Telefonpraxis in U-Haft sorgt für viel Kritik

«Ich kenne keinen anderen Kanton, der dieses komische System anwendet»

Vier Personen sitzen in Untersuchungshaft: «Es handelt sich nicht um Täter, sondern um Tatverdächtige», so der Zuger Polizeisprecher.

(Bild: fotolia.de)

Untersuchungshäftlinge im Krienser Grosshof müssen ihre Anwälte neuerdings schriftlich um einen Anruf ersuchen. Strafverteidiger kritisieren das als erschwerende Verschärfung und sehen gar Insassen als gefährdet. Doch eine Umkehr ist beim Kanton kein Thema – auch wenn nur gerade Luzern dieses System anwendet.

Ein schweres Verbrechen liegt vor und ein möglicher Täter ist identifiziert: In solchen Fällen wandern Verdächtige meist als Untersuchungshäftlinge hinter Gitter. Zwar gelten sie bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig. Um zu verhindern, dass sie flüchten oder sich mit eventuellen Komplizen absprechen, sind die Bedingungen in der Untersuchungshaft aber tendenziell restriktiver als jene für verurteilte Straftäter.

Das betrifft auch das Telefonieren. Wie auch in anderen Kantonen üblich, dürfen Untersuchungshäftlinge nur jemanden anrufen, wenn der Staatsanwalt oder das Gericht dies bewilligt. Pro Woche werden in der Regel zwei Gespräche à 15 Minuten erlaubt. Was Telefonate mit dem eigenen Anwalt betrifft, hat es in der Luzerner Justizvollzugsanstalt Grosshof aber eine Verschärfung gegeben.

Konnten Untersuchungshäftlinge früher ein Telefongespräch mit ihrem Anwalt beantragen, müssen sie ihm nun zuerst einen Brief schreiben, in dem sie um einen Rückruf bitten. Ruft der Anwalt dann im Gefängnis an, wird das eingehende Telefonat indes nicht direkt an den Gefangenen weitergeleitet, sondern dieser muss seinerseits wiederum den Anwalt zurückrufen. «Es ist ein extrem langwieriger Weg, bis die Betroffenen ein Anliegen besprechen können», sagt SP-Kantonsrätin Ylfete Fanaj, die von Anwälten vom komplizierteren Verfahren gehört und bei der Regierung nachgefragt hat.

Brief und Rückruf

Doch wieso dieses Hin und Her? Der Regierungsrat schreibt in seiner Antwort auf Fanajs Anfrage, man sei sich bewusst, «dass diese Praxis aus Sicht der Gefangenen anspruchsvoll sein kann». Auf der anderen Seite könnte der betriebliche Aufwand damit «merklich reduziert» werden.

Gespräche aufgezeichnet

Die neuen Grundsätze betreffend Telefongesprächen zwischen Untersuchungshäftlingen und ihren Anwälten wurden bereits im September 2014 eingeführt. Kurz vorher wurde publik, dass in der Justizvollzugsanstalt Grosshof Telefongespräche zwischen Insassen und ihren Anwälten aufgezeichnet wurden – was Experten als illegal erachteten. Inzwischen hat der Kanton Luzern das Problem anerkannt. Seit Herbst 2014 steht den Häftlingen eine separate, nicht überwachte Leitung für Telefonate mit ihren Anwälten zur Verfügung.

Was das konkret bedeutet, erklärt Erwin Rast, Kommunikationsbeauftragter des zuständigen Justiz- und Sicherheitsdepartements: «Die konsequente Anwendung der Hausordnung – Anwaltsanruf wird dem U-Häftling mitgeteilt, dieser muss sich beim Anwalt melden – hat bei einer Belegung mit über 100 Personen im Strafvollzug starken Einfluss auf die Abläufe in Betreuung und Aufsicht.» Für das Personal ist es einfacher, einen Brief weiterzuleiten anstatt Häftlingen ein Telefongespräch zu organisieren. Die Änderung wurde bereits im September 2014 umgesetzt, im Nachgang an einen Abhörskandal (siehe Box).

Rast weist zudem daraufhin, dass Anwälte heikle Informationen sowieso meist nicht am Telefon mit ihren Klienten besprechen, sondern für ein persönliches Gespräch im Grosshof vorbeikommen. Zudem erhalten Häftlinge in dringenden Fällen die Möglichkeit, auf Wunsch der zuständigen Anwältin oder des zuständigen Anwaltes einen Rückruf zu tätigen. «Der Grosshof hat damit eine vergleichsweise liberale Regelung.»

Kritik von Strafverteidigern

Die für Aussenstehende kurios anmutende Praxis sorgt bei Anwälten für Verärgerung. «Für mich bedeutet das eine unnötige und mühsame Einschränkung», sagt Luzia Vetterli, eine der 19 amtlichen Verteidiger und Verteidigerinnen im Kanton Luzern und wie Fanaj SP-Mitglied.

«Wer in U-Haft sitzt, ist total isoliert, erleidet meist psychischen Stress und manchmal sogar eine Art Haftpsychose.»

Luzia Vetterli, Strafverteidigerin

Der Anwalt oder die Anwältin sei meist die einzige Ansprechperson eines Untersuchungshäftlings – und der soziale Kontakt gerade am Anfang wichtig. «Wer in U-Haft sitzt, ist total isoliert, erleidet meist psychischen Stress und manchmal sogar eine Art Haftpsychose. Es muss möglich sein, dass ein Häftling bei einem Problem anrufen und beruhigt werden kann.» Indem ein Brief vorausgesetzt werde, verzögere sich der Kontakt um mehrere Tage – teils sei das Problem zum Zeitpunkt des Anrufs bereits nicht mehr akut.

 

 

Noch deutlichere Worte findet Strafverteidiger Heinz Ottiger: «Die neue Regelung kann letztlich sogar zum Risiko werden, falls Insassen durchdrehen und sich und andere gefährden, weil sie keine Ansprechperson haben.» Er ortet zudem Potenzial für Willkür bei den Ausnahmeregeln für Telefonate. «Wer gut und hartnäckig argumentieren kann, dem wird eher ein Telefongespräch bewilligt als einer zurückhaltenden, verängstigten Person.» Es sei indes falsch, wenn der Gefängnisdirektor entscheide, ob ein Gespräch zwischen Anwalt und Häftling nötig sei.

«Weniger Aufwand entsteht aber erst, wenn die Gefangenen auf ein Telefonat verzichten.»

Heinz Ottiger, Strafverteidiger

Ottiger räumt zwar ein, dass längere Instruktionen meist in einem persönlichen Gespräch stattfinden und nicht am Telefon. Doch wenn er für jedes kurze Gespräche jeweils nach Kriens fahren müsse, erhöhe das die Verteidigungskosten, die auch wieder der Staat zahle. Die vom Kanton genannten Vorteile tut Ottiger deshalb als Scheinargumente ab. «Weniger Aufwand entsteht erst, wenn die Gefangenen auf ein Telefonat verzichten. Da stellt sich die Frage, ob der freie Verkehr mit der Verteidigung überhaupt gewährleistet ist.»

So sieht eine Einzelzelle im Grosshof Luzern aus. Die neuen Zellen entsprechen exakt dem Standard der bisherigen.

Eine Einzelzelle im Grosshof Luzern, wo Untersuchungshäftlinge in der Regel landen.

(Bild: Kanton Luzern)

Doch der Regierungsrat winkt ab. Das Recht der Insassen auf freien Verkehr werde damit nicht tangiert, schreibt er in seiner Antwort auf die Anfrage von Fanaj. Luzia Vetterli stimmt dem zu – teilweise: «Der Kontakt wird nicht per se unterbunden, aber mit diesem Umweg wesentlich erschwert.» Auch sie sieht keine Vorteile in der aktuellen Handhabung. «Ich kenne keinen anderen Kanton, der dieses komische System beim Telefonieren anwendet», sagt die Rechtsanwältin. Die amtlichen Verteidiger haben denn auch beim Kanton interveniert und eine Rückkehr zum früheren System verlangt – bisher erfolglos.

90 Prozent Leerläufe?

«Uns fehlen schlichtweg die Ressourcen, um den teils aufwändigen Wünschen aller Insassen nachzukommen», entgegnet Stefan Weiss, Leiter Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug. «Insasse und Anwalt für ein Telefon zusammenzubringen, ist nämlich nicht so banal, wie es klingt.» In der Untersuchungshaft gebe es keinen Telefonapparat auf der Abteilung, zudem dürfen Häftlinge die Nummer nicht selber wählen. All dies brauche Betreuung – und die sei oft vergeblich. «Viele Anwälte sind beim Anruf nicht gleich für ein Gespräch verfügbar, wir produzieren so rund 90 Prozent Leerläufe.» Deshalb mache es Sinn, wenn ein Telefongespräch vorher schriftlich angekündigt werde. Dass ein Systemwechsel nötig wurde, hat laut Weiss damit zu tun, dass die Zahl der Häftlinge im Grosshof zugenommen hat, nicht aber die Zahl der Angestellten.

«Es liegt immer ein gewisses Ermessen in diesem Entscheid, das hat nichts mit Willkür zu tun.»

Stefan Weiss, Leiter Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug

Auf die von Ottiger formulierte Gefahr angesprochen, sagt Weiss: «Man kann einen Suizid nie ausschliessen, aber der direkte Kausalzusammenhang zwischen dem Telefonsystem im Grosshof und einer Selbstgefährdung scheint mir doch gar weit hergeholt, da spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle.» Was die Ausnahmen bei den Telefonaten betreffe, werde jeweils jeder Fall einzeln beurteilt.

Weiss streitet nicht ab, dass es vorkommen kann, dass ein Telefonat bei einem Insassen erlaubt wird, in einem anderen, möglicherweise ähnlichen Fall hingegen nicht. «Es liegt immer ein gewisses Ermessen in diesem Entscheid, aber das ist systemimmanent und hat nichts mit Willkür zu tun.»

Das Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof in Kriens, einer der beiden Luzerner Knäste.

Das Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof in Kriens.

(Bild: mbe.)

Eine Rückkehr zum alten System kommt für den Kanton jedenfalls nicht in Frage. Denn die Beurteilung fällt ganz anders aus. «Natürlich bedeutet die Umstellung eine Verschärfung», sagt Weiss. «Aber das System hat sich absolut bewährt. Es gibt weder Beschwerden noch Probleme.»

Offene Fragen

Politisch ist das Ganze trotz allem noch nicht gegessen. Denn bei Ylfete Fanaj hinterlässt die Antwort der Regierung einige Fragezeichen. «Mir ist nach wie vor nicht klar, wieso die Praxis geändert wurde und ich frage mich, ob die Regelung überhaupt rechtskonform ist.» Sie werde im Kantonsrat die Diskussion suchen. «Es gibt da noch einige offene Fragen.»

Nachholbedarf bei der U-Haft?

Die Bedingungen der Untersuchungshaft geben schweizweit immer wieder Anlass für Kritik. So hat die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter in einem Bericht 2015 die Untersuchungshaft in der Schweiz in mehreren Punkten kritisiert. Die Untersuchungshäftlinge seien mit Blick auf die geltende Unschuldsvermutung unverhältnismässig lange in ihrer Zelle eingeschlossen, meist 23 Stunden am Tag. Der Zugang zu Beschäftigung oder Sport, das Besuchsrecht für Familienangehörige und die schweizweit sehr heterogenen Regelungen wurden ebenfalls beanstandet. Erst letzten Herbst doppelten Fachleute nach und orteten ebenfalls Nachholbedarf. Besonders in Zürich hagelte es Kritik, nachdem sich jene Mutter das Leben nahm, die Anfang 2015 in Flaach ihre Kinder getötet hatte. Auch in Luzern stand die Untersuchungshaft in der Vergangenheit im Fokus, allerdings im Zusammenhang mit dem «Haftomat» (zentralplus berichtete).

Oft hängen die strengen Bedingungen in der U-Haft indes mit veralteten Gebäuden zusammen – nicht so im Krienser Gefängnis Grosshof, das kürzlich umfassend umgebaut wurde (zentralplus berichtete).

 

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