Tännler und Michel zum Wohnraum-Plakatstopp

Zuger Regierungsräte klagen, doch wer bezahlt das Verfahren?

Am Zuger Strafgericht wurde am Mittwoch ein Fall häuslicher Gewalt behandelt. (Bild: mbe.)

Das «Komitee Initiative für bezahlbaren Wohnraum», die Juso Zug und die Junge Alternative müssen ihre Plakatkampagne mit der Fotomontage der Zuger Regierungsräte Heinz Tännler und Matthias Michel stoppen. Das hat das Zuger Kantonsgericht entschieden. Daraus ergeben sich auch Fragen an die klagenden Regierungsräte.

Eine wichtige Frage, die sich aus der superprovisorischen Verfügung ergibt, ist unter anderen diejenige: Wer trägt denn die Kosten dieses juristischen Prozederes? Im Entscheid des Zuger Kantonsrichters heisst es zwar unter Punkt fünf, dass die Gesuchsteller aufgefordert werden, «binnen 10 Tagen seit Erhalt dieses Entscheids einen Kostenvorschuss von 3000 Franken auf das Konto der Gerichtskasse Zug einzuzahlen».

Doch wer genau nun soll dies bezahlen: Heinz Tännler und Matthias Michel als Privatpersonen, wie sie als Gesuchsteller mit ihren Heimadressen, ohne Angabe ihrer Exekutivämter, aufgeführt sind? Oder aber zahlen sie als Zuger Regierungsräte, sprich: aus der Staatskasse? In dem Entscheid des Kantonsgerichts ist, wie gesagt, diesbezüglich nichts Konkreteres aufgeführt.

Die beiden Regierungsräte nehmen gegenüber zentralplus Stellung und verlautbaren dabei Interessantes – wobei der Zuger Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel zunächst auf eine Mail an ihn mit konkreten Fragen schweigt und auf zwei seiner Mitarbeiter als Ansprechpartner verweist. Erst später reagiert Michel und schliesst sich den Antworten Tännlers an.

«Bei Persönlichkeitsverletzungen ohnehin immer an die Person gebunden»

Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler teilt mit, dass «der Regierungsrat an seiner nächsten Sitzung darüber beschliessen wird, wer die Kosten zu tragen hat». Dabei taucht der Regierungsrat, wie gesagt, als Gesuchsteller gar nicht in dem Entscheid des Zuger Kantonsgerichts auf. Tännler unterstreicht jedoch, «dass das Gesuch für eine superprovisorische Verfügung die Regierungsräte Michel und Tännler gestellt haben. Dies ist bei Persönlichkeitsverletzungen ohnehin immer an die betroffene Person gebunden».

Auszug aus der superprovisorischen Verfügung.

Auszug aus der superprovisorischen Verfügung.

(Bild: Screenshot Kanton Zug)

Eine andere Frage, die sich aus der superprovisorischen Verfügung des Zuger Kantonsgerichts ergibt, ist, wie realistisch eigentlich die Forderung des Richters tatsächlich ist, dass «unverzüglich bei Google Schweiz» veranlasst werden soll, die Berichterstattung über die beiden Gesuchsteller in Verbindung mit der Fotomontage aus den Datenspeichern vollständig zu löschen.

«Diese Frage muss ich nicht beantworten – dies müssen die unterlegenen Gesuchgegner sicherstellen.»

Heinz Tännler, Zuger Finanzdirektor

Tännler dazu sec: «Diese Frage muss ich nicht beantworten – dies müssen die unterlegenen Gesuchgegner sicherstellen. Es wird sich am Freitag, 21. April, um 14 Uhr weisen, wie und ob die Verfügung umgesetzt worden ist.» Zu diesem Zeitpunkt müssen die Juso Zug, das Komitee Initiative für bezahlbaren Wohnraum und die Junge Alternative Zug bekanntlich sämtliche angebrachten Plakate mit den Konterfeis der beiden Regierungsräte darauf entfernt haben. Ebenso wie sämtliche Bilder der Plakate in Online-Medien inklusive Social-Media-Plattformen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von kurt_heller bluewin.ch
    kurt_heller bluewin.ch, 21.04.2017, 14:47 Uhr

    Superprovisorischer Kommentar: Ob bei ähnlichen Vorkommnissen für die andere/linke Seite, wohl auch so rasch und superprovisorisch geurteilt worden wäre?
    Auf jeden Fall finde ich die beleidigten Reaktionen der Regierungsräte (inkl Tännler) sehr «superprovisorisch»!

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