Luzern Land abzukaufen wird schwieriger

Etappensieg für die Grünen im Kampf um den Boden

An der oberen Bernstrasse hat die Stadt in den letzten Jahren zwei Grundstücke verkauft.

(Bild: zvg)

Die Stadt Luzern soll ihre Grundstücke nur noch im Ausnahmefall verkaufen dürfen. Der Stadtrat ist mit den Grünen und ihrer Bodeninitiative grundsätzlich einverstanden – hält eine Forderung aber für praxisuntauglich.

«Käufer gesucht»: Was städtische Grundstücke betrifft, dürfte das in Zukunft nur noch äusserst selten zu lesen sein. Denn die Stadt Luzern soll ihre Grundstücke grundsätzlich nicht mehr verkaufen, sondern nur noch im Baurecht abgeben dürfen. Das fordert eine Initiative der Grünen – und das sieht auch der Stadtrat so. Er unterstützt das Anliegen der «Bodeninitiative – Boden behalten, Luzern gestalten!», wie er diesen Montagvormittag ausführte. Ein Verkauf ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Allerdings ist der Stadtrat in einzelnen Punkten nicht einverstanden mit der Initiative. Deshalb legt er einen Gegenvorschlag in Form eines Reglements vor. Dieser enthält zwei gewichtige Abweichungen. Einerseits will der Stadtrat mehr Zeit bei allfälligen Kaufgeschäften. Die Grünen verlangen, dass ein Grundstück nur verkauft werden darf, wenn die Stadt gleichzeitig an anderer Stelle ein vergleichbares kauft. Das ist laut dem Stadtrat «in der Praxis kaum oder nur sehr schwer umsetzbar». Deshalb schlägt er eine 5-Jahres-Frist vor. Sprich: Ein Grundstück darf verkauft werden, wenn innerhalb der fünf vorhergehenden Jahre ein gleichwertiger Ersatz erworben wird.

Bereits bestehende Praxis

Andererseits will der Stadtrat keinen eigenen Finanztopf schaffen. Kommt es trotz der hohen Auflagen zu einem Landverkauf, sollen die Gewinne daraus laut den Grünen in einen Fonds fliessen, welcher der Stadtentwicklung zugute kommt. Für den Stadtrat macht das jedoch keinen Sinn, weil mit dem neuen Rechnungsmodell HRM2 ab 2019 kaum mehr Buchgewinne anfallen würden.

Knatsch in Emmen

In Emmen hat die Stimmbevölkerung bereits über die Bodeninitiative abgestimmt – und dem Anliegen im Februar seinen definitiven Segen erteilt. Allerdings brauchte es dazu zwei Abstimmungen, weil die erste nur als Anregung formuliert war und der Gemeinderat daraufhin ein Reglement erarbeiten musste (zentralplus berichtete). Und das führte zu einigem Knatsch: Die bürgerliche Mehrheit des Einwohnerrates empfahl das Reglement nämlich zur Ablehnung – was bei den Linken als Versuch verstanden wurde, den Volkswillen durch die Hintertür zu umgehen.

Abgesehen davon herrscht grösstenteils Einigkeit. Der Stadtrat teilt die Meinung der Initianten, dass zum eigenen Boden Sorge getragen werden muss. Nach Ansicht des Stadtrates entspricht die heutige Praxis denn auch bereits weitgehend den Anliegen der Initianten. In den vergangenen Jahren wurden Grundstücke nur selten verkauft – aber manchmal eben doch. So sei das Baurecht beispielsweise bei Investoren, die einen hohen Marktpreis zu zahlen bereit waren, unbeliebt. Für die Stadt boten Verkäufe die Möglichkeit, Schulden abzubauen.

Der Stadtrat ist nun aber bereit, die Kriterien für einen Verkauf eines Grundstückes enger zu fassen. Bisher gab es einen Katalog mit zwölf Kriterien. Laut diesem können beispielsweise isolierte Grundstücke in Aussengemeinden ohne strategische Bedeutung verkauft oder mit einem anderen Grundstück getauscht werden. In Zukunft soll ein Verkauf nur noch in drei Fällen möglich sein: Wenn es im Zusammenhang mit Strassenprojekten städtisches Land braucht, bei Neuerschliessungen oder Bodenverbesserungen oder wenn es im Rahmen von bereinigten Grenzen oder Zusammenlegungen mit benachbarten Grundstücken nötig wird.

Abgaben im Baurecht haben den Vorteil, dass die Grundstücke im Eigentum der Stadt bleiben. Damit behält die Stadt ihren Gestaltungs- und Handlungsspielraum, da sie bei einem Heimfall wieder über das Grundstück verfügen kann. Hinzu kommt, dass die Stadt direkt Einfluss auf die Nutzung des Grundstücks nehmen kann und jährlich wiederkehrende Einnahmen hat. Zudem profitiert die Stadt von allfälligen Wertsteigerungen eines Grundstücks während der Baurechtsdauer.

Zwei Varianten bei den Grünen

Die Grünen, welche die Bodeninitiative lanciert hatten, ist man zufrieden. «Wir sind sehr erfreut, dass der Stadtrat unser Anliegen aufnimmt», sagt Parteipräsident Marco Müller auf Anfrage. «Sein Vorschlag kommt unserer Initiative schon recht nahe – setzt aber nicht alles um.»

Auf der anderen Seite würdigt Müller, dass der Stadtrat mit dem Reglement eine konkrete Umsetzung vorlegt – und es nicht wie in Emmen zwei Abstimmungen braucht (siehe Box).

Angesichts der Ausgangslage ist es vorstellbar, dass die Grünen ihre Initiative zugunsten des Gegenvorschlages zurückziehen. Nebst dieser pragmatischen Variante wird laut Müller genauso gut möglich sein, dass man an der Initiative festhält. Der Entscheid dazu fällt an der Mitgliederversammlung am 27. Juni. «Das wird sicher kein einfacher Entscheid. Der Gegenvorschlag enthält sehr viel Positives, aber nicht das Maximum.» So werde wohl beispielsweise die 5-Jahres-Frist zu reden geben. Welche Variante der Parteipräsident bevorzugt, darüber gibt sich Müller noch bedeckt.

Das letzte Wort hat voraussichtlich die Stimmbevölkerung. Geht es nach dem Stadtrat, kommen Initiative und Gegenvorschlag am 24. September an die Urne.

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