Zug vergibt Jobs nur gegen Strafregisterauszug

«Es geht nicht darum, eine Person von A bis Z zu röntgen»

Die Regierung wolle ihre Mitarbeiter nicht völlig «röntgen», dennoch sollen künftig Strafregisterauszüge Aufschluss geben über die Vergangenheit der Arbeitnehmer.

(Bild: fotolia.de)

Leute, die eine «Vertrauensposition» haben, die «missbraucht» werden könnte, sollen künftig ihren Strafregisterauszug vorweisen müssen. So will es der Kanton Zug. Dass das auf sehr viele Jobs zutrifft, weckt die Befürchtung, dass hier ein Gummigesetz geschaffen wird, das beliebig eingesetzt werden kann. Der Zuger Finanzdirektor dementiert.

Sie wollen in Zug eine Stelle beim Finanzdepartement annehmen? Dann hoffen wir, dass Sie einen tadellosen Leumund haben. Denn, haben Sie sich je etwas zu Schulden kommen lassen, dürfte es schwierig werden mit der Anstellung. Künftig will der Kanton nämlich Sicherheits- und Eignungsprüfungen für bestimmte kantonale Angestellte vornehmen. Was ihm dazu noch fehlt, ist die entsprechende Gesetzesgrundlage. Doch das möchte die Regierung nun ändern.

Aber nicht nur für Leute, die sich neu für eine Stelle beim Kanton Zug bewerben, dürfte es Änderungen geben. Wie der Regierungsrat in einer Mitteilung schreibt, sollen Eignungsprüfungen sowohl vor als auch während der Anstellung vorgenommen werden dürfen.

Ursprünglich nur eine Anpassung des Bildungsgesetzes

Ins Parlament gebracht hat das Anliegen der SVP-Kantonsrat Thomas Werner 2015. Er forderte, dass Lehrpersonen vor Antritt ihrer Anstellung ihren aktuellen Strafregisterauszug vorweisen müssen. Dies insbesondere, um Pädophilie zu verhindern. Das Eintreten auf das Geschäft war damals unbestritten und das Bildungsgesetz wurde bereits Anfang dieses Jahres angepasst.

Nun legt die Zuger Regierung jedoch einen Gesetzesentwurf vor, mit dem auch Kantonsangestellte anderer Bereiche betroffen wären. Warum diese Ausweitung? Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler erklärt: «Wenn wir schon eine gesetzliche Grundlage schaffen, dann soll diese auch umfassend sein. Es gibt nebst den Lehrpersonen weitere vergleichbare Personalkategorien, auf die sich eine Ausdehnung von Eigensprüfungen rechtfertigt.»

So sollen künftig etwa auch Mitarbeitende überprüfbar sein, die zwar nicht mit Minderjährigen, aber anderen besonders schutzbedürftigen Personen beruflichen Kontakt haben. Auch Angestellte mit finanzieller Verantwortung oder Leute in Kaderpositionen sollen kontrolliert werden dürfen. Weiter soll das Gesetz auch bei Mitarbeitern der Polizei, Justiz oder des Straf- und Massnahmenvollzugs geltend gemacht werden.

Kurz: In allen Bereichen, in denen eine «Vertrauensposition missbraucht» werden kann, sollen Nachforschungen erlaubt werden.

Frohes Mitarbeiter-Kontrollieren?

Das klingt etwas nach Gummigesetz, mit dem man nach Belieben Angestellte kontrollieren kann. Denn eine Vertrauensposition haben praktisch alle Mitarbeitenden in gewissem Masse inne. Heinz Tännler widerspricht einer solchen Auslegung: «Es ist natürlich nicht die Meinung, dass wir flächendeckend Leute überprüfen. Vielmehr geht es um Mitarbeiterkategorien in einer Vertrauensstellung und auch mit Vorbildcharakter.» So macht es laut Tännler beispielsweise Sinn, bei Mitarbeitenden der Finanzverwaltung zu prüfen, ob diese in der Vergangenheit Betreibungsprobleme hatten oder strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. «Würden wir das nicht tun, könnte man uns im Nachhinein einen Vorwurf machen, bei der Auswahl nicht ausreichend geprüft zu haben.»

Dieses Graben in der Vergangenheit eigener Mitarbeiter dürfte datenschutztechnisch nicht ganz unproblematisch sein. Tännler erklärt darauf: «Die Datenschutzstelle hat den Gesetzesentwurf geprüft und genehmigt.»

«Es ist mittlerweile in vielen Jobs bereits Standard, dass man einen Strafregisterauszug vorweisen muss.»

Heinz Tännler, Zuger Finanzdirektor

Dass man seinen Bewerbungen neu Strafregisterauszüge beilegen muss, dürfte für einige Arbeitssuchende eine Hürde sein. Da entscheidet sich der eine oder andere Lehrer womöglich, sich doch in einem anderen Kanton für einen Job zu bewerben. Und dies wiederum würde die Problematik verstärken, dass es dem Kanton Zug an Lehrkräften mangelt. «Das ist eine Frage der Verhältnismässigkeit», entgegnet Tännler. «Es ist mittlerweile in vielen Jobs bereits Standard, dass man einen Strafregisterauszug vorweisen muss. Es geht uns ausserdem nicht darum, eine Person von A bis Z zu röntgen.»

Muss der Gesundheitsdirektor fit sein?

Apropos röntgen. In der Gesetzesvorlage schreibt die Zuger Regierung, dass bei Bedarf auch medizinische Abklärungen gemacht werden dürfen. Muss der Gesundheitsdirektor per sofort einen Halbmarathon absolvieren können, damit er nicht an Glaubwürdigkeit einbüsst? Er repräsentiert ja schliesslich den Kanton gegen aussen. «Dieser Passus könnte beispielsweise Mitarbeitende im Strassenbau oder bei der Polizei betreffen, die tagtäglich körperlich gefordert sind. Solche Abklärungen wären letztlich sowohl im Interesse des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers», sagt Tännler.

Voraussichtlich Anfang 2017 wird der Zuger Kantonsrat über den Gesetzesentwurf beraten, bevor er in die weiterberatenden Kommissionen kommt.

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