Regierung lässt Naturschutzgebiet am Delta sperren

Zugersee: Fahrverbot für Stand-up-Paddler

Am Delta: Grillen und Schwimmen ist weiter erlaubt, Sportgeräte ins Wasser zu setzen, wird amtlich verboten.

(Bild: mam)

Der Zugersee vor der Einmündung der neuen Lorze wird grossflächig abgesperrt, damit Schlauchböötler, Fischer und Stand-up-Paddler die Tiere im Schilfgürtel nicht mehr stören können. Aber: Alle Menschen kann man so nicht fernhalten.

Der Sommer ist vorbei, wer vor wenigen Wochen noch auf einem Brett ums wildromantische Lorzendelta gepaddelt ist, kann sich glücklich schätzen. Das ist künftig nämlich nicht mehr erlaubt. Die Zuger Regierung lässt die ganze Wasserfläche zwischen dem Städtlerried in Cham und der Hundebadi in Zug mit gelben Bojen markieren. Das bedeutet Fahrverbot für Fahrzeuge – damit sind nicht nur Schiffe und Yachten gemeint, sondern auch Böötli von Hobbyfischern und Schlauchboote sowie Sportgeräte, sprich: Paddelbretter.

Konkret hat der Regierungsrat mit der Revision des Schutzplans Choller/Sumpf Ende August neue Vorschriften für die Flachwasserschutzzone erlassen. Er will so die Tiere im Uferbereich besser schützen. Vögel, die am Choller brüten. Oder Fische, Insekten oder Amphibien, die hier reichlich Nahrung, Brutplätze und Verstecke finden.

Schwimmer dürfen weiter planschen

Die stehen ohnhin schon unter Druck findet der Regierungsrat, da das Delta von viel begangenen Fussgängerwegen durchzogen wird – und die Grill- und Badeplätze westlich der Lorzenmündung an schönen Tagen überlaufen sind.

Grün: Naturschutzgebiete, blau: neue Fahrverbotszone, die nicht für Berufsfischer gilt.

Grün: Naturschutzgebiete, blau: neue Fahrverbotszone, die nicht für Berufsfischer gilt.

(Bild: zvg)

Da liegt freilich auch gleich das Haar in der Suppe: Während man die Stand-up-Paddler, die nahe am Schilf vorbeipaddeln und die brütenden Tiere stressen, mit der Massnahme fernhalten kann, kann man Schwimmer nicht aus dem Gebiet verbannen. Die dürfen einfach das Naturschutzgebiet an Land nicht betreten – daran vorbeischwimmen aber schon. Schwimmen bleibt auch künftig ausdrücklich erlaubt, ebenso wie Grillen an den dafür vorgesehenen, beliebten Feuerstellen.

Der zuständige Regierungsrat Urs Hürlimann (FDP) findet, die Unterscheidung habe sehr wohl ihre Berechtigung. Boote und Stand-up-Paddler könnten viel näher am Ufer entlangfahren, als dies Schwimmern in den untiefen Flachwasserzonen möglich sei. «Wer im Choller schwimmt, bewegt sich in Richtung offenes Wasser und meidet die Uferzonen mit Wasserpflanzen.»

Sonderlösung für Kanuten

Zweiter Schönheitsfehler: Die Naturschutzzonen werden nicht nur vom FKK- und Grill-Strand westlich der Flussmündung unterbrochen, sondern auch von einer Liegenschaft mit Wiese östlich der Mündung. Dort hat der Kanu-Club Zug sein Vereinslokal und sein Bootslager. Im Wasser vor dem Schilfgürtel üben die Kajakfahrer für den Slalom im Fluss.

Auch damit wäre eigentlich Schluss und der Weg ins tiefe Wasser den Kanuten per Verordnung versperrt. Baudirektor Urs Hürlimann sagt, man habe mit dem Kanuclub «schon vor längerer Zeit Regeln vereinbart». In diesem Zusammenhang sei auch ihre Trainingsanlage in einen Bereich ausserhalb des Naturschutzgebietes verschoben worden – nämlich in den See vor der Hundebadi. Dorthin dürften sie von ihrem Steg aus fahren.

Professionelle Jagd auf Hechte im Schutzgebiet erlaubt

«Der Kanuclub hat eine lange Tradition im Choller», sagt Hürlimann. Deshalb habe ein Kompromiss gefunden werden müssen, der den Sport nicht verunmögliche. Der Vorstand des Clubs könne seine Mitglieder einfach für den Naturschutz sensibilisieren. Zudem: «Der Kanubetrieb ist zudem nicht sehr intensiv», meint Hürlimann, «die Stand-up-Paddler nehmen hingegen ständig zu.» Es sei eine Individualsportart, die Sportler seien viel schwieriger zu erreichen.

Alles klar also soweit. Ja. Bis auf eins: Berufsfischer sind aus uns unerfindlichen Gründen vom Verbot ausgenommen, die dürfen weiter im Naherholungsgebiet ihre Netze auswerfen.

 

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Bert Puscher
    Bert Puscher, 13.01.2023, 18:40 Uhr

    Ich bin ein schon langjähriger Camper auf dem C-Platz Zug und finde diesen und die idyllische Lage am See wunderbar. Ebenso den bisher nicht reglementierten Zugang mit SUP oder Paddelboot zum See. Dass durch Surfer oder Paddler Vögel in den Uferregionen gestört werden ist mir nicht nachvollziehbar, denn diese lärmen nicht, werfen keine Dinge ins Wasser – und überhaupt ist die Brutzeit der Vögel, wenn der Badebetrieb losgeht, längst vorüber. Die neue Verordnung ist nach meiner Meinung eine völlig überzogene, übertriebene, politische Entscheidung die jeglicher solider Naturschützender Bedeutung entbehrt. Es ist mir bewusst, dass ich durch diese meine Meinung nichts ändern werde, aber Sie sollen zur Kenntnis nehmen, dass ich( und nicht nur ich!) sie für verfehlt halte. Bert Puscher, Elchingen/ D

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