Stadtparlament segnet umstrittenes Reglement ab

Luzerner «Veloleichen»-Besitzer kommen ohne Busse davon

Wer ein kaputtes Velos auf öffentlichem Grund «entsorgt», soll auch in Zukunft nicht bestraft werden. (Bild: lwo)

(Bild: Iwo)

Der «Rüüdige» Samstag gehört nun offiziell zur Fasnacht und Läden dürfen neu mehr als eine Pflanze vor die Tür stellen: Das Luzerner Stadtparlament hat diverse Details in der Nutzung des öffentlichen Raums neu geregelt. Aber nicht ohne vorher kräftig über das Reglement zu meckern. Auch wegen herren- und damenlosen Fahrrädern.

Es tönt furztrocken, sorgt aber immer mal wieder für rote Köpfe. Das «Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes» definiert, wer sich in der Stadt Luzern wie verhalten muss, damit das Miteinander funktioniert. Gerne wird in diesem Zusammenhang von «Überreglementierung» gesprochen. Ein Punkt, der auch diesen Donnerstag im Stadtparlament für Kritik sorgte.

Zur Debatte stand eine Teilrevision des Reglements – eine Sammlung kleiner Änderungen. Trotz des grossen Unmuts über die Vorlage wurden die konkreten Änderungen grösstenteils positiv gewürdigt, da die Stadt damit Geschäften und Veranstaltern entgehen komme. Am Schluss segnete das Stadtparlament die Vorlage mit klarer Mehrheit ab.

Der «Rüüdige» Samstag gehört offiziell zur Fasnacht

Das Reglement ist 2011 in Kraft getreten und soll voraussichtlich 2018 unter Mitwirkung der Betroffenen totalrevidiert werden. Die jetzt erfolgte Teilrevision bewirkt lediglich kleinere Änderungen, die auf parlamentarische Vorstösse, geänderte Rechtsgrundlagen oder spezielle Bedürfnisse der Betroffenen zurückzuführen sind.

«Das Reglement ist viel zu streng und viel zu eng.»

Sonja Döbeli Stirnemann, Fraktionschefin FDP

So müssen neu beispielsweise für Zeitungsboxen auf öffentlichem Grund Gebühren bezahlt werden, nämlich 1500 Franken pro Jahr. Auch die Standbetreiber an Märkten und der Warenmesse Määs müssen moderat tiefer in die Tasche greifen. Im Gegenzug werden Veranstaltungen von Kinder- und Jugendvereinen nun auch offiziell von Gebühren befreit und für fasnächtliche Veranstaltungen am «rüüdige» Samstag sind keine Bewilligungen mehr notwendig. Zudem wird die Geschäftsauslage bei Kiosken und Blumen- und Lebensmittelläden gelockert (siehe Box am Artikelende).

Kritik an zu starren Vorgaben

Für etliche Stadtparlamentarier ging das zu wenig weit. «Kaum ein Reglement war seit der Einführung so umstritten wie dasjenige. Es ist viel zu streng und viel zu eng», sagte Sonja Döbeli für die FDP. Vieles sei bis ins Detail geregelt, gerade das Gewerbe wünsche sich mancherorts eine flexiblere und liberalere Handhabe. Doch von einem Befreiungsschlag könne mit der Teilrevision keine Rede sein. Die FDP verlangte darum, dass der Stadtrat das Ganze schnellstmöglich umfassend überarbeitet.

«Wir können das Zusammenleben nicht bis ins letzte Detail regeln.»

Laura Kopp, Fraktionssprecherin GLP

Ins gleiche Horn stiessen die Grünliberalen. «Die Bestimmungen sind zu starr und zu detailliert», sagte Laura Kopp. «Wir können das Zusammenleben nicht bis ins letzte Detail regeln.» Genauso wie die GLP war die SVP deshalb gegen die Vorlage. «Die Teilrevision ist kein grosser Wurf», fasste SVP-Präsident Peter With die kritische Haltung seiner Partei zusammen.

Der zuständige Stadtrat Adrian Borgula (Grüne) zeigte ein Stück weit Verständnis für die Kritik. «Man kann es nicht allen recht machen», sagte er. Gleichzeitig verwies er darauf, dass die gewünschte Gesamtrevision geplant sei. In diese sollen aber auch die Erkenntnisse aus den beiden Grossprojekten «Stadtraum Luzern – Strategien für die Nutzung und Gestaltung des öffentlichen Raums» sowie «Forum Attraktive Innenstadt» fliessen. Und bis diese vorliegen, dauert es noch. Bereits jetzt eine umfassende Überarbeitung zu machen, erachtete Borgula deshalb als sinnlos.

Dem folgten auch die SP, die Grünen und die CVP, die in einer Rückweisung keinen Vorteil für niemanden sahen. Entsprechend war eine Rückweisung für sie keine Option. «Diese kleinen Änderungen zu beschliessen, ist pragmatisch und bringt dem Gewerbe jetzt sofort etwas», sagte CVP-Fraktionschefin und Stadtratskandidatin Franziska Bitzi-Staub. Der Antrag der FDP wurde abgelehnt und das Reglement letztlich mit grosser Mehrheit gutgeheissen.

Keine Busse für «Veloleichen»

Allerdings mit einigen Anpassungen. Abgelehnt hat das Stadtparlament den Vorschlag, Besitzern von «Veloleichen» eine Gebühr aufzubrummen. Der Stadtrat wollte ursprünglich, dass der Veloordnungsdienst der Caritas das Einsammeln und anschliessende Ausrücken von dauerabgestellten Fahrrädern auf öffentlichem Grund verrechnen kann.

Dem schob allerdings bereits die Geschäftsprüfungskommission einen Riegel. Einerseits wurde kritisiert, dass eine solche Gebühr in einer velofreundlichen Stadt nicht angebracht sei. Andererseits gab es auch Kritik an der Umsetzung: Wie wird der Besitzer eines Velos ausfindig gemacht? Was, wenn er das Velo nicht selber dort abgestellt hat? Einzig Franziska Bitzi-Staub (CVP) bedauerte, dass alte Velos damit weiterhin Parkplätze verstopfen und dieses Problem nun ungelöst bleibe. Doch nicht einmal der Stadtrat wehrte sich am Donnerstag dagegen, diese Gebühr aus dem Reglement zu kippen.

Flohmarkt wird teurer

Nebst Lockerungen gibt es im Reglement neu auch ein paar Verschärfungen respektive Verteuerungen: Die Stadt erteilt keine unbefristeten Bewilligungen mehr zur Sondernutzung des öffentlichen Grundes – diese werden neu auf 20 Jahre beschränkt. Daneben werden die Gebühren moderat erhöht. Etwas teurer werden Gebühren von Märkten, der Warenmesse Määs und Megapostern. Für den Flohmarkt verlangt die Stadt statt Quadratmeter-Preise neu 23 Franken pro Tag oder 450 Franken pro Jahr. Nicht erhöht werden die Preise am Wochen- und Fischmarkt.

Gestrichen wurde auch ein Wörtchen, das für Pfadis oder Nachwuchs-Sportklubs aus der Region wichtig sein könnte. Für Veranstaltungen von Kinder- und Jugendvereinen werden in Zukunft offiziell keine Gebühren mehr verlangt. Der Stadtrat wollte das auf Stadtluzerner Vereine beschränken. Laurin Murer (Grüne) verurteilte diese «Gärtlidenken» und verlangte, dass alle Vereine zum Handkuss kommen. Damit überzeugte er eine Mehrheit, sodass in Zukunft alle Anlässe von Jugend- und Kindervereinen grundsätzlich kostenlos sind.

Zudem erscheint es den Stadtpolitikern nicht notwendig, die Verwendung von Drohnen explizit zu regeln. Aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben auf Stadtgebiet wegen der Nähe zum Flughafen Emmen sei deren Gebrauch sowieso sehr stark eingeschränkt.

Gewerbe grundsätzlich einverstanden

Das Gewerbe hat Ende August, als der Inhalt der Teilrevision bekannt wurde, grundsätzlich positiv darauf reagiert. Franz Stalder von der Luzerner City-Vereinigung etwa lobte ein paar der Lockerungen explizit. Entscheidend für die Vereinigung sei jedoch die Gesamtrevision des Reglements ab 2018 (zentralplus berichtete). Bei dieser will der Stadtrat denn auch eine breite Mitwirkung organisieren und alle Betroffenen miteinbeziehen.

Das sind die fünf wichtigsten Anpassungen der Teilrevision:

Aus der «Teilrevision des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grundes», die in einem 42-seitigen Bericht erläutert wird, sind vor allem fünf Punkte von Interesse:

1. Gebührenbefreiung für zahlreiche Veranstaltungen: Aufgrund einer Motion der Jungen Grünen erhebt die zuständige Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen seit Ende 2014 keine Nutzungsgebühren mehr für Veranstaltungen von Kinder- und Jugendvereinen wie zum Beispiel der Pfadi oder der Jugendabteilung eines Sportvereins. Nun wird das auch im Reglement so festgehalten. Auch nicht kommerzielle Kunst- und Kulturausstellungen auf öffentlichem Raum werden gebührenbefreit.

2. «Rüüdig Samschtig» und Fasnachtssonntag neu ohne Bewilligung: Theoretisch hätte die Stadt an diesen Tagen jede Guggenmusig bewilligen müssen. Da ist natürlich sinnlos, deshalb kommt man der Realität entgegen. «Die unbewilligten Nutzungen am Fasnachtssamstag haben ein Mass erreicht, das sich kaum mehr quantifizieren und kontrollieren lässt», so die Stadt Luzern. Also erlaubt man das fasnächtliche Treiben grundsätzlich auch am Samstag (zwischen 12 und 23 Uhr) und am Sonntag im Stadtteil Littau.

3. Lockerung für Geschäfte: Die Stadt erlaubt Ladenbesitzern mehr «Werbung» vor der eigenen Tür. Geschäfte in der Innenstadt dürfen neu zwei Pflanzentöpfe oder saisonale Dekorationsartikel (statt wie bisher einen) aufstellen. Blumengeschäften und Kiosken ist es neu erlaubt, ihr Angebot entlang ihres Geschäftes zu präsentieren. Und Lebensmittelgeschäfte können bis zu drei Werbetafeln aufstellen. Damit kommt die Stadt den Wünschen des Gewerbes entgegen.

4. Neue Vorschriften: Auf öffentlichem Grund angebrachte Kleber, Sticker, Markierungen und QR-Codes, die auf Kampagnen hinweisen, werden neu bewilligungspflichtig. Hingegen hat es das Stadtparlament diesen Donnerstag abgelehnt, die Anwendung von Drohnen explizit zu regeln. Beim Feuerwerk will die Stadt der zunehmend und «übermässigen Nutzung durchs ganze Jahr» entgegentreten, aber mit Augenmass. Neu heisst es beispielsweise in der Verordnung: «In der Altstadt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern generell verboten.» Im übrigen Stadtgebiet ist die Nachtruhe einzuhalten – ausgenommen sind Silvester sowie die Nächte vom 31. Juli auf den 1. August und vom 1. auf den 2. August. Grossfeuerwerke sollen maximal viermal jährlich stattfinden.

5. Neue «Bespielungspläne»: An Orten mit hohem Nutzungsdruck – beispielsweise auf dem Bahnhofplatz oder Plätzen in der Altstadt – erstellt die Stadt neu sogenannte Bespielungspläne. Heute kennt man dieses Modell bereits für die Allmend und den Europaplatz beim KKL. Mit diesem Instrument regelt die Stadt die Anzahl und Art von Veranstaltungen im Vornherein und verspricht sich für Veranstalter, Quartierbevölkerung und die Behörde selbst mehr Transparenz.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von Hermetschweiler
    Hermetschweiler, 02.10.2016, 14:42 Uhr

    Veloleichen behindern alle!! Typisch Luzern. Jeder soll sein altes Velo am Bahnhof hinstellen, bis der Letzte merkt, dass man das Problem in Luzern nicht lösen will. Ein Kunsthappenig bereichert den Bahnhofplatz!! So kann man die millionenteure Velostation auch füllen!!! Leider Tatsache und kein Fasnachtsscherz!!

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon