Zuger Polizei will 23 Videokameras installieren

Datenschützerin: «24-Stunden-Überwachung ist problematisch»

Claudia Mund, die kantonale Datenschutzbeauftragte in Zug, hat ihre Bedenken gegenüber der geplanten Videoüberwachung der Zuger Polizei vorgebracht.

(Bild: zvg)

Zwischen Zuger Bahnhof und Bossardarena rüstet die Zuger Polizei ab nächstem Jahr mit Videokameras auf. Das hat die Zuger Regierung beschlossen. Das soll mehr Sicherheit bringen. Der Zuger kantonalen Datenschützerin gefällt jedoch gar nicht alles an dem Konzept.

Wie in der heutigen Ausgabe des Zuger Amtsblatts zu lesen ist, hat die Zuger Regierung die Videoüberwachung in der Stadt Zug rund um den Bahnhof sowie vor der Bossardarena bewilligt. Gegen diesen Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde erhoben werden.

Mit sage und schreibe 23 Videokameras  – von denen 13 rund um den Bahnhof und 10 auf dem Weg zur Bossardarena installiert sind – will die Zuger Polizei für mehr Sicherheit in diesem städtischen Rayon sorgen.

Das Gebiet zwischen Bahnhofvorplatz, Alpenstrasse, entlang der Gubel- und General-Guisan-Strasse sowie rund um den Arenaplatz hat die Ordnungshüter offensichtlich in den letzten Jahren auf Trab gehalten – sind dort doch rund 750 Straftaten verzeichnet worden.

«Dabei handelt es sich um eine Vielzahl von Diebstählen, Sachbeschädigungen, mehrere Betäubungsmitteldelikte, aber auch um Gewalttaten wie Raufhandel, Körperverletzungen, Freiheitsberaubungen sowie verschiedene Sexualdelikte bis hin zu einer Vergewaltigung», erklärt Zugs Sicherheitsdirektor Beat Villiger gegenüber zentralplus. In der Nachbarschaft des überwachten öffentlichen Raums würden sich zudem Geschäfte und Wohnungen befinden, in denen sich Überfälle oder Einbrüche ereigneten.

Sogar Echtzeitüberwachung ist möglich

Wer hätte gedacht, dass es in Zug so gefährlich zugeht. Nun soll damit Schluss sein. Eine umfassende Videoüberwachung in dem Gebiet soll ab Herbst 2018 dabei helfen, Straftaten vorzubeugen und aufzuklären.

Die Aufzeichnungen der geplanten, fix montierten Kameras erfolgen jederzeit bei Bewegungserkennung. Die Zuger Polizei bestimmt dabei die Sichtwinkel und kann die Kameras so schwenken und zoomen, wie es für die Überwachung beabsichtigt wird – heisst es in dem publizierten Gesuch für die Videoüberwachung.

Sogar eine Echtzeitüberwachung ist möglich. Die Darstellung der Bilder erfolge in geringer Auflösung, sodass keine Personen identifizierbar seien. Die Zuger Polizei könne die Kameras nutzen, um Gefährdungen von Menschenansammlungen zu erkennen, Personenströme zu lenken und Rettungsachsen zu gewährleisten.

Zuger Datenschützerin hegt Bedenken

«Die Aufzeichnungen der Kameras werden nur dann ausgewertet, wenn eine Strafanzeige, ein Strafantrag oder konkrete Verdachtsgründe für eine Straftat vorliegen und damit zu rechnen ist, dass die Aufzeichnungen als Beweismittel dienen können», heisst es wörtlich in dem bewilligten Gesuch weiter. Nach 14 Tagen werden die Aufzeichnungen der Kameras jeweils gelöscht – sofern sie nicht für Strafuntersuchungen benützt werden.

«Das ist ein grosser Brocken.»
 
Claudia Mund, Kantonale Datenschutzbeauftragte, Zug
Der kantonalen Datenbeauftragten Claudia Mund, die im Rahmen der Vernehmlassung zu der geplanten neuen Videoüberwachung Stellung nehmen konnte, gefällt nicht alles an dem Gesuch. «Das ist ein grosser Brocken. Die Dauerüberwachung der Bahnhofsausgänge und Bushaltestellen sowie des Areals zwischen Bahnhof und Bossardarena erachte ich als problematisch. Die Videoüberwachung hätte hier auf die Abend- und Nachtstunden beziehungsweise auf risikoreiche Eishockeyspiele beschränkt werden sollen», so Mund. Die Regierung wolle aber die 24-Stunden-Überwachung und habe diese durchgesetzt.
 

Public Viewing auf dem Arenaplatz: Auch hier können EVZ-Fans künftig von Videokameras beobachtet werden.

Public Viewing auf dem Arenaplatz: Auch hier können EVZ-Fans künftig von Videokameras beobachtet werden.

(Bild: EVZ)

Dagegen konnte die kantonale Datenschutzbeauftragte durchsetzen, dass zur Lenkung der Besucherströme und Gewährleistung der Rettungsachse die Echtzeitüberwachung der EVZ-Fanmeile vor der Bossardarena so erfolgt, dass keine Personen erkennbar sind.

«Dadurch ist eine gewisse Verhältnismässigkeit gewährleistet», stellt Mund klar, fügt aber gleichzeitig an, dass dies jedoch nicht die Aufzeichnungen zum Zweck einer späteren Strafverfolgung beträfe.

Bislang acht Videoanlagen im Kanton Zug an öffentlichen Einrichtungen

Insgesamt sei die öffentliche Videoüberwachung im Kanton Zug noch relativ moderat. «Bislang sind an acht Orten im Kanton Zug Videoüberwachungen genehmigt worden, ein paar weitere Gesuche sind noch hängig», berichtet Mund.
 
Im Einzelnen sind diese Videokameras an den Altersheimen Martinspark und Bahnmatt in Baar installiert, beim Betreibungsamt der Stadt Zug, der Feuerwehr und dem Werkhof der Stadt Zug. Ebenso am Fussballstadion von Zug 94 sowie am Leichtathletikstadion in der Hertiallmend. Weitere Videokameras hängen beim Sozialdienst der Stadt Zug, der Tierkörpersammelstelle und dem Ökihof in Oberägeri sowie am Werk- und Ökihof in Unterägeri.

Zugs Sicherheitsdirektor Beat Villiger stellt übrigens klar, dass die EVZ-Fans nicht Auslöser für die Installation der Videokameras seien. «Der zu überwachende öffentliche Raum ist aufgrund der öffentlichen Gebäude und des zentralen Knotenpunkts eben für den öffentlichen Verkehr stark frequentiert und umfasst mehrere Hot-Spots, wo eine erhöhte Gefahr für Vandalismus und Gewaltdelikte besteht», sagt der Zuger CVP-Regierungsrat.

«Für die Bevölkerung muss erkennbar und nachvollziehbar sein, wann sich die Videoüberwachung in Betrieb befindet.»

Beat Villiger, Zuger Sicherheitsdirektor

Mit der Videoüberwachung könnten aber die Einsatzkräfte der Zuger Polizei, so Villiger, beim Erkennen von Gefährdungen bei Sportanlässen – auch Eishockeyspielen – sowie bei der Verhinderung von Straftaten massgeblich unterstützt werden.

Dass die Videoüberwachung rund um die Uhr greifen soll, begründet der Zuger Sicherheitsdirektor damit, dass eine Einschränkung der Überwachung auf bestimmte Tageszeiten oder auf die Dauer von einzelnen Anlässen willkürlich und unbegründet wäre.

«Im Übrigen muss für die Bevölkerung erkennbar und nachvollziehbar sein, wann sich die Videoüberwachung in Betrieb befindet. Eine zeitliche Beschränkung der Überwachung zwischen Bahnhof und Bossard-Arena wäre für Aussenstehende nicht eindeutig erkennbar», so Villiger. Zumal die Anlässe unregelmässig stattfänden, oder wie in den Eishockey-Endrunden, auch kurzfristig anberaumt werden könnten. «Noch weniger transparent und nachvollziehbar wäre es, wenn die Aufzeichnung situativ aufgrund polizeilicher Risikoeinschätzungen ein- und ausgeschaltet würde.»

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