Luzerner sollen über jede Steuererhöhung abstimmen

Schwerzmann zerpflückt SVP-Steuerinitiative

SVP-Präsident Franz Grüter stellt Plakate. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann (rechts) präsentiert Argumente.

(Bild: Facebookseite SVP Luzern/ Montage les)

Bisher bestimmt in Luzern der Kantonsrat über den Steuerfuss. Geht es nach der SVP, übernimmt in Zukunft das Volk diese Aufgabe. Die Initiative «Steuererhöhungen vors Volk» kommt am 27. November zur Abstimmung. Doch die Partei kämpft allein auf weiter Flur.

Die SVP Luzern rührt die Polit-Werbetrommel. Auf Plakaten wirbt sie für ihre Initiative «Steuererhöhungen vors Volk», die am 27. November zur Abstimmung kommt. Diese verlangt, dass jede Steuererhöhung, die vom Kantonsrat beschlossen wird, automatisch zur Abstimmung kommt, also dem obligatorischen Referendum unterliegt.

Diesen Mittwochmorgen präsentierte Finanzdirektor Marcel Schwerzmann den Medien die Abstimmungsunterlagen und unterstrich die ablehnende Haltung der Regierung: «Auf den ersten Blick mag es richtig erscheinen, dass die steuerzahlenden Bürger ein direktes Mitspracherecht bei der Festsetzung des Steuerfusses haben. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber, dass ein solches Instrument zahlreiche Nachteile und Unwägbarkeiten hätte.»

Der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann präsentiert seine Argumente.

Der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann präsentiert seine Argumente.

(Bild: les)

Die SVP ist die einzige Partei, welche das Begehren unterstützt. «Die Direktbetroffenen einer Steuererhöhung sollen mit dem Wahrnehmen ihres Mitspracherechts mitentscheiden, ob sie diese zukünftige finanzielle Last auf sich nehmen wollen», heisst es im Argumentarium. Alle anderen Parteien inklusive der Regierung lehnen es ab. Dementsprechend chancenlos war die Initiative im Kantonsrat (86 gegen 28 Stimmen).

Die heutige Regelung sieht wie folgt aus: Einen Steuerfuss von 1.6 Einheiten oder einen tieferen kann der Kantonsrat in Eigenregie beschliessen. Überschreitet der Steuerfuss 1.6 Einheiten, so unterliegt er dem fakultativen Referendum. Es besteht also die Möglichkeit, dagegen ein Referendum zu ergreifen. Dafür müssen innert 60 Tagen 3000 Unterschriften gesammelt werden, anschliessend kommt es zu einer Volksabstimmung. Die SVP fordert ein obligatorisches Referendum für jede Erhöhung des Steuerfusses. Es würde damit so oder so eine Abstimmung geben, das Sammeln von Unterschriften würde wegfallen.

«Es gehört zur Kernkompetenz des Kantonsrates, das Budget und den Steuerfuss festzulegen.»

Marcel Schwerzmann, Luzerner Finanzdirektor

Steuerfuss-Abstimmung folgt wohl 2017

Die Grenze bei 1.6 Einheiten stammt aus einem Gegenentwurf zu einer fast gleich lautenden Initiative der FDP aus dem Jahr 2003. Und genau bei diesen 1.6 Einheiten liegt der aktuelle Steuerfuss. Bis jetzt. Denn der Regierungsrat beantragt im Voranschlag 2017 eine Steuererhöhung um eine Zehntelseinheit auf 1.7 Einheiten (zentralplus berichtete). Dies im Rahmen des grössten Sparpakets aller Zeiten KP17, in welchem während drei Jahren 520 Millionen Franken eingespart werden müssen. Sollte der Kantonsrat der Steuerfusserhöhung zustimmen, könnten theoretisch Unterschriften dagegen gesammelt werden. Und auch praktisch wird es so kommen: Die SVP hat angekündigt, das Referendum zu ergreifen. Und der Regierungsrat hat verlauten lassen, dass er sich überlege, die Steuerfusserhöhung sowieso an die Urne zu bringen. Ohne Referendumsfrist und das Sammeln von Unterschriften könnte die Abstimmung zeitlich früher stattfinden.

So entwickelte sich der Steuerfuss im Kanton Luzern in den letzten Jahren:

Aber zurück zum Anliegen der SVP. Dieses stellt laut Marcel Schwerzmann keinen Gewinn dar, «sondern kann sich als Bleifuss für die Entwicklung und Handlungsfähigkeit des Kantons erweisen». Dies aus drei Gründen:

1. Die Festlegung durch den Kantonsrat als Volksvertreter hat sich bewährt

«Es gehört zur Kernkompetenz des Kantonsrates, das Budget und den Steuerfuss festzulegen», sagt Schwerzmann. «Das macht Sinn. Budget und Steuerfuss sind inhaltlich eng miteinander verknüpft.» Wenn der Kantonsrat über ein Budget beschliesse, müsse er auch von einem Steuerfuss ausgehen können, der dem Budget zugrunde liegt. Weiter mache es keinen Sinn, dass die Bevölkerung sich zwar über die Finanzierungsseite äussern könne, nicht aber über die Leistungsseite, nämlich das Budget. «Das wäre viel zu komplex, diese Diskussionen müssen im Kantonsrat geführt werden», so Schwerzmann.

2. Volksrechte sind bereits gut verankert

Es ist das Argument der SVP: Mehr Mitsprache – das Volk soll das letzte Wort haben. Volksabstimmungen würden zur besseren Kontrolle der Macht führen und einer breiteren Abstützung von Entscheiden. Und in der Vergangenheit habe das Volk bewiesen, dass es durchaus wirtschaftliche und soziale Verantwortung übernehmen könne, argumentiert die Volkspartei. Alles Punkte, denen auch Finanzdirektor Schwerzmann zustimmen kann. Er warnt allerdings: «Eine Ablehnung eines Steuerfusses würde kaum jemals einen eindeutigen Schluss über die Gründe und die folglich zu ergreifenden Massnahmen möglich machen.» Und weiter erinnert er daran, dass auch heute vielfältige Mitspracherechte bestehen würden. «Staatliche Leistungen werden durch Gesetze definiert und diese unterstehen einem fakultativen Referendum.»

3. Gefahr des budgetlosen Zustandes und der beschränkten Handlungsfähigkeit

Am 1. Januar muss das Budget stehen. Ansonsten droht ein budgetloser Zustand. «Das wäre gravierend und niemand kann Interesse daran haben», so Schwerzmann. Denn in dieser Zeit dürfte der Kanton nur Ausgaben, welche «für die Staatsführung unerlässlich» sind, tätigen. Dazu gehören etwa die Löhne oder Zahlungen an die Gemeinden im Rahmen des innerkantonalen Finanzausgleichs. Projekte wie neue Strassen, Hochbauten oder EDV-Investitionen würden verunmöglicht. Vor diesem Szenario warnt Schwerzmann auch im Zusammenhang mit dem KP17 eindringlich (zentralplus berichtete).

Einen budgetlosen Zustand gab es bereits 2012. Damals einigte sich der Kantonsrat erst in der März-Session auf ein Budget. Und auch in den Gemeinden kann es so weit kommen – geschehen Anfang 2016 in der Stadt Luzern. Die politische Linke hatte gegen das Budget ein Referendum ergriffen, geriet allerdings in ein Dilemma: Die  Subventionsgelder von zwei Millionen Franken an Kulturhäuser waren blockiert. Dies führte an mehreren Orten zu finanziellen Engpässen (zentralplus berichtete).

Um das Problem zu lösen, könnte man – wie es die SVP vorschlägt – die Budgetdebatte vorverlegen. Doch dies sei keine gute Lösung, sagt Schwerzmann. «Dies würde dazu führen, dass der Voranschlag zu einem Zeitpunkt erstellt werden müsste, in dem wesentliche Einflussfaktoren unbekannt sind.» Er nennt die Bundessteuern, die NFA-Gelder und die Abschlüsse aus dem Vorjahr. «Die Folge wären beträchtliche Ungenauigkeiten und Lücken im Voranschlag.»

«Am Weg festhalten, weil er sich bewährt hat», lautet das Fazit der Luzerner Regierung. Ob dies das Stimmvolk auch so sieht, wird sich Ende November weisen. Ein Gegen-Komitee gibt es nicht. Und folglich auch keine Kampagne.

Geht es nach der SVP, hier bei der Einreichung der Unterschriften, hat das Volk künftig bei Steuererhöhungen das letzte Wort.

Geht es nach der SVP, hier bei der Einreichung der Unterschriften, hat das Volk künftig bei Steuererhöhungen das letzte Wort.

(Bild: PD/ Montage les)

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