Zuger Arzt beklagt sich über Beschränkungen

Das Ende einer Hausarztpraxis – weil man keine Ausländer will?

Von 441 Ärzten im Kanton Zug sind 165 Personen ausländische Ärzte.

(Bild: zvg)

Zug ist ein internationaler Kanton, der wächst und wächst. Über 130 Nationalitäten leben hier. Reto L. Godly, der seine Arztpraxis auflösen muss, wirft der Regierung vor, die Berufsausübungsbewilligung für ausländische Ärzte beschränkt zu haben. Was ist dran am Vorwurf?

Der Zuger Arzt Reto L. Godly beklagt sich im aktuellen «Amtsblatt», dass er für seine Praxis keine Nachfolge findet. Der Facharzt für Innere Medizin schliesst seine Praxis kommenden Juni aus gesundheitlichen und aus Altersgründen. «Meine mehrjährige Suche nach einem Praxisnachfolger war erfolglos. Ich bin deshalb gezwungen, meine Praxis aufzulösen. Für ausländische Ärzte hat ein regierungsrätlicher Beschluss die Zulassung sehr erschwert.»

Es fragt sich: Was ist dran an Godlys Vorwurf, dass man es ausländischen Ärzten in Zug sehr schwer mache? Gesundheitsdirektor Martin Pfister stellt sich den Fragen.

zentralplus: Herr Pfister, seit wann gilt die Approbationserschwernis für ausländische Ärzte im Kanton Zug?

Martin Pfister: Ärzte aus EU- und EFTA-Staaten haben im Kanton Zug nach wie vor ungehinderten Marktzugang. Diese Ärzte erhalten wie alle inländischen Ärzte eine Berufsausübungsbewilligung, wenn sie die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen dazu erfüllen. Bereits seit März 2017 gilt im Kanton Zug jedoch eine Zulassungsbeschränkung, um zulasten der obligatorischen Grundversicherung abrechnen zu können.

zentralplus: Was heisst das konkret?

Pfister: Das bedeutet konkret, dass nur Ärzte, die eine mindestens dreijährige Tätigkeit an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz nachweisen können, eine solche Zulassung erhalten. Damit ist sichergestellt, dass auch diese Ärzte eine hohe fachliche Qualität aufweisen.

«Die Zulassungsbeschränkung trifft in erster Linie Fachärzte.»

zentralplus: Aber welche Auswirkungen hat dies für die Ärzteversorgung im Kanton Zug? Gibt’s dann noch weniger Hausärzte – schliesslich springen viele ausländische Ärzte in die Bresche, wenn sich Lücken auftun.

Pfister: Nein. Die Zulassungsbeschränkung trifft in erster Linie Fachärzte, die direkt aus dem Ausland ohne berufliche Erfahrung in einem inländischen Spital eine Praxis führen wollen, was keine Auswirkungen auf die Hausarztversorgung hat. Bei einer allfälligen Unterversorgung durch Hausärzte sind zudem zusätzliche Bewilligungen für Allgemeinpraktiker möglich. Gemäss unserer Einschätzung und im interkantonalen Vergleich gibt es im Kanton Zug nicht zu wenige Hausärzte.

zentralplus: Aber warum hat der Regierungsrat dann die Zulassung ausländischer Ärzte überhaupt erschwert? Hat das etwa auch mit den Sprach- und Verständnisproblemen zwischen ausländischen Ärzten und schweizerischen Patienten zu tun? Man hört ja immer wieder, dass so mancher Patient in der Praxis nur Bahnhof versteht.

CVP-Regierungsrat und Zugs Gesundheitsdirektor Martin Pfister.

CVP-Regierungsrat und Zugs Gesundheitsdirektor Martin Pfister.

(Bild: zvg)

Pfister: Die Zulassungsbeschränkung beruht auf Bundesrecht, welches den Kantonen dieses Instrument ermöglicht. Die meisten Kantone der Schweiz kennen eine Zulassungsbeschränkung, seit März 2017 auch der Kanton Zug. Wie bereits dargelegt, hat die Zulassungsbeschränkung ausländischer Ärzte zum Ziel, die Qualität der medizinischen Behandlungen zu steigern. Das Erfordernis eines genügenden Sprachverständnisses gilt im Kanton Zug im Übrigen schon seit Jahren und steht in keinem Zusammenhang mit der Zulassungsbeschränkung.

zentralplus: Gibt es denn nun eine Quote für ausländische Ärzte, die pro Jahr im Kanton Zug die Zulassung erteilt bekommen?

Pfister: Nein.

«Es besteht keine Unterscheidung zwischen Ärzten aus EU-/EFTA-Staaten und inländischen Ärzten.»

zentralplus: Gilt dies für alle ausländischen Ärzte oder können die EU-Ärzte nach wie vor auf ihr Recht auf Personenfreizügigkeit pochen?

Pfister: Wie gesagt, haben Ärzte aus EU- und EFTA-Staaten nach wie vor Anspruch auf eine Berufsausübungsbewilligung, gleich wie inländische Ärzte. Bei der Zulassungsbeschränkung spielt die Herkunft der ausländischen Ärzte keine Rolle. Es wird also nicht zwischen Ärzten aus EU-/EFTA-Staaten und solchen aus Drittstaaten unterschieden. Bezüglich der Berufsausübungsbewilligung besteht eben keine Unterscheidung zwischen Ärztinnen und Ärzten aus EU-/EFTA-Staaten und inländischen Ärzten.

zentralplus: Wie viele ausländischen Ärzte verfügen im Kanton Zug generell über eine Berufszulassung?

Pfister: Nach den dem Amt für Gesundheit vorliegenden Angaben praktizieren im Kanton Zug 165 Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Staatsangehörigkeit – neben 276 Schweizer Ärzten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Staatsangehörigkeit in vielen Fällen nicht mit dem Ort der Aus- oder Weiterbildung übereinstimmt und keine Rückschlüsse auf die Orte der bisherigen Tätigkeit zulässt.

zentralplus: Wie ist das zu verstehen?

Pfister: Das heisst, dass beispielsweise eine Ärztin mit russischer Staatsangehörigkeit im Kanton Zug ihr Studium in Deutschland abgeschlossen hat. Ein griechischer Arzt verfügt über einen eidgenössischen Weiterbildungstitel, ein italienischer Mediziner im Kanton Zug absolvierte seine Fachausbildung in Deutschland. Zudem lässt die Staatsangehörigkeit keine Rückschlüsse auf die beherrschten Sprachen oder das erlangte Sprachniveau zu.

So werden die Sprachkenntnisse ausländischer Ärzte überprüft

Seit 1. Januar 2018 bestimmt das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz), dass ein Mediziner, der an einer Uni studiert hat, eine Amtssprache des Kantons beherrschen muss, in dem dieser tätig werden will, um eine Berufsausübungsbewilligung zu erhalten. Der Arzt muss in dieser Sprache mindestens die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen. Er muss zudem an Diskussionen im eigenen Fachgebiet teilnehmen und sich dazu spontan und fliessend äussern können.

Keine Patientenbeschwerden über mangelnde Sprachkenntnisse von Ärzten bekannt

Wie die Zuger Regierung jüngst in ihrer Antwort auf die Interpellation von Daniel Stadlin (GLP) zur Sprachkompetenz von Ärztinnen und Ärzten im Kanton Zug geschrieben hat, prüft die medizinische Abteilung des Amts für Gesundheit im Kanton Zug bei jedem Gesuch, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung erfüllt sind – sprich: ob auch die Sprachkenntnisse für die beabsichtigte ärztliche Tätigkeit genügen.

Offenbar herrschen laut Zuger Regierung keine Sprachprobleme zwischen ausländischen Ärzten und Patienten.

Offenbar herrschen laut Zuger Regierung keine Sprachprobleme zwischen ausländischen Ärzten und Patienten.

(Bild: zvg)

Der Gesundheitsdirektion als zuständiger Aufsichtsbehörde seien in den vergangenen Jahren zudem keine Beschwerden von Patienten bekannt geworden, die sich über mangelnde Sprachkenntnisse von hier tätigen Ärzten beklagt hätten.

Auch Englisch ist neben Deutsch sehr wichtig

Bei der Beurteilung der Sprachkompetenz sei zu berücksichtigen, so der Regierungsrat, dass je nach Fachgebiet oder Arbeitsumfeld ein anderes Sprachniveau erforderlich sei, um den Arztberuf sorgfältig ausüben zu können. So seien an einen Psychiater mit Patientenkontakt höhere Anforderungen zu stellen als an eine Ärztin, die in einem pathologischen Labor ohne jeglichen Kontakt mit Patienten tätig sei. Auch hänge die Sprachkompetenz eines Arzts im Kanton Zug nicht bloss von guten Deutschkenntnissen ab. Im Kanton Zug, wo rund 130 verschiedene Nationalitäten leben, ist deshalb auch Englisch erwünscht.

«Allein aus Sicht der Patientensicherheit muss daher die Sprachkompetenz beispielsweise einer Hausärztin mit guten Deutschkenntnissen, die Italienisch als Muttersprache und daneben Englisch spricht, als besser angesehen werden als jene eines Kollegen, der einzig seiner deutschen Muttersprache mächtig ist», so wörtlich in der Interpellationsantwort der Zuger Regierung.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Roland Grueter
    Roland Grueter, 13.04.2018, 16:28 Uhr

    Absolut korrekt: wir brauchen hier Aerzte mit anerkannter Ausbildung und profunder Kenntnis.

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