Gemeinderat und Pirat Stefan Thöni im Clinch

Wie teuer ist das Öffentlichkeitsprinzip in Steinhausen?

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wird in Steinhausen auch das Parkplatzreglement angepasst. (Bild: zvg)

Stefan Thöni, seines Zeichens Präsident der Piratenpartei Zentralschweiz, hält die Gemeinde Steinhausen weiter auf Trab. Nachdem er sich entschieden hat, statt in 418 Gemeinderatstraktanden nur noch in 186 Beschlüsse Einsicht zu bekommen, steht der nächste Konflikt vor der Tür. Es geht ums Geld.

«Falls der Gemeinderat Steinhausen für die Einsicht in 186 Traktanden seiner Sitzungen tatsächlich 2’500 Franken veranschlagen sollte, wäre dies ungerechtfertigt und würde das Öffentlichkeitsprinzip ad absurdum führen», kritisiert er.

Der Steinhauser Pirat soll von der Gemeinde jetzt zwar Einsicht in die 186 Gemeinderatsbeschlüsse erhalten, die er sich ausgewählt hat. Die Frage ist nun, ob und wie viel er dafür bezahlen muss. In einer Medienmitteilung wettert Thöni gegen die Gemeinde.

«Dunkelkammerprinzip»

Eine so hohe Gebühr verkehre das Öffentlichkeitsprinzip ins Dunkelkammerprinzip, «denn kaum jemand dürfte bereit sein, so viel Geld auf den Tisch zu legen, um Einblick in die Sitzungen des Gemeinderates zu erhalten», kritisiert Thöni. Das Bundesgericht habe den Gemeinderat in seinem Urteil bereits ausdrücklich davor gewarnt, «prohibitiv» hohe Kosten anzusetzen.

Der Steinhauser Pirat Stefan Thöni ist ein streitbarer Zeitgenosse in seiner Gemeinde.

Der Steinhauser Pirat Stefan Thöni ist ein streitbarer Zeitgenosse in seiner Gemeinde.

(Bild: PD)

Aus Sicht der Gemeinde Steinhausen gestaltet sich die Sicht der Dinge allerdings etwas anders. Wie ein Vertreter der Gemeinde – der seinen Namen lieber nicht online lesen möchte – gegenüber zentralplus wissen lässt, würde man Personen durchaus gratis Einsicht in gemeindliche Akten gewähren. «Wenn sich dies in einem gesunden Mass bewegt.» Sprich: wenn es sich um einzelne Dokumente handelt.

«Das ist eine Menge Arbeit. Und der maximale Verwaltungstarif liegt eben bei 2’500 Franken.»

Gemeindevertreter Steinhausen

Was aber die 186 Traktanden betreffe, die Stefan Thöni beäugen wolle, sei dies mit einem «massiven Verwaltungsaufwand» verbunden. Grund: Wenn man in 186 Beschlüsse Einsicht gewähren lasse, müsse eine erfahrene Verwaltungsperson zuvor Namen von Privatpersonen und Institutionen entsprechend schwärzen. «Das ist eine Menge Arbeit.»

Ausserdem sei im Öffentlichkeitsgesetz durchaus vorgesehen, dass bei einem erhöhten Verwaltungsaufwand Kosten verlangt werden könnten. «Und der maximale Verwaltungstarif liegt eben bei 2’500 Franken.» Der effektive personelle Kostenaufwand liege sogar noch höher und betrage 4’500 Franken.

«Das kann unmöglich derart viel kosten.»

Stefan Thöni, Piratenpartei Steinhausen

Alles Humbug, findet Thöni. Die vom Gemeinderat kolportierten Kosten von 4’500 Franken seien klar überrissen, denn über 90 Prozent der angeforderten Traktanden würden keine Einzelpersonen betreffen. Zudem gebe es im Gemeindegesetz einen Spezialparagrafen, der dem Gemeinderat erlaube, die anonymisierten Protokolle ohne komplizierte Prüfung zu publizieren.

«Somit müssen nur einige Sachbearbeiter sowie Ansprechpersonen von Unternehmen und Vereinen anonymisiert werden. Das kann unmöglich derart viel kosten.»

Gemeinderat entscheidet am 27. November über die Causa

Doch noch ist gar nichts entschieden. Denn die Gemeinde wird erst am 27. November darüber befinden, wie viel Stefan Thöni für seine gewünschte Akteneinsicht denn nun bezahlen muss. Die unendliche Geschichte geht also weiter.

Dass er gratis wegkommt, ist aus Steinhauser Sicht aber unwahrscheinlich. «Seine Akteneinsicht wird wohl schon etwas kosten», sagt der Gemeindevertreter. Herr Thöni könne dazu ja dann wieder Stellung nehmen.

Rein rechtlich gesehen ist laut Paragraf 17 des kantonalen Öffentlichkeitsgesetzes in Zug der Zugang zu behördlichen Dokumenten im Prinzip kostenfrei. Allerdings ist es bei behördlichem Aufwand gesetzlich durchaus erlaubt, Kosten zu erheben.

So steht es im Gesetzestext

Oder, wie es im Gesetzestext genau heisst: «Das Zugangsverfahren ist in der Regel kostenlos. Ist die Behandlung des Gesuchs mit erheblichem Aufwand verbunden, können kostendeckende Gebühren erhoben werden.» Und weiter: «Beabsichtigt die Behörde, wegen besonderen Aufwands eine Gebühr zu erheben, informiert sie die gesuchstellende Person vorgängig.»

«Die Erhebung von Kosten hat die Ausnahme zu bleiben.»

Kantonale Wegleitung zum Zuger Öffentlichkeitsgesetz

Der Fall scheint also klar. Denn dass Thöni angesichts von 186 Traktanden, die er einsehen möchte, etwas berappen muss, wirkt irgendwie logisch. Die Frage ist, ob es gleich 2’500 Franken sein müssen.

In der «Wegleitung zum Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung» im Kanton Zug ist nämlich zu lesen, dass bei der Einschätzung, wann der Aufwand für den Zugang zu amtlichen Dokumenten erheblich sei, Zurückhaltung geübt werden müsse.

Wörtlich: «Die Erhebung von Kosten hat die Ausnahme zu bleiben und ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Aufwand zur Bearbeitung des Zugangsgesuches in bedeutendem Ausmass die Arbeitskraft von Mitarbeitenden oder Ressourcen, wie zum Beispiel Papier für Kopien, beansprucht.»

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