Luzern: SP schiesst scharf gegen Baudirektorin

«Ging es schlichtweg darum, Bodum zu hofieren?»

Zugebrettert und umwuchert wartet die Bodum-Villa an der Obergrundstrasse 99 auf ihr Schicksal.

(Bild: jwy)

Gundula und die Bodum-Villen sind ein politisches Drama erster Güte: Es geht um Macht, Geld und vermeintliche administrative Nachlässigkeiten. Am Donnerstag steuerte die Debatte im Parlament auf einen nächsten Höhepunkt zu. Die SP schoss scharf gegen Manuela Jost – und behält sich weitere Schritte vor.

Die leer stehenden sowie verlotternden Villen an der Obergrundstrasse 99 und 101 sorgen in Luzern seit Monaten für Schlagzeilen. Am Donnerstag beschäftigt sich der Grosse Stadtrat mit den geschützten Häusern. Die Umbaupläne für Nummer 101 wurden vonseiten des Liegenschaftsbesitzers trotz Baubewilligung plötzlich gestoppt, wie es weitergeht, bleibt weiterhin unklar.

Die Antwort des Stadtrates auf den SP-Vorstoss war denn auch Makulatur, kaum wurde sie Mitte Mai veröffentlicht (zentralplus berichtete). Unter anderem wollten die Sozialdemokraten wissen, ob der Stadtrat Kenntnis vom Stand der Bauvorhaben habe, und falls ja, welche Bauprojekte bevorstehen (siehe auch Box). Unter öffentlichen Beschuss geraten waren in den vergangenen Wochen nicht nur Liegenschaftsbesitzer und Unternehmer Jørgen Bodum, sondern auch Baudirektorin Manuela Jost (zentralplus berichtete). Genug Zündstoff also für eine explosive Debatte im Parlament.

Hätte der Abbruch bewilligt werden dürfen?

Grossstadtrat Gianluca Pardini kritisierte Bodum in seinem Votum mit einer Frage denn auch stark: «Wurde bereits beim Erwerb der Villa auf eine Abrissbewilligung spekuliert, damit ein lukrativer Neubau mit einer höheren Ausnützungsziffer gebaut werden kann?» Aber auch am Stadtrat liess er im gleichen Atemzug kein gutes Haar: «Oder ging es schlichtweg darum, Bodum in der Stadt Luzern zu hofieren?» Entweder sei die Stadt von der Liegenschaftsbesitzerin über den tatsächlichen Zustand der Liegenschaft falsch informiert respektive habe nie selber nachgeschaut. Oder sie kenne den tatsächlichen Zustand und unterstütze die Besitzerin beim Vorhaben, die Liegenschaft abreissen zu können.

«Ich hoffe, dass der Stadtrat künftig transparenter kommuniziert.»

Gianluca Pardini, SP-Grossstadtrat

Aus Pardinis Sicht stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Abbruchbewilligung hätte erteilt werden dürfen für die Villa an der Obergrundstrasse 99, die bereits seit über drei Jahren leer steht. Denn die Villen müssen laut dem Bundesinventar in ihrer Substanz erhalten, alle Bauten, Anlageteile und Freiräume integral behalten und störende Eingriffe müssten beseitigt werden. Das entspreche faktisch einem Abbruchverbot.

Auf die leichte Schulter genommen?

Pardini: «Ich hoffe, dass der Stadtrat künftig in ähnlichen Angelegenheiten transparenter kommuniziert und vorsichtiger damit umgeht, den Besitzerinnen von denkmalgeschützten Bauten eine Abrissbewilligung in Aussicht zu stellen.» Eine solche Praxis schaffe ein gefährliches Präjudiz: Geltende Gesetze könnten so durch Einzelpersonen umgangen werden oder haben keine Bedeutung für sie, wenn die verantwortliche Behörde beim Zerfall einer denkmalgeschützten Liegenschaft nicht aktiv handle. Pardini sagte, die SP behalte sich weitere Schritte vor, mit dem Ziel, mehr Licht in diese nebulöse Sache zu bringen. Was mit weiteren Schritten genau gemeint ist, lässt Pardini offen.

«Doch Zwangsmassnahmen verbietet das Recht.»

Manuela Jost, Baudirektorin

Ausserdem bemängelte er im Namen der SP-Fraktion, dass das Gutachten der Stadtbaukommission zum Zustand von «Gundula» weiterhin nicht öffentlich sei. Es stelle sich die Frage, zu welchem Schluss die Kommission kam. Pardini wirft dem Stadtrat vor, die ganze Geschichte auf die leichte Schulter zu nehmen und den Unmut der Bevölkerung zu unterschätzen.

CVP ist mit Antwort zufrieden

«Der Stadtrat hat die ganze Situation nicht auf die leichte Schulter genommen», konterte Baudirektorin Manuela Jost. Das Gutachten für Gundula sei seriös erarbeitet worden – und habe aufgrund des reinen Substanzwertes ergeben, dass ein Abbruch bewilligt werden könnte. Doch eine Abbruchbewilligung könne erst erteilt werden, wenn ein Baugesuche vorliege, das den strengen Auflagen inklusive Wettbewerb erfülle.

Keine Pflicht zur Zwischennutzung

In der Interpellation vom 15. November 2016 wollten drei Stadtparlamentarier der SP-Fraktion auch wissen, ob der Stadtrat Kenntnis von leerstehenden Gebäuden habe. Dieser habe erst durch die erste Besetzung vom Leerstand der Villen erfahren, steht in der Antwort. «Es besteht keine Pflicht der Grundeigentümer, leer stehende Gebäude zu melden, und die Stadt Luzern führt kein Verzeichnis», schreibt der Stadtrat.

Auf die Frage, wie der Stadtrat künftig mit leeren Häusern umgehen will, schreibt dieser von Einzelfällen. Und: «Der Stadtrat unterstützt die Zwischennutzung dieser Gebäude.» Doch bei privaten Hausbesitzern sei der Einfluss der Stadt gering, mehr als vermitteln und beraten könne die Stadt nicht. Befristete Zwischennutzungen sind in der neuen Bau- und Zonenordnung aber in allen Zonen grundsätzlich möglich.

Ausserdem habe man mit Bodum das Gespräch gesucht und ihn dazu motiviert, eine Zwischennutzung zuzulassen: «Doch Zwangsmassnahmen verbietet das Recht.» Das grosse Echo bezeichnete Jost als unschön. Dass der Bauherr von Beginn weg auf Abbruch hingearbeitet habe, sei reine Spekulation und würde sie niemandem unterstellen, sagte Jost. Unterstützung erhielt Jost von CVP-Grossstadtrat Thomas Schärli. Er sei sehr zufrieden mit der Arbeit des Stadtrates. Obwohl er eine Zwischennutzung als etwas sehr Gutes sieht, weil sie oft für beide Seiten Sinn mache. Doch es dürfe wie im Fall der Bodum-Villen keine einseitige Sache sein.

Grüne wünschen aktivere Liegenschaftspolitik

Derzeit arbeite man an der internen Praxis, wie in solchen Fällen in Zukunft vorgegangen werden soll, führte Jost in ihrer Stellungnahme weiter aus. Ausserdem sei man aufgrund eines Bundesgerichtsurteils dazu verpflichtet, die Bau- und Zonenordnung zu überarbeiten. Diese Chance möchte die Grüne Grossstadträtin Korintha Bärtsch nutzen. Sie wünscht sich, dass es in Zukunft nicht mehr möglich ist, dass Bauherren aufgrund unverhältnismässiger finanzieller Kosten in den Genuss einer Abbruchbewilligung kommen können.

Nur so könne der Vorwurf entkräftet werden, dass Liegenschaftsbesitzer geschützte Gebäude absichtlich verlottern lassen. Denn dieser Vorwurf komme immer wieder auf. Die Fraktionschefin fordert ausserdem, dass der Stadtrat eine aktivere Liegenschaftspolitik betreibe. Er solle wieder vermehrt Liegenschaften erwerben und informelle Kontakte mit Besitzern knüpfen, um mögliche Zwischennutzungen zu ermöglichen.

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