Strafverfahren gegen Moritz Schmid

Busse von 50’000 Franken für höchsten Zuger?

Das Grundstück der Familie Schmid am Rigiweg in Goldau mit dem Weekend- und Ferienhaus.

(Bild: mbe.)

Moritz Schmids Um- und Ausbauten an seinem Ferienhaus beschäftigen mittlerweile nicht nur diverse Schwyzer Ämter, sondern auch die Justiz. Die Gemeinde Arth hat auf Drängen des Kantons Strafanzeige eingereicht. Das Ganze könnte den Zuger Kantonsratspräsidenten teuer zu stehen kommen. zentralplus kennt die Details.

Zur Erinnerung: Weit oben am Goldauerberg, am Rigiweg 34, besitzt der abtretende Zuger Kantonsratspräsident mit seiner Frau seit rund 30 Jahren ein Wochenend- und Ferienhäuschen. Wie zentralplus 2015 publik machte, hat der Gipsermeister und Walchwiler SVP-Kantonsrat im Laufe der Jahre bauliche Veränderungen vorgenommen. Er soll bei seinem Ferienhaus illegal eine Stützmauer gebaut, einen grossen Gartensitzplatz erstellt und eine neue Scheune erstellt haben. Baubewilligungen holte Schmid, der sich auf seiner Homepage als Spezialist für Hochbauten bezeichnet, dafür nicht ein.

Einsprachen gegen Baugesuche

Die Gemeinde Arth hatte Moritz Schmid bereits im Januar 2015 aufgefordert, für die festgestellten baulichen Veränderungen auf seinem Grundstück bis 6. Februar eine Baueingabe einzureichen. Doch der höchste Zuger weigerte sich – vorerst. Ein Augenschein vor Ort im Juli 2015 unter der Federführung des Amtes für Raumplanung des Kantons Schwyz ergab noch mehr baurechtliche Unregelmässigkeiten.

Erst nach mehrmaligen und ultimativen Aufforderungen reichte Schmid ein erstes Baugesuch ein, gegen das eine Einsprache, eine Klage und eine vorsorgliche Aufsichtsbeschwerde erfolgte. Nach Auswertung des Augenscheins von Juli 2015 reichte Schmid über seinen Anwalt ein zweites, stark redimensioniertes und abgeändertes Baugesuch samt erneuter Fristerstreckung ein.

Goldauer Bürger intervenierte

Der Goldauer Ingenieur Angelo Zoppet war der Einsprecher. Er verlangte beide Mal von der Gemeinde, die Baubewilligung zu verweigern und das Grundstück in den Zustand von 1987 zurückzuführen. Als Grund gab er an, dass die Baugesuche «unvollständig und fehlerhaft» seien, sagt Zoppet auf Anfrage von zentralplus. Er fand, dass die Gemeinde Arth diese zwingend hätte zurückweisen müssen. Der Kanton Schwyz entschied aber, dass Zoppet nicht einspracheberechtigt ist; das seien nur die direkten Nachbarn des Anwesens.

Dass er im Sinne der Baugesetzgebung kaum zur Einsprache berechtigt sei, war voraussehbar, sagt er. «Aber ich wollte verhindern, dass diese Sache im Sande verläuft, wie so vieles in früheren Jahren», erklärt Zoppet. 

«Als Baugewerbler glaubt Moritz Schmid, im Nachbarkanton Schwyz nach eigenem Gutdünken und ohne Bewilligungen bauen zu können.»
Angelo Zoppet, Ingenieur aus Goldau

Zoppet hat in den letzten Jahren zahlreiche Unregelmässigkeiten im Bauwesen seiner Wohngemeinde aufgedeckt und sich damit nicht nur Freunde gemacht. Dennoch hat er mit seinen Einsprachen teilweise Recht bekommen. Zoppet spricht in einem älteren Artikel des «Tages-Anzeigers», den man im Netz findet, von «Protektionismus, Begünstigung und Filz» in seiner Wohngemeinde.

Und wie sieht er das heute, Ende 2016? «In den letzten Jahren hat sich einiges getan und vieles gebessert», sagt Angelo Zoppet. «Seit vor gut drei Jahren der frühere, fast allmächtige Bauverwalter frühzeitig ausgewechselt wurde, ist die neue Bauverwaltung gewillt, alle gleich zu behandeln und gegen Verstösse kompromisslos vorzugehen.» Auch der neue Gemeinderat ziehe in die gleiche Richtung.

Der neue Schopf wurde vom Grundbesitzer ohne Bewilligung erstellt. Das Gebäude muss er jetzt redimensionieren.

Der neue Schopf wurde vom Grundbesitzer ohne Bewilligung erstellt. Das Gebäude muss er jetzt redimensionieren.

(Bild: mbe.)

Zoppet kennt Moritz Schmid nicht persönlich und hat auch keinen Streit mit ihm. Was dem Ingenieur aber besonders sauer aufstösst, ist die Tatsache, dass Schmid «als Baugewerbler glaubte und allenfalls noch immer meint, im Nachbarkanton Schwyz nach eigenem Gutdünken und ohne Bewilligungen bauen zu können». Als «höchster Zuger» gebe er damit kein gutes Vorbild ab, so Zoppet.

Keine Bewilligung möglich

Das Verfahren zieht sich nun schon fast zwei Jahre hin. Da das Grundstück in der Landwirtschaftszone liegt, ist neben der Gemeinde Arth auch der Kanton involviert. Für die materielle Beurteilung von Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen ist in erster Linie das Amt für Raumentwicklung Schwyz zuständig.

Laut dem zentralplus vorliegenden Gesamtentscheid (kantonale Baubewilligung) machten die Behörden schon früh klar, dass «für den bereits erstellten, grosszügig dimensionierten Gartensitzplatz inklusive Vor- und Abstellplatz», die Stützmauer und einen ersetzten Schopf keine raumplanungsrechtliche Bewilligung in Aussicht gestellt werden könne. Bei den festgestellten Umbauten im Wohnhaus drückten sie ein Auge zu. Vieles musste mit Luftfotos bewiesen werden.

Baubewilligung rechtskräftig – Frist läuft

Im September 2016 hat das Amt für Raumentwicklung seinen Gesamtentscheid gefällt. Im November erteilte die Gemeinde Arth Schmid eine nachträgliche Baubewilligung. Darin steht: Der Grundbesitzer muss den rechtmässigen Zustand wieder herstellen und unrechtmässige Bauten auf seine Kosten bis 30. Juni 2017 wieder abbrechen. Die Nagelfluh-Betonmauer unter dem Haupthaus muss er zurückbauen, die Böschung neu begrünen. Den illegal neu erstellten Schopf muss er verkleinern. Für den Fall, dass er dies nicht tut, wird er verzeigt wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen; das wird mit einer Busse bestraft. Für jeden Tag der Nichterfüllung wird weiter eine Ordnungsbusse von 150 Franken angedroht.

«Wenn die verfügten Rückbauarbeiten nicht innert Frist erfolgen, ist eine erneute Verzeigung möglich.»
Stefan Beeler, Rechtsdienst des Amts für Raumentwicklung Schwyz

Schmid hat keine Beschwerde beim Schwyzer Regierungsrat gegen die Verfügung des Kantons eingereicht. «Die nachträgliche Baubewilligung ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen, inklusive der Rückbaumassnahmen», teilte Stefan Beeler vom Rechtsdienst des Amts für Raumentwicklung Schwyz mit. «Wenn die verfügten Rückbauarbeiten nicht innert Frist erfolgen, ist eine erneute Verzeigung möglich», fügt Beeler hinzu.

Gemeinde Arth zeigte Schmid an

Unabhängig davon drohen Schmid auch jetzt schon strafrechtliche Konsequenzen. Denn im kantonalen Entscheid wurde der Gemeinderat von Arth aufgefordert, die Verzeigung der Bauherrschaft – also Schmid – bei der zuständigen Bezirksanwaltschaft vorzunehmen. «Dieser Forderung ist der Gemeinderat nachgekommen», sagt der Arther Gemeindepräsident Ruedi Beeler (CVP) auf Anfrage. Gern tue er das nicht, sagt der Landwirt, der im Mai zum neuen Gemeindepräsidenten gewählt wurde. Beeler: «Der Gemeinderat reicht nicht leichtfertig eine Strafanzeige ein. Sie soll grundsätzlich erst als letztes Mittel angewendet werden.» Er hoffe sehr, dass die Gemeinde künftig nicht wieder zu diesem Mittel greifen müsse.

Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Innerschwyz ist die Strafanzeige der Gemeinde bei der Kantonspolizei Schwyz eingegangen und werde jetzt dort bearbeitet. «Es handelt sich um eine Voruntersuchung», sagte eine Sprecherin. Die Staatsanwaltschaft habe noch kein Verfahren eröffnet. Weitere Auskünfte könnten momentan nicht erteilt werden.

Busse bis zu 50’000 Franken

Die Strafbestimmungen im Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz sehen für Bauten ohne Bewilligung eine Busse bis zu 50’000 Franken vor. Strafbar ist die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung durch Bauherren oder Eigentümer.

Die Sache kommt den Hausbesitzer bereits jetzt teuer zu stehen. Schmid schuldet der Gemeinde die Kosten von 5450 Franken für die Baubewilligung. Der Kanton bürdet ihm weitere 4290 Franken auf. Dazu kommen seine Anwaltskosten.

Hat ihn «kaum belastet»

Warum tut sich Moritz Schmid das eigentlich alles an, hätten wir gerne von ihm erfahren. Doch er war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Ein Mail blieb ebenfalls unbeantwortet. Politische Konsequenzen hatte die Affäre bisher keine in Zug. Zu seinen rechtlichen Problemen im Nachbarkanton meinte er in einem Interview mit der «Zuger Zeitung», das habe ihn «eigentlich kaum belastet». «Da ist viel geschrieben worden. Das ist aber zum grössten Teil wohl nur geschrieben worden, weil ich Kantonsratspräsident war», sagte der Walchwiler Politiker.

Zug schweigt – anders als beim Zuger Stadtschreiber

Bewahrheitet sich in diesem Fall vielleicht der Spruch, dass in der Politik «eine Krähe der anderen kein Auge aushackt»? Denn ganz anders, schon fast hysterisch, reagierte die Zuger Politik im Fall von Alexandre von Rohr vor drei Jahren. Der damalige Stadtschreiber von Zug hatte ebenfalls illegal ausserhalb der Bauzone gebaut, er erstellte einen Windfang in der Seeuferschutzzone, bei seinem Haus in Risch-Rotkreuz. Eine Baubewilligung der Gemeinde Risch holte er nicht ein. Als die Sache publik wurde, trat von Rohr aufgrund des Drucks von seinem Amt zurück.

Das Haus der Schmids am Rigiweg in Goldau. Die Nagelfluh-Mauer unter dem Haus muss abgerissen werden.

Das Haus der Schmids am Rigiweg in Goldau. Die Nagelfluh-Mauer unter dem Haus muss abgerissen werden.

(Bild: mbe.)

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