierung bereits scharf

Die SP teilt in einer ersten Reaktion mit: «Was die Regierung in die Vernehmlassung schickt, ist unausgegoren und chancenlos. Der jetzt vorliegende Reformvorschlag ist ein weiterer Beleg der Führungsunfähigkeit des Regierungsrats.»

Die Regierung sehe die Reform als Rettungsanker für die weiterhin bestehenden Finanzierungslücken, deshalb gerate diese nun aus den Fugen. Der Kanton versuche via die AFR18 ihr Einnahmenproblem zu lösen, indem sie die Gemeinden zur Kasse bittet. «Das ist ein finanzpolitischer statt ein staatspolitischer Ansatz», so die Partei.

Die Regierung gestehe selbst ein, dass ihre Version zu «grossen Verwerfungen» unter den Gemeinden führen werde. Gerade dies hätte die Regierung allerdings verhindern müssen. «Für die SP ist es absolut unverständlich, dass der politische Konflikt mit einem derartigen Flickwerk weiter angeheizt wird, anstatt ausgewogene Lösungen im Dialog zu entwickeln», so Parteipräsident David Roth.

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