So will Guido Graf die Sparmassnahmen umsetzen

7’670 Luzerner Haushalte müssen Prämienverbilligung zurückzahlen

Regierungspräsident Guido Graf diesen Montag im Kantonsratssaal.

(Bild: Twitteraccount G. Graf)

Diesen Dienstag segnet der Luzerner Kantonsrat voraussichtlich das Budget ab. Massiv gespart wird nochmals bei den individuellen Prämienverbilligungen. Weil diese jedoch schon ausbezahlt sind, fordert der Kanton nun das Geld zurück. Betroffen ist mehr als jeder vierte Haushalt.

Während sich die Luzerner Kantonsräte nach einem anstrengenden Sessionstag diesen Montag um 18 Uhr gemütlich auf den Heimweg machten, hatte Regierungspräsident Guido Graf (CVP) noch einen Termin. Gemeinsam mit gleich sechs Experten stand er anlässlich einer Medienkonferenz der Presse Red und Antwort. Thema: Individuelle Prämienverbilligung (IPV). Graf war es wichtig, dass die Anwesenden nochmals die Gelegenheit für Fragen hatten, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Dem Sozialdirektor schien durchaus bewusst zu sein, wie umstritten und sozialpolitisch heikel dies ist.

Im Kantonsrat wurden gleich vier dringliche Vorstösse zum Thema IPV eingereicht und auch behandelt. Abgestimmt wurde nur über ein Postulat von David Roth – die bürgerliche Ratsmehrheit versenkte dieses deutlich (zentralplus berichtete). Das Budget 17 wurde zwar noch nicht definitiv beschlossen, so wie sich die Lage jedoch präsentierte, ist mit grosser Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass am Budget nichts mehr gerüttelt wird und der Kantonsrat dieses morgen Dienstag wie geplant verabschiedet. Der Kanton wird bei den Prämienverbilligungen 7,85 Millionen Franken sparen. Durch die Mitfinanzierung der Gemeinden ergibt dies insgesamt eine Mittelkürzung von 15,7 Millionen Franken.

Verlorene Abstimmung warf Pläne über den Haufen

Die Lage um die IPV ist sehr komplex. Ganz viele Faktoren haben einen Einfluss darauf, wer tatsächlich bezugsberechtigt ist. Und alle Änderungen ziehen wieder einen Rattenschwanz von Konsequenzen mit sich. Aus diesem Grund – und auch aufgrund der grossen Zahlenmenge – hatte Graf seine Chefbeamten mit an den Tisch gebeten.

Es ist bekannt, dass der Kanton Luzern noch immer kein Budget hat. Anfang Jahr war also gar nicht klar, ob man überhaupt Prämienverbilligungen ausbezahlen kann. Erst auf Verlangen des Kantonsrats wurde eine Lösung gefunden (zentralplus berichtete). «Erst wollten wir gar nichts auszahlen», sagt Graf. Was hat man getan? Der Kanton hat für die Monate Januar bis September die Festsetzung der IPV provisorisch vorgenommen und ausbezahlt. Der Plan war, dass nach gewonnener Abstimmung über die Steuerfusserhöhung im Mai auch der Rest hätte ausbezahlt werden können.

Es kam bekanntlich anders und der Kanton musste erneut bei der IPV den Rotstift ansetzen. In Zahlen heisst das: Der Kanton und mit ihm die Gemeinden, welche die Hälfte der Kosten übernehmen, hatten geplant, 175 Millionen Franken für IPV auszugeben, 115 davon an die Empfänger von Ergänzungsleistungen (EL) oder wirtschaftlicher Sozialhilfe (WSH). Von den verbleibenden 60 Millionen hat er Dreiviertel – für die neun Monate von Januar bis September – ausbezahlt. 15 Millionen hielt er zurück. Genau diese 15 Millionen werden nun jedoch gestrichen. Simpel gesagt müssen die 45 bereits ausbezahlten Millionen fürs ganze Jahr reichen.

Massgebendes Einkommen wird gesenkt

Graf erläuterte zwei Möglichkeiten, das Problem zu lösen. Man hätte den progressiven Satz erhöhen können. «Dies würde bedeuten, dass Personen und Haushalte mit tiefem Einkommen – viele davon an der Schwelle zur Sozialhilfe – von Kürzungen betroffen wären.» In die Auswahl kam die zweite Variante. «Der Kanton kann die Einkommensgrenze für Familien mit tiefem und mittlerem Einkommen senken. Dadurch entfällt der Anspruch auf die hälftige Kinder- und Jugendprämie, wenn die neue Einkommensgrenze überschritten wird», so Graf.

«Ich appelliere an betroffene Familien, rechtzeitig mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.»

Guido Graf, Sozialdirektor

Heisst konkret: Die Grenze vom massgebenden Einkommen soll von bisher 75’000 Franken auf neu 54’000 Franken gesenkt werden. Pro Kind kann man noch 9’000 Franken drauf rechnen. Bei zwei Kindern ist die Grenze des Nettoeinkommens also bei 72’000 Franken. «Wer unter diesem Wert ist, bekommt für das ganze Jahr 2017 die hälftigen Kinder- und Jugendprämien», erklärt Graf. «Wer über dieser Einkommensgrenze liegt, erhält 2017 keine Prämienverbilligung.»

Noch ein zweiter Punkt ist relevant. Wegen oder dank des langanhaltenden budgetlosen Zustands liegen für mehr als die Hälfte der Steuerzahler aktuellere Steuerdaten vor als anfangs Jahr. Es entfallen rund 4,4 Millionen Franken IPV, weil die Gesuchsteller mit den neuen Daten keinen Anspruch mehr haben. «Diese ermöglichen eine Schwerpunktverschiebung zugunsten der unteren Einkommen.»

Jeder vierte Haushalt muss IPV zurückzahlen

Sozialdirektor Guido Graf und sein Team haben berechnet, welche Auswirkungen diese Änderungen haben:

  • Aufgrund der neuen Einkommensgrenze verlieren rund 5’800 Haushalte den Anspruch.
  • Aufgrund von neuen Steuerdaten verlieren rund 1’870 Haushalte den Anspruch, rund 900 erhalten neu einen Anspruch.
  • Neu haben noch rund 18’000 Haushalte im Kanton Luzern Anspruch auf Prämienverbilligung.

In diesen Zahlen nicht enthalten sind Empfänger von EL und WSH. Und dennoch lassen die Zahlen aufhorchen. Die Zahl der Haushalte mit IPV-Anspruch sinkt rapide. 7’670 verlieren den Anspruch, neu erhalten noch 18’000 Haushalte Prämienverbilligungen. Oder anders gesagt: Jeder vierte Haushalt verliert seinen Anspruch.

Doch das ist ja nicht die ganze Geschichte. Der Kanton hat diese Prämienverbilligungen für die ersten neun Monate bereits ausbezahlt. Er wird das Geld zurückfordern. 7’670 Haushalte werden also eine Rechnung erhalten, sie müssen die IPV zurückbezahlen. Kopfnickend stimmten die anwesenden Experten zu, dass man das so machen werde. Das Geld für die bereits ausbezahlten neun Monate wird nun zu jenen verschoben, die es besonders nötig haben. Graf dazu: «Ich appelliere an betroffene Familien, die Mühe mit einer einmaligen Rückzahlung haben, rechtzeitig mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.»

Freude über die Rechnung des Kantons wird man in den betroffenen Haushalten garantiert nicht haben. Dem stimmten auch die anwesenden Experten zu. Wenn nicht mit Worten, dann zumindest mit ihrer Körpersprache. Man ist sich bewusst, dass dies sozialpolitisch keine gute Massnahme ist. In diesem Punkt hatten auch die Mitteparteien im Parlament der politischen Linken Recht gegeben. In der aktuellen Phase gebe es nun einfach keine Alternativen. Die Beendigung des budgetlosen Zustands hat oberste Priorität. Morgen wird es soweit sein – dann kann das Gesundheits- und Sozialdepartement beginnen, Rechnungen zu schreiben.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Hubi
    Hubi, 11.09.2017, 22:53 Uhr

    Danke für die Korrektur. Dennoch: Der Text suggeriert, dass «jeder vierte Haushalt» die IPV zurückzahlen muss. Dem ist ja definitiv nicht so. Der grösste Teil der IPV Empfänger sind von diesen Massnahmen nicht betroffen. Von rund 110’000 verlieren 5’800 den Anspruch.

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  • Profilfoto von Hubi
    Hubi, 11.09.2017, 21:11 Uhr

    «Jeder vierte Haushalt muss IPV zurückzahlen». Upps, da hat sich Zentralplus wieder einmal einen groben Recherchefehler geleistet. Natürlich ist es nicht jeder Vierte, man hat hier nicht beachtet, dass die grosse Mehrheit der Bezügerinnen und Bezüger der Prämienverbilligung (EL und Sozialhilfebezüger) bereits die Prämienverbilligung für das Ganze Jahr erhalten haben und daran auch nichts verändert wird. Im Kanton Luzern beziehen rund 110’000 Personen Prämienverbilligung. Und noch etwas: Die Zahlen von Zentralplus stimmen nicht mit denen der Luzerner Zeitung überein.

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    • Profilfoto von Linus Estermann
      Linus Estermann, 11.09.2017, 22:32 Uhr

      Es stimmt, der grosse Brocken wird an EL- und WSH-Bezüger ausbezahlt (115 Mio.) Gleich unter den Bullet-Points wird erwähnt, dass diese in diesen Zahlen nicht enthalten sind. Der Regierung ist gesetzlich dazu verpflichtet bei diesen Haushalten die Gelder auszubezahlen. Folglich drehte sich die Spardebatte auch nie um diese Haushalte. Von den von provisorisch ausbezahlten IPV betroffenen Haushalten (über 24’000) müssen nun 7’670 die IPV zurückzahlen. Dies entspricht jedem Vierten.
      Zu den Zahlen: Die LZ hat die Zahl jener, welche wegen neuen Steuerdaten keinen Anspruch mehr haben, aufgerundet. Ihr Hinweis war aber dennoch wertvoll, tatsächlich hatte es im Text an einer Stelle einen Fehler, eine Ziffer war um eine Stelle verrutscht. Dieser ist nun korrigiert.

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