Zuger Plakataffäre: Noch kein Regierungsentscheid

Tännler und Michel haben Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlt

Die Zuger Regierungsräte Matthias Michel (links) und Heinz Tännler im Kantonsrat.

(Bild: Kilian Bannwart/ Montage: wia)

Noch immer schlägt die Zuger Plakataffäre hohe Wellen. Nun ist klar: Die Kosten für das Verfahren des Kantonsgerichts, das auf Gesuch zweier Regierungsräte den Stopp der Plakataktion verhängte, werden nicht aus der Staatskasse bezahlt. Vorerst.

Die Fakten sind bekannt. Das Zuger Kantonsgericht hat letzte Woche per superprovisorische Verfügung entschieden, dass das Komitee für bezahlbaren Wohnraum, die Juso Zug und die Junge Alternative Zug ihre Plakatkampagne mit der Fotomontage der Regierungsräte Heinz Tännler und Matthias Michel stoppen mussten. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der beiden Politiker. Zudem verfügte das Gericht: Sämtliche Bilder der Plakate seien in den Onlinemedien zu entfernen (zentralplus berichtete).

Noch offen ist allerdings bis jetzt die Frage gewesen, wer denn nun die Kosten für das Verfahren trägt. Denn wie im Urteil des Kantonsrichters unter Punkt 5 des Entscheids zur superprovisorischen Verfügung zu lesen ist, «werden die Gesuchsteller aufgefordert, binnen 10 Tagen seit Erhalt des Entscheids einen Kostenvorschuss von 3000 Franken auf das Konto der Gerichtskasse Zug einzuzahlen». Unterbleibe die Vorschussleistung binnen der angesetzten Frist, heisst es im Urteil weiter, «wird der superprovisorische Entscheid aufgehoben und auf das Gesuch nicht eingetreten».

Freiwillig, um Frist zu wahren

Bis jetzt hatte Finanzdirektor Heinz Tännler nach dem Richterentscheid zentralplus mitgeteilt, dass «der Regierungsrat an seiner nächsten Sitzung darüber beschliessen wird, wer die Kosten zu tragen hat». Allerdings tauchte der Regierungsrat als Gesuchsteller gar nicht in dem Entscheid des Zuger Kantonsgerichts auf. Tännler und Michel firmieren dort nämlich als Privatpersonen mit ihren persönlichen Heimadressen. Tännler hat jedoch unterstrichen: «Das Gesuch für eine superprovisorische Verfügung haben die Regierungsräte Michel und Tännler gestellt. Dies ist bei Persönlichkeitsverletzungen ohnehin immer an die betroffene Person gebunden.»

«Die Gerichtskosten wurden bereits überwiesen.»

Heinz Tännler, Zuger Finanzdirektor

Nun ist klar: Die Kosten für das Verfahren trägt nicht der Steuerzahler, sondern sie werden von beiden Zuger Regierungsräten aus eigener Tasche bezahlt. Dies teilt Heinz Tännler auf Anfrage von zentralplus mit. «Die Gerichtskosten sind bereits überwiesen worden.» Und das, obwohl der ganze Regierungsrat dem Gerichtsverfahren zugestimmt habe, gibt Tännler zu bedenken. Sagt’s und vertritt gleichzeitig seinen von der Causa betroffenen Regierungsratskollegen, Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel. Letzterer weilt nämlich bis zum 1. Mai in den Ferien.

Entscheid steht noch aus

Noch ist allerdings nicht hundertprozentig sicher, ob der Steuerzahler nicht doch noch blechen muss. Denn Tännler macht klar: «Nächste Woche wird der Regierungsrat in seiner Sitzung am Dienstag noch darüber beraten.»

Von Zugs Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel ist indes nur eine schlichte, verklausulierte Stellungnahme zu bekommen. «Die von Regierungsrat Tännler Ihnen zu diesen Fragen gegebenen Antworten gelten selbstredend für uns beide.»

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon