Luzerner Stadtrat will Bauordnung umbiegen

Drohender Umzug: Nun erhält Kantonalbank eine Extrawurst

Der Hauptsitz der Luzerner Kantonalbank an der Pilatusstrasse.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Der Luzerner Stadtrat will Anpassungen der Bau- und Zonenordnung machen, damit die Luzerner Kantonalbank ihren Hauptsitz aufstocken darf. Deren Drohkulisse, das Backoffice nach Emmen zu verlegen, scheint also zu fruchten. Da sich das Gebäude an der Pilatusstrasse in der Ortsbildschutzzone befindet, könnte nun aber ein juristisches Nachspiel drohen.

Das liess aufhorchen in der Stadt Luzern: Die Luzerner Kantonalbank (LUKB) prüft die Verlagerung ihrer Backoffices nach Emmen, weil eine Aufstockung des Hauptgebäudes auf sieben Stockwerke nicht im Einklang mit der bestehenden städtischen Bauordnung ist. Daraufhin forderte die FDP-Fraktion im Grossstadtrat per Vorstoss, dass sich der Stadtrat zum jetzigen Standort und dessen Aufstockung bekennt (zentralplus berichtete).

Das tut die Stadtregierung nun: Sie nimmt die entsprechende Motion entgegen und will eine situative und projektbezogene Anpassung des Bau- und Zonenreglements in die Wege leiten. Die Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) dauert ab Antrag des Grundeigentümers mindestens ein Jahr, wie es in der Stellungnahme des Stadtrates geschrieben steht.

Bei der LUKB ist man zufrieden: «Wir sind erfreut über die Antwort des Luzerner Stadtrates auf die Motion und sind zuversichtlich, dass die Änderung der BZO innert nützlicher Frist möglich wird», sagt Daniel von Arx, Mediensprecher der Luzerner Kantonalbank.

Mitten in der Ortsbildschutzzone

Laut der Antwort hat die LUKB Anfang 2016 dem Stadtrat ihr Anliegen zum Ausbau des Hauptsitzes vorgelegt, im September antwortete die Regierung und zeigte die bau- und planungsrechtlichen Lösungswege auf. Daraufhin stellte die LUKB einen Antrag, die Bau- und Zonenordnung für den zusätzlichen Raumbedarf des Hauptgebäudes auf sieben Vollgeschosse anzupassen. Ausserdem will die Kantonalbank die Fassadenhöhe auf mindestens 26 Meter erhöhen. Auf dem obersten Stockwerk seien nach dem Wunsch der Bank zusätzliche technische Aufbauten mit maximal fünf Metern Zusatzhöhe zu erlauben.

«Uns sind bis jetzt keine Anwohner bekannt, die eine Einsprache erwägen.»

Manuela Jost, Baudirektorin Stadt Luzern

Derzeit möglich sind maximal 21 Meter Fassadenhöhe mit sechs Vollgeschossen plus ein Schrägdach oder ein Attikageschoss. Da sich der Hauptsitz der LUKB in der Ortsbildschutzzone B befindet, besteht ein erhöhtes Einsprachrisiko, steht in der Antwort des Stadtrates. Droht nun ein langer Rechtsstreit? «Inwiefern ein erhöhtes Einsprachrisiko besteht, kann erst bei Vorliegen des konkreten Projektes beantwortet werden», hält Baudirektorin Manuela Jost fest. «Einsprachen gegen Projekte in einer Ortsbildschutzzone können nie ausgeschlossen werden.» Sollte es dazu kommen, dann könnte der Prozess sich verzögern, erklärt Jost: «Erfahrungswerte zeigen, dass das Kantonsgericht in der Regel relativ rasch zu einem Entscheid findet. Sollte eine mögliche Beschwerde aber bis ans Bundesgericht weitergezogen werden, kann es ein bis zwei Jahre dauern.»

Mehrere Hundert Arbeitsplätze betroffen

Den Entscheid des Fünfergremiums begründet Jost mit dem starken öffentlichen Interesse: «Die Luzerner Kantonalbank ist ein wichtiger Arbeitgeber.» Damit sich die LUKB an ihrem Hauptsitz entwickeln kann, rechtfertige sich die Anpassung. Diese werde umgehend angegangen, steht in der Antwort der Stadtregierung.

Die Arbeitsplätze der LUKB sind derzeit an vier Standorten in der Stadt Luzern untergebracht. Insgesamt wären von einem Umzug mehrere Hundert Arbeitsplätze betroffen, wie ein Bank-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur «sda» im Dezember mitteilte. Es handelt sich dabei um Organisationseinheiten der Bank mit zentralen oder Backoffice-Funktionen. Nicht betroffen von den Umzugsplänen sind das Schalterpersonal und die Kundenberater. Eine Verlegung des Hauptsitzes in Luzern ist ebenfalls kein Thema.

LUKB will sich noch nicht festlegen

Die Alternative zum Ausbau des Hauptsitzes wäre die Umsiedlung der Büroarbeitsplätze nach Emmen in einen geplanten Neubau am Seetalplatz. Dort will die Bank in der Nähe zum neu in Betrieb genommenen Bushof gegenüber dem Maxx-Kinogebäude ein Bürogebäude realisieren.

Bei der LUKB wartet man nun erst einmal ab, erklärt LUKB-Mediensprecher Daniel von Arx: «Sobald die neue BZO rechtskräftig ist, werden wir für den Standort an der Pilatusstrasse – genau gleich wie für die Variante Seetalplatz – eine vertiefte Abklärung der bautechnischen, betrieblichen und finanziellen Fragen vornehmen.» Es sei das Ziel der LUKB, den Standortentscheid für die allfällige Zusammenlegung der Backoffice-Einheiten nach einer fundierten Evaluation der beiden Varianten zu treffen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von David L
    David L, 24.03.2017, 18:43 Uhr

    2015 erklärte das Stadtparlament auf Antrag der Stadtregierung die «Volksinitiative für ein intaktes Stadtbild» für ungültig. Ende 2016 bestätige das Bundesgericht die Ungültigkeitserklärung.
    Argumentiert wurde, dass «Planbeständigkeit» und «Rechtssicherheit» verletzt würden, wenn man so bald nach einer Gesamtrevision (2012) wieder Änderungen an der Bau- und Zonenordnng vornehmen würde. Vielmehr seien Änderungen erst wieder zulässig, wenn sich das Ende des 15 jährigen Planungshorizonts (2012 – 2027) nähere.
    Man muss sich nun die Frage stellen, ob die vor wenigen Monaten bundesgerichtlich für vorrangig erklärten Rechtsgüter (Planbeständigkeit und Rechtssicherheit) nur dann Gültigkeit haben, wenn es darum geht eine demokratische Initiative abzuwürgen, oder ob sich die Bürgerinnen und Bürger auch auf die Gültigkeit von Recht und Gesetz verlassen können, wenn eine Bank bei der Politik vorstellig wird.
    Die im Artikel beschriebenen Vorgänge lassen böses erahnen: Eine Bank kann ohne Umschweife das erreichen, was über 1000 UnterzeichnerInnen einer demokratischen Volksinitiative verwehrt bleibt.

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